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Mitgliedschaft für Azubis

Interner Link: Mitgliedschaft für Azubis - Fotohinweis © FilippoBacci iStock.com

Clever versichern mit der Innovationskasse

Als innovative Kasse unterstützen wir beim Beginn eines neuen, aufregenden Lebensabschnitts, damit Sie fit und gesund durch die Ausbildung kommen. Sobald eine Ausbildungsvergütung bezogen wird, ist eine kostenfreie Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich und daher sind Sie ab diesem Tag eigenständig versichert. Am besten Sie schließen die Krankenversicherung bereits vor Beginn des ersten Ausbildungstages ab, spätestens aber bis 14 Tage danach. Mit der IK haben Sie von Anfang an den richtigen Gesundheitspartner an Ihrer Seite.

Azubi-Vorteile jetzt sichern: Einfach und schnell den Online-Antrag ausfüllen und Mitglied bei der Innovationskasse werden.

zum Online-Antrag Vorteil berechnen

Darum sind wir die cleverste Kasse

  • DiGA - Digitale Gesundheitsanwendungen jährlich bis zu 350 Euro
  • Jährlicher Zuschuss zum Fitnessstudio / Sportverein Ihrer Wahl
  • Mit der IK-App bequem viele Anliegen digital erledigen
  • DigiMove.Me - das Onlineangebot liefert praktische Bewegungs- und Ernährungstipps mit je 50 Euro Bonus für den Azubi und Arbeitgeber
  • TeleClinic - Online-Arzt 24/7 schnell und bequem erreichbar
  • Zweitmeinung von einem Spezialisten einholen
  • Kostenloser Zahnersatz bei kleinem Einkommen
  • Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre möglich
  • Ärztlich verordnete Verhütungsmittel, z.B. die Pille, bis zum 22.Geburtstag kostenfrei

Noch mehr Extras

Bitte ergänzen Sie ganz bequem unseren Online-IKK-Antrag. Wichtig: Bitte informieren Sie unbedingt vor Beginn der Ausbildung Ihren Arbeitgeber über die Wahl zur IK.

Seit Anfang 2021 ist der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse noch einfacher: Eine Kündigung bei der bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig, denn darum kümmert sich jetzt die IK.

So einfach werden Sie Mitglied bei der Innovationskasse

  1. Online IK-Antrag ausfüllen: Daten ergänzen und auf "Senden" klicken. Den Rest erledigt die Innovationskasse.
  2. Sie können sich entspannen: Die IK kündigt die Versicherung bei Ihrer aktuellen Krankenkasse und klärt mit ihr den Wechselwunsch zur Innovationskasse zum geplanten Datum ab.
  3. Arbeitgeber informieren: Jetzt ist der Weg frei, dass Sie Ihren Arbeitgeber oder Arbeitsagentur über die Wahl zur IK informieren können.

Die wichtigsten Antworten für die Krankenversicherung von Azubis

Die Familienversicherung läuft bis zum vollendeten

  • 23. Lebensjahr, sofern Sie nicht erwerbstätig sind und bis zum
  • 25. Lebensjahr, wenn Sie entweder noch in der Schul- oder Berufsausbildung sind oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Entgelt absolvieren.

Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung mitversichert. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein.

Die Familienversicherung beenden wir für Sie mit dem Übergang in die eigene Mitgliedschaft, sodass Sie durchgehend versichert sind.

Spätestens mit Beginn Ihrer Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb müssen Sie sich eigenständig krankenversichern. Dafür muss Ihr Ausbildungsbetrieb Sie bei der Innovationskasse anmelden. Sagen Sie Ihrem Betrieb einfach, dass Sie die IK als Krankenkasse gewählt haben. Dann meldet Ihr Ausbildungsbetrieb Sie bei uns an und wir erledigen den Rest.

Ab einem Alter von 15 Jahren können Sie die Beitrittserklärung eigenständig unterschreiben.

Nein, Sie können den Beitritt zur Innovationskasse auch bequem online erledigen oder telefonisch unter 0385 6373-830 erklären. Die Mitgliedschaftserklärung benötigen wir nicht im Original.

