Eingliederungsmanagement
Kostenfaktor Fehlzeiten
Lange Fehlzeiten sind ein Kostenfaktor - gerade für kleinere Unternehmen. Betriebliches Eingliederungsmanagement bringt Ihre Mitarbeiter schneller an den Arbeitsplatz zurück.
Seit Mai 2004 verpflichtet ein Gesetz Arbeitgeber zum so genannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Vielen Arbeitgebern ist dies aber nicht bewusst, denn sie verbinden die Regelung häufig mit der Integration behinderter Mitarbeiter. Tatsächlich ist es auf alle Mitarbeiter eines Unternehmens anzuwenden.
Eingliederungsmanagement: Was ist das?
Fehlen Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt am Arbeitsplatz - entweder am Stück oder wiederholt, müssen Arbeitgeber für Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgen. BEM soll dazu beitragen, dass Mitarbeiter, die längere Zeit krank waren, dem Arbeitsprozess nicht verloren gehen. So soll einer drohenden Erwerbsminderung frühzeitig entgegengewirkt werden. Dazu muss der Arbeitgeber klären,
- ob und wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
- mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
- wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Hilfreich ist, die Beschäftigten - ohne dass ein konkreter Krankheitsfall den Anlass bietet - darüber zu informieren, dass es künftig nach sechs Wochen krankheitsbedingter Fehlzeit ein Gespräch geben wird und dass es dabei um den Erhalt der Leistungsfähigkeit und des Arbeitsplatzes geht. Dieses Gespräch ist ein Angebot an die Beschäftigten, es kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
GabeGe Handwerk MV - Projekt für Mecklenburg-Vorpommern
Oft fehlen den Handwerksbetrieben Zeit, Wissen, Personal und finanzielle Mittel, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern.
Der Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. (seit mehreren Jahren unterstützt er Handwerksbetriebe bei der Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern) startete am 1.3.2015 das Projekt "GabeGe Handwerk MV" (Ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement im Handwerk Mecklenburg-Vorpommern). Im Wege der Projektarbeit unterstützt der Verein Betriebe bei der Einführung eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.
Was heißt Ganzheitlichkeit? Themen sind Arbeits- und Gesundheitsschutz, Suchtprävention, Betriebliche Wiedereingliederung von Langzeitkranken und Betriebliche Gesundheitsförderung. Ziel ist es,
- die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken und zu erhalten
- Rahmenbedingungen für gesunde, zufriedenere, loyale und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektes www.esa-mv.de
esa - Projekt für Schleswig-Holstein
Spezielle Lösungen für das Handwerk in Schleswig-Holstein haben Institutionen gefunden, die etwas vom Handwerk verstehen. Die Kreishandwerkerschaften in Schleswig-Holstein und die Innovationskasse haben einen Verein zur Förderung der betrieblichen Eingliederung im Handwerk gegründet. Die Arbeit des Vereins wird getragen von den Kreishandwerkerschaften sowie der IK. Gemeinsam führen wir das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein geförderte Projekt esa - eingliedern statt ausgliedern durch.
Das Hauptziel des Projektes ist, den Handwerksbetrieben die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung des § 84 Abs. 2 SGB IX zu erleichtern und die Weiterbeschäftigung von Fachkräften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder altersbedingten Einschränkungen zu fördern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektes www.esa-sh.de
Fotohinweis: © Gennadiy Poznyakov panthermedia.net
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