Baby Bonus

Lachendes Baby - Fotohinweis: © lexandr Vasilyev stock.adobe.com

Bis zu 200 Euro Willkommensbonus

Die Geburt eines Kindes ist mit Sicherheit eines der aufregendsten und schönsten Ereignisse im Leben.

Auch die Innovationskasse möchte den Nachwuchs gebührend begrüßen und zugleich daran erinnern, wie wichtig die richtige Gesundheitsvorsorge gleich von Beginn an ist.

Wann erhält man den ersten Bonus in Höhe von 100 Euro?

Den ersten Bonus in Höhe von 100 Euro erhält man, sofern die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerenvorsorge wahrgenommen wurden. Den Nachweis lässt man sich von dem Arzt im persönlichen Frauen-Bonusheft der IK bestätigen. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit die Innovationskasse den Bonus überweisen kann.

Das Frauen-Bonusheft der IK steht schnell und kostenfrei als Download bereit.

Wann erhält man den zweiten Bonus in Höhe von 100 Euro?

Den zweiten Willkommensbonus in Höhe von 100 Euro erhält man im 1. Lebensjahr des Kindes. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Kind über die Mama oder den Papa bei der Innovationskasse versichert wird. Zusätzlich bekommt jedes IK versicherte Baby eine kostenfreie NUK-Trinkflasche. Den Nachweis über die erfüllten Voraussetzungen bestätigt der Arzt in dem IKK Baby-Bonusheft. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit die Innovationskasse den Bonus überweisen kann.

Welche Nachweise sind zu erbringen?

  • das Baby ist bei der IK versichert
  • das Baby hat die ersten sechs Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 nachgewiesen
  • die Schutzimpfungen wurden im ersten Lebensjahr des Kindes gemäß Schutzimpfungsrichtlinie durchgeführt.

Das kostenfreie Baby-Bonusheft ganz schnell und einfach downloaden.

Fotohinweis: © lexandr Vasilyev stock.adobe.com

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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