Die beitragsfreie Familienversicherung endet, sofern Sie eine Berufsausbildung beginnen und damit Ihr eigenes Geld verdienen. In Deutschland gilt für alle Auszubildenden die Krankenversicherungspflicht. Sie müssen deshalb als Azubi eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankenkasse Sie gewählt haben. Andernfalls versichert Sie Ihr Arbeitgeber in der Krankenkasse, in der Sie zuvor familienversichert waren.

Gut zu wissen: Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wie der IK sind Sie als Azubi automatisch auch pflegeversichert. Ziel der Pflegeversicherung ist es, Sie abzusichern, falls Sie nach einer schweren Krankheit oder altersbedingt pflegebedürftig werden.

Als Auszubildender zahlen Sie und ihr Arbeitgeber automatisch in die Sozialversicherung ein, d.h. neben der Krankenversicherung auch in die Renten- und Pflegeversicherung, sowie in die Arbeitsförderung. Ihr Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge, lediglich den Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren in der Pflegeversicherung tragen Sie alleine. Die Zahlung der Beiträge übernimmt Ihr Ausbildungsbetrieb, der Arbeitnehmeranteil wird von Ihrem Gehalt einbehalten. Zudem zahlt der Arbeitgeber noch einen Beitrag zur Unfallversicherung des Auszubildenden. Somit sind Sie rundum abgesichert und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Als Azubi können Sie frei wählen, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich geregelt und daher bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Zusätzlich ist noch ein Zusatzbeitrag von den Mitgliedern zu entrichten, der kassenindividuell festgelegt wird.

Bei der Wahl zur Innovationskasse sichern Sie sich nicht nur die üblichen gesetzlichen Leistungen, sondern profitieren auch von starken Extraleistungen. Zudem belohnt die IK Ihr Gesundheitsbewusstsein extra. Bei Nachweis der regelmäßigen Vorsorge erhalten Sie als IK-Mitglied jährlich eine attraktive Prämie. Mehr zum Bonus-Programm.

Erhalten Sie in Ihrem Freiwilligendienst Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe, werden Sie bei der IK als Arbeitnehmer versichert. Zu solchem Arbeitsentgelt gehören, außer beim Jugendfreiwilligendienst im Ausland, auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung. Wählen Sie dazu einfach die IK als Ihre zukünftige Krankenkasse aus. Mitglied werden können Sie ganz bequem online oder Sie ergänzen die Mitgliedschaftserklärung und senden diese an uns zurück. Ein Beitritt ist auch am Telefon unkompliziert unter 0385 6373-830 möglich.

Sobald der Beitritt erklärt wird, informieren wir Ihren Arbeitgeber. Dieser meldet Sie dann bei der Innovationskasse an. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern. Die Beiträge werden vollständig (also Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil) von der Einsatzstelle oder dem Träger bezahlt. Sofern Sie von dem Träger kein "Taschengeld" erhalten, so sind sie automatisch weiterhin über die kostenfreie Familienversicherung abgesichert.

Ja, Sie können sich ab Ausbildungsbeginn gleich bei der Innovationskasse versichern, z.B. einfach über den Onlinebeitritt oder Sie füllen die Mitgliedschaftserklärung aus und senden uns diese zu. Auch am Telefon können Sie Mitglied bei der Innovationskasse unter 0385 6373-830 werden. Sobald der Beitritt erklärt wird, informieren wir Ihren Arbeitgeber. Dieser meldet Sie dann bei der IK an, so brauchen Sie sich um nichts weiter kümmern.

Nein, eine neue Gesundheitskarte ist nicht notwendig. Sie können bequem die aktuelle Versichertenkarte weiterverwenden.

Die Kosten der Krankenversicherung sind immer einkommensabhängig und deshalb individuell. Für Auszubildende gilt, genau wie bei Arbeitnehmern, der allgemeine Beitragssatz. Dieser ist gesetzlich festgelegt und beträgt 14,6 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Diese Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der IK 1,3 Prozent beträgt und der ebenfalls je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen wird. Die Beiträge werden Ihnen einfach vom Gehalt abgezogen.

Außerdem fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung an. Die aktuellen Beitragssätze finden Sie auf der Informationsseite zur Pflegereform.

Mit dem IK-Gehaltsrechner kann mit wenigen Klicks herausgefunden werden, wie hoch die individuellen Krankenkassenbeiträge sind.

