Krankheits-Früherkennung

Frau lächelt - Fotohinweis: © Deagreez iStock.com

Versicherten der IK stehen umfangreiche klassische Leistungen - von ärztlicher Behandlung bis Zahnersatz - zur Verfügung. Die Innovationskasse bietet aber mehr. Wir übernehmen die Kosten für diverse Vorsorgeleistungen.

Untersuchungen

Kindervorsorgeuntersuchungen

Unsere Leistungen zur Früherkennung beginnen bereits ab dem ersten Lebenstag mit der Neugeborenenuntersuchung. Weitere Untersuchungen schließen sich an. Das Vorsorgeprogramm für Kinder läuft bis zur Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr.

Krebsvorsorgeuntersuchungen

Frauen können ab dem 20., Männer ab dem 45. Lebensjahr jährlich an einer Krebsvorsorgeuntersuchung teilnehmen. Welche Untersuchungen vorgenommen werden, können Sie hier unseren Zusatzinformationen zur Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer entnehmen.

Gesundheits-Check up

Die Innovationskasse bietet einen speziellen Gesundheits-Check up, einmalig ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und ab dem 35 Lebensjahr im Dreijahres-Rhythmus an. Der Check-up umfasst insbesondere die Früherkennung von Herz-Kreislauf Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Die Untersuchung umfasst folgende Leistungen:

  • Check-up ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:

    Altersgrenze: Ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum Ende des 35. Lebensjahres.

    Wiederholungsintervall: einmalig

    Untersuchungsinhalt: Anamnese, Ganzkörperstatus, Überprüfung Impfstatus, Untersuchungen aus dem Blut nur bei entsprechendem Risikoprofil (Lipidprofil und Nüchternplasmaglucose).
     

  • Check-up ab dem vollendeten 35. Lebensjahr:

    Altersgrenze: Ab vollendetem 35. Lebensjahr.

    Wiederholungsintervall: alle 3 Jahre (Wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden 2 Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen.)

    Untersuchungsinhalt: Anamnese, Ganzkörperstatus, Überprüfung Impfstatus, Untersuchungen aus dem Blut (Lipidprofil und Nüchternplasmaglucose) und aus dem Urin (Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit)

Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (Hautkrebsscreening)

Seit dem 1.7.2008 können sich gesetzlich Krankenversicherte ab einem Alter von 35 alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen.

Unter Hautkrebs versteht man verschiedene Krebserkrankungen der Haut. Unterschieden werden vor allem der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom und der helle Hautkrebs. Die Zahlen zeigen, dass Vorsorge nötig ist. Die Erkrankungsrate bei Hautkrebs hat sich in den letzten 50 Jahren verzehnfacht. Frühzeitig erkannt bestehen aber gute Heilungschancen.

Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs kann durch Hautärzte, Internisten, hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass sie erfolgreich an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben.

Bei der Untersuchung begutachtet der Arzt die Haut des Patienten von Kopf bis Fuß und bespricht hinterher das Ergebnis. Falls erforderlich, entnimmt er auch eine Gewebeprobe, um die Diagnose zu sichern.

Die Abrechnung des Hautkrebsscreenings erfolgt direkt über die Gesundheitskarte.

Erweitertes Leistungsangebot der Innovationskasse

Seit dem 1.4.2010 können Versicherte der IK in Mecklenburg-Vorpommern (anspruchsberechtigt sind Personen von 16 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) und in Schleswig-Holstein (anspruchsberechtigt sind Personen von 0 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) alle 2 Jahre Leistungen der Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses Angebot gilt bei Inanspruchnahme eines (Fach-)Arztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit zusätzlicher Fortbildung für das Hautkrebsscreening im Vertragsgebiet Mecklenburg-Vorpommern bzw. Schleswig-Holstein.

Impfungen

Rechtzeitiges Impfen schützt nicht nur denjenigen, der geimpft wird, sondern auch seine Umwelt. Denn durch die Impfung wird der Körper angeregt, Abwehrstoffe zu bilden, die die Krankheitserreger bei einer Infektion bekämpfen können.

Informieren Sie sich über Impfungen auf unserer Seite Impfungen.

Zahngesundheit

Mit besonderen Prophylaxe-Leistungen für Kinder ab 6 und Jugendliche bis 17 können Zahnerkrankungen wirksam verhütet werden. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr zahlt die IK die vollen Kosten für eine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung.

Fotohinweis: © Deagreez iStock.com

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