Integrierte Versorgung

Im Krankheitsfall wünscht sich jeder eine schnelle und hochwertige Behandlung, ohne große Wartezeiten und undurchsichtige Therapieabläufe. Genau hier setzt die Integrierte Versorgung der Innovationskasse an. Hinter dem Begriff verbirgt sich das Konzept, die verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens für bestimmte medizinische Leistungen oder Krankheitsbilder stärker zu koordinieren.

Das bedeutet für die Versicherten der IK: Niedergelassene Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten bei der Behandlung von Patienten mit Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Krankengymnasten oder Apotheken eng zusammen und stimmen einzelne Therapieschritte miteinander ab. Die Trennung in einen ambulanten und einen stationären Behandlungsbereich, die den Fluss der Behandlung oft hemmt, wird zunehmend aufgehoben.

Ziele der integrierten Versorgung auf einen Blick

  • Verbesserte Abstimmung zwischen den niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Akutkliniken und Rehabilitationseinrichtungen (keine belastenden Doppeluntersuchungen),
  • Einbindung der Versicherten bei allen Behandlungsschritten,
  • zügigere Terminvergabe,
  • Behandlung nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand,
  • eine auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnittene hochwertige Therapie,
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.

Behandlungsbereiche - Angebote der IK

Die Innovationskasse bietet ihren Versicherten verschiedene Modelle zur Integrierten Versorgung. So gibt es derzeit unter anderem umfassende Versorgungskonzepte für folgende Behandlungsschwerpunkte und Behandlungsregionen:

  • Endoprothetik Hüft- und Knie-Endoprothetik (Schleswig-Holstein)
  • Orthopädische / Chirurgische Behandlungen (Schleswig-Holstein)
  • Augenheilkunde (Schleswig-Holstein)
  • Arthroskopie und Sportverletzungen (Mecklenburg-Vorpommern)
  • CyberKnife (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Gendiagnostik bei familiär bedingtem Brust- / Eierstockkrebs (Schleswig-Holstein)
  • ViDiKi - Virtuelle Diabetesambulanz für Kinder und Jugendliche (Schleswig-Holstein)
  • Diabetisches Fußsyndrom (Schleswig-Holstein)

Teilnahme an Integrierter Versorgung

Teilnehmen können alle Versicherten der Innovationskasse, solange die im Vertrag definierten medizinischen Einschlusskriterien erfüllt sind. Die Teilnahme an einem Programm der Integrierten Versorgung ist freiwillig und erfolgt mit einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

Fotohinweis: © Erwin Wodicka panthermedia.net

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