- Daten für 2025 auf einen Blick
- Beitragssätze Krankenversicherung 2025
- Beitragssätze Pflegeversicherung 2025
- Beitragssätze Sozialversicherung 2025
- Erstattung und Beitragssätze - Umlage U1 und U2 2025
- Pauschalbeitrag bei geringfügig Beschäftigten 2025
- Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2025
- Beitragszuschuss für Beschäftigte 2025
- Bezugsgrößen 2025
- Geringfügigkeitsgrenzen und Gleitzonenfaktor 2025
- Rechtskreistrennung
- Änderungen beim eAU-Verfahren ab 1.1.2025
Beitragssätze und Rechengrößen
Daten für 2025 auf einen Blick
Die wichtigsten Beitragssätze und Rechengrößen für 2025 als PDF zum Downloaden:
Beitragssätze Krankenversicherung 2025
| Sachverhalt | Satz |
|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % |
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % |
| Kassenindividueller Zusatzbeitrag der IK | 4,3 % |
| Bundesweiter durchschnittlicher Zusatzbeitrag (gilt für bestimmte Personengruppen) | 2,5 % |
| Krankengeld 15 (KG 15) mehr (nur bei Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige, Künstler, unständig Beschäftigte und kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer) | 1,9 % |
Beitragssätze Pflegeversicherung 2025
| Sachverhalt | Satz | |
|---|---|---|
| Pflegeversicherung | 3,60 % | |
| Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose (nur arbeitnehmerfinanziert) | 0,60 % | |
| gilt für Kinder unter 25 Jahre | Abschlag 2. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert) | 0,25% |
| gilt für Kinder unter 25 Jahre | Abschlag 3. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert) | 0,50% |
| gilt für Kinder unter 25 Jahre | Abschlag 4. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert) | 0,75% |
| gilt für Kinder unter 25 Jahre | Abschlag ab 5. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert) | 1,00 % |
Beitragssätze Sozialversicherung 2025
| Versicherungszweig | Satz |
|---|---|
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
Erstattung und Beitragssätze - Umlage U1 und U2 2025
Betriebe bis zu 30 Mitarbeitern nehmen an der Umlage 1 und Umlage 2 teil - alle anderen Betriebe nehmen an der Umlage 2 teil!
| Sachverhalt | Erstattung | Beitragssatz |
|---|---|---|
| Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen | 75 % | 2,95 % |
| Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen | 60 % | 2,55 % |
| Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen | 40 % | 1,55 % |
| Umlage 2 für Mutterschaftsaufwendungen | 100 % | 0,50 % |
Pauschalbeitrag bei geringfügig Beschäftigten 2025
| Versicherungszweig | Sachverhalt | Satz |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Minijobs | 13,0 % |
| Rentenversicherung | Minijobs | 15,0 % |
| Krankenversicherung | im Privathaushalt | 5,0 % |
| Rentenversicherung | im Privathaushalt | 5,0 % |
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2025
| Versicherungszweig / Rechtskreis | Betrag |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 66.150,00 Euro / Jahr 5.512,50 Euro / Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 96.600,00 Euro / Jahr 8.050,00 Euro / Monat |
| Versicherungspflichtgrenze für gesetzlich Krankenversicherte | 73.800,00 Euro / Jahr |
| Versicherungspflichtgrenze für die am 31.12.2002 privat Krankenversicherten | 66.150,00 Euro / Jahr |
Beitragszuschuss für Beschäftigte 2025
| Freiwillig bei der Innovationskasse krankenversicherte Beschäftigte | Betrag |
|---|---|
| Zuschuss zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 402,41 Euro* / Monat |
| Zuschuss zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 385,88 Euro* / Monat |
| Zuschuss zur Pflegeversicherung (bundeseinheitlich, außer Sachsