Eingliederungsmanagement
Kostenfaktor Fehlzeiten
Lange Fehlzeiten sind ein Kostenfaktor - gerade für kleinere Unternehmen. Betriebliches Eingliederungsmanagement bringt Ihre Mitarbeiter schneller an den Arbeitsplatz zurück.
Seit Mai 2004 verpflichtet ein Gesetz Arbeitgeber zum so genannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Vielen Arbeitgebern ist dies aber nicht bewusst, denn sie verbinden die Regelung häufig mit der Integration behinderter Mitarbeiter. Tatsächlich ist es auf alle Mitarbeiter eines Unternehmens anzuwenden.
Eingliederungsmanagement: Was ist das?
Fehlen Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt am Arbeitsplatz - entweder am Stück oder wiederholt, müssen Arbeitgeber für Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgen. BEM soll dazu beitragen, dass Mitarbeiter, die längere Zeit krank waren, dem Arbeitsprozess nicht verloren gehen. So soll einer drohenden Erwerbsminderung frühzeitig entgegengewirkt werden. Dazu muss der Arbeitgeber klären,
- ob und wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
- mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
- wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Hilfreich ist, die Beschäftigten - ohne dass ein konkreter Krankheitsfall den Anlass bietet - darüber zu informieren, dass es künftig nach sechs Wochen krankheitsbedingter Fehlzeit ein Gespräch geben wird und dass es dabei um den Erhalt der Leistungsfähigkeit und des Arbeitsplatzes geht. Dieses Gespräch ist ein Angebot an die Beschäftigten, es kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Fotohinweis: © Gennadiy Poznyakov panthermedia.net