Schwangerschaft und Mutterschaft

Mann und schwangere Frau - Fotohinweis: © georgerudy stock.adobe.com

Die Innovationskasse bietet werdenden Müttern ein umfassendes Vorsorgeprogramm. Es besteht in der Regel aus zwölf bis 13 Terminen beim Frauenarzt oder einer Hebamme.

Die erste Untersuchung sollte möglichst kurz nach Feststellung der Schwangerschaft stattfinden. Die weiteren sind in Abständen von jeweils vier Wochen vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten haben IK-versicherte Frauen alle 14 Tage Anspruch auf eine Untersuchung. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den die Schwangere bei der ersten Untersuchung bekommt.

Treten Komplikationen auf, ermöglicht die Innovationskasse der werdenden Mutter selbstverständlich zusätzliche Untersuchungen und übernimmt alle Kosten für eventuell notwendige Behandlungen.

Übrigens: Für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die der Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschreibt, müssen IK-versicherte Frauen keine Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlungsfreiheit gilt nicht für die kalendertäglich zu entrichtenden Zuzahlungen während eines Krankenhausaufenthaltes, solange es noch nicht zur Entbindung gekommen ist.

Vorbereitung auf die Geburt

Ein Geburtsvorbereitungskurs bereitet die Schwangere körperlich und mental auf die Geburt vor.

Die IK trägt die Kosten des Kurses für IK-versicherte Mütter für bis zu 14 Kursstunden, wenn ein zugelassener, zur Abrechnung berechtigter Leistungserbringer, also eine Hebamme oder ein Physiotherapeut die Kursleitung übernimmt.

Die zugelassene Hebamme oder der Physiotherapeut kann von der Schwangeren frei gewählt werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die elektronische Gesundheitskarte. Nehmen Sie diese einfach, wie beim Arztbesuch, bei Ihrem ersten Termin mit. Separat ausgestellte Rechnungen dürfen wir leider nicht erstatten.

Nach der Geburt

Nach der Entbindung haben IK-versicherte Mütter Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt, und zwar in der 1. und der 6. bis 8. Woche nach der Geburt. Zusätzlich übernimmt die IK die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme für 12 Wochen.

Darüber hinaus übernimmt die Innovationskasse die Kosten für Rückbildungs-Gymnastikkurse zugelassener und zur Abrechnung berechtigte Hebammen und Physiotherapeuten. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte. Separat ausgestellte Rechnungen dürfen wir leider nicht erstatten.

Auf das IK-versicherte Neugeborene und dessen Eltern warten weitere attraktive Vorteile wie der Baby-Bonus.

Finanzielle Leistungen

Während des Mutterschutzes (beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten oder bei Behinderung des Kindes zwölf Wochen danach) erhalten berufstätige Frauen, die selbst IK-Mitglied sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Bezüge bis zur Höhe des Nettolohns auf.

Arbeitslose Frauen erhalten von der IK ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Frauen, die bei der Innovationskasse pflichtversichert sind, sind während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beitragsfrei in der IK versichert.

Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie in den FAQs.

Beratungsleistung zum Schwangerschaftsabbruch

Mache Frauen haben Zweifel, ob sie die Schwangerschaft aus physischen oder psychischen Gründen fortsetzten und beenden können. Für dieses hochsensible und persönliche Thema haben alle einen Anspruch auf eine individuelle Beratung. Auf der weiterführenden Seite haben wir unter anderem Beratungsstellen ausgelistet, die bei der Entscheidung unterstützten und beraten können.

Fotohinweis: © georgerudy stock.adobe.com ((Heroimage Seitenkopf); © Krankenkassennetz.de GmbH (Siegel)

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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