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Arzneimittelsicherheit und sicherer Einkauf von Arzneimitteln

Medikamente - Fotohinweis: © alvarez iStock.com

Immer mal wieder ist in den Medien von gefälschten Arzneimitteln die Rede. Das verunsichert Viele zu Recht, sind doch gefälschte Arzneimittel im besten Fall völlig wirkungslos.

Im schlimmsten Fall kann die Einnahme gefälschter Arzneimittel zu schweren Erkrankungen oder sogar zum Tod führen. In jedem Fall sind sie völlig überteuert.

Wir geben mit diesem Special ein paar Tipps, die beim Arzneimitteleinkauf beherzigt werden sollten - damit Sie auf der sicheren Seite sind!

Gefälschte Arzneimittel

Arzneimittel werden als gefälscht bezeichnet, wenn sie z.B. aufgrund der Art und Menge der Wirkstoffe und / oder der Herkunft vorsätzlich und in betrügerischer Absicht falsch gekennzeichnet sind. Dabei reicht das Spektrum der Fälschungen von Totalfälschungen bis hin zu Arzneimitteln, deren Verfallsdatum manipuliert wurde. Arzneimittelfälschungen können ...

  • ... den richtigen Wirkstoff aber in falscher Dosierung (zu gering oder zu hoch) enthalten, ...
  • ... keinen oder einen anderen Wirkstoff als den angegebenen enthalten ...
  • ... mit gefälschten Blistern, Beipackzetteln und / oder Umkartons angeboten werden.

Arzneimittelfälschungen besitzen längst nicht die Qualität von zugelassenen Arzneien. Sie sind einfach nur Produkte, die äußerlich mit dem Original verwechselt werden können. Die enthaltenen Mängel sieht man der Fälschung nicht an. Also ist Vorsicht geboten! Denn selbst wenn die Verpackung und die Tabletten genau so aussehen wie das Original, ist dies noch lange kein Beweis dafür, dass es tatsächlich ein Original ist. Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn ...

  • ... sie von dubiosen Firmen, beispielsweise über das Internet, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage eines Rezeptes angeboten bekommen, oder ...
  • ... Ihnen Arzneimittel durch Bekannte angeboten werden, die diese aus dem Ausland mitgebracht haben.

Einkauf in Präsenzapotheken

Wenn Sie ein Rezept über ein apothekenpflichtiges Medikament von Ihrem behandelnden Arzt erhalten haben, kaufen Sie Ihre Arzneimittel in den meisten Fällen direkt in Ihrer Apotheke vor Ort. Apotheker sind dazu ausgebildet, Medikamente abzugeben, zu prüfen und teilweise auch herzustellen. Ihr Schwerpunkt liegt in der begleitenden Beratung zu den angebotenen Arzneimitteln, z.B. wie Medikamente eingenommen werden müssen, welche Effekte sich bei der Kombination von mehreren Präparaten ergeben oder wie mit einer Ernährungsergänzung die Wirkstoffe besser aufgenommen werden können. Außerdem erhalten Sie Informationen über empfehlenswerte rezeptfreie Arzneimittel und Sie werden auf preisgünstigere, wirkstoffgleiche Arzneimittel aufmerksam gemacht. Damit können Sie bei Zuzahlungen sparen.

Um Ihre Gesundheit zu schützen und aktuelle Krankheiten sicher zu behandeln, kaufen Sie niemals bei Internet-Versendern, die mit SPAM werben. Und wenn Sie Auslandsreisen antreten, dann nehmen Sie Ihre regelmäßig benötigten Arzneimittel in ausreichender Menge mit, so dass Sie nicht darauf angewiesen sind, im Ausland Medikamente kaufen zu müssen.

Einkauf in Versandapotheken

Wenn Sie Ihre Arzneimittel lieber über das Internet bestellen wollen, achten Sie darauf, dass Sie nur eine vertrauenswürdige Versandapotheke wählen. Für Versandapotheken gelten die gleichen hohen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie Sie es auch von der Apotheke vor Ort gewöhnt sind. Versandapotheken dürfen nur solche Arzneimittel liefern, die für den deutschen Markt zugelassen sind und die Informationen in deutscher Sprache enthalten.

Aus dem europäischen Ausland dürfen derzeit nur Versandapotheken aus Großbritannien, Island, den Niederlanden und Tschechien Arzneimittel nach Deutschland liefern. Sie müssen die gleichen Standards erfüllen wie deutsche Apotheken und kompetente Beratung in deutscher Sprache gewährleisten. Für die Niederlande gilt, dass Versandapotheken gleichzeitig Präsenzapotheken sein müssen, für Tschechien ist nur der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt.

Apotheken, die Arzneimittel versenden, müssen eine behördliche Erlaubnis besitzen. Die Erlaubnis wird von der Bundesbehörde DIMDI - Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - erteilt. Bei DIMDI wird ein täglich aktualisiertes Versandapothekenregister geführt, in dem Sie zugelassene Apotheken finden. Ziel dieses Registers ist es, für Sicherheit und Transparenz beim Versand- bzw. Internethandel mit Arzneimitteln beizutragen.

Registrierte Apotheken dürfen auf ihren Webseiten das abgebildete Sicherheitslogo führen. Dieses Sicherheitslogo bietet für die Kunden zugleich die Möglichkeit einer Kontrolle auf Zulassung bei DIMDI.

Über das Versandapothekenregister und das damit verknüpfte Sicherheitslogo können Sie einfach erkennen, ob eine Apotheke eine entsprechende behördliche Erlaubnis besitzt. Das Register enthält nur die Apotheken, die eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland besitzen.

Internationales Vorgehen gegen Arzneimittelfälschungen

Arzneimittelfälschungen sind ein weltweites Problem - der Handel mit gefälschten Arzneimitteln floriert seit einigen Jahren. Die Weltgemeinschaft hat deshalb die Initiative ergriffen und eine internationale Arbeitsgruppe gegründet, die mit verschiedenen Vorschlägen und Maßnahmen Arzneimittelfälschungen eindämmen will. Die Arbeitsgruppe heißt Impact - das steht für "International Medicals Products Anti-Counterfeiting Taskforce". An Impact beteiligen sich u.a. das Weltzollamt und die internationale Polizeivereinigung Interpol. Aber auch Firmen, Behörden und kleine Organisationen zählen dazu.

Weiterführende Informationen und Serviceangebote

  • Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Informationsblatt "So schützen Sie sich vor gefälschten Arzneimitteln" herausgegeben. Download
  • Eine Apothekensuche für die Apotheke in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite Apothekensuche.
  • Außerdem stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter folgenden Link eine täglich aktualisierte Liste der behördlich registrierten Versandapotheken bereit: Liste behördlich registrierter Versandapotheken

Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie

Die Anwendung von Arzneimitteln beinhaltet häufig auch Risiken. Diese können sich auch aus einer falschen Anwendung von Arzneimitteln ergeben. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, dem GKV-Spitzenverband und anderen Institutionen und Einrichtungen im Gesundheitswesen ein Patientenmerkblatt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit erarbeitet. Es soll Patienten Anregungen geben, was sie selbst für Ihre eigene Sicherheit im Rahmen einer Arzneimitteltherapie tun können. Das Merkblatt ergänzt die Beratung durch den Arzt oder den Apotheker.

Lesen Sie in der Information "Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie", was Sie selbst zu Ihrer Sicherheit während einer Arzneimitteltherapie tun können.

Fotohinweis: © alvarez iStock.com

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