Auszubildende müssen keine Krankenkassenbeiträge zahlen, sofern ihr Monatsverdienst nicht mehr als 325 Euro beträgt. Dann übernimmt der Arbeitgeber die fälligen Beiträge vollständig.

Grundsätzlich können Sie jederzeit zur Innovationskasse wechseln. Bei der Frage zu wann der Wechsel tatsächlich vollzogen wird, hängt von einigen Faktoren ab. Hierzu gehören neben der für Sie bestehenden Bindefrist bei der aktuellen Krankenkasse auch die Fragen zum einem etwaigen Statuswechsel von Ihnen. Daneben gibt es auch noch ein Sonderkündigungsrecht, dass Ihnen eingeräumt wird, sofern Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz erhöht. Das IK-Team berät Sie dazu gerne individuell.

Sofern der Ausbildungsbetrieb gewechselt wird, bleibt die Versicherung bei der Innovationskasse bestehen. Wer dagegen seine Ausbildung abbricht, kann grundsätzlich erst einmal wieder in die Familienversicherung wechseln, sofern das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Bei Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung verlängert sich die kostenlose Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der versicherte Elternteil oder Ehepartner muss dann bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen. Das IK-Team berät Sie gern.

Sofern Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dann sind Sie weiterhin eigenständig versichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall die Beiträge.

Wichtig zu wissen: Sie sollten die IK und die Agentur für Arbeit rechtzeitig informieren, sofern Sie Ihre Ausbildung abbrechen oder nach der Ausbildung nicht übernommen werden.

Die Krankenversicherung während der schulischen Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich kostenlos. In diesem Fall bleibt die Familienversicherung bestehen, solange Sie jünger als 25 Jahre sind und auch die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Wenn Sie insgesamt regelmäßig mehr Einkommen haben als monatlich 470 Euro (2021), ist keine Familienversicherung möglich.

Ihr Versicherungsverhältnis läuft in diesem Fall ganz normal weiter. Die Beiträge erhöhen sich entsprechend prozentual mit Ihrem Gehalt.

Wechseln Sie nach Ende der Ausbildung in einen anderen Betrieb, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Wichtig: Der neue Arbeitgeber benötigt eine Information über die zuständige Krankenkasse.

Sie sind Fachschüler, sofern Sie eine berufsbezogene Ausbildung an einer Berufsfachschule im Vollzeitunterricht absolvieren. Dann können Sie sich besonders günstig bei der Innovationskasse versichern. Sofern Sie unter 25 sind, können Sie sich unter Umständen über Ihre Eltern kostenfrei familienversichern. Das IK-Team berät Sie dazu gern.

Als Schüler können Sie bis zum 25. Geburtstag kostenfrei familienversichert werden, sofern auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Ferienjobs von Schülern sind in der Regel sozialversicherungsfrei, da sie als kurzfristige Beschäftigung gelten. Das Gehalt und die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert. Somit können Sie während dieser Zeit weiterhin kostenfrei familienversichert bleiben.

Beachten Sie: Während eines Kalenderjahres werden mehrere Jobs dieser Art zusammengerechnet. Solche Beschäftigungen nennt man "geringfügige Beschäftigungen" oder auch "Minijobs".

Nein, sofern Sie noch zur Schule gehen und Sie kein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhalten, sind Sie in der Regel familienversichert.

Wer einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hat und in der Zeit bis zum Ausbildungsbeginn jobbt, muss auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. In diesem Fall gilt die Aushilfstätigkeit als vorgezogener Start ins Berufsleben und Sie müssen sich eigenständig krankenversichern.

Gut zu wissen: Wenn Sie in einem Minijob mit einem Einkommen von maximal 450 Euro brutto im Monat arbeiten, sind Sie über diesen Job nicht krankenversichert und können weiterhin kostenfrei familienversichert bleiben.

Das IK-Team beantragt für Sie gern kostenfrei einen Sozialversicherungsausweis. Nutzen Sie dazu einfach unsere digitalen Services oder rufen Sie uns an.

Seien Sie immer up to date mit unserem Magazin iHochZwei. Hier dreht sich alles um inspirierende Menschen mit guten Ideen, um die besonderen Produkte und Services der IK und natürlich um die Gesundheit.

Fotohinweis: © FilippoBacci iStock.com ((Heroimage Seitenkopf); © Krankenkassennetz.de GmbH (Siegel)

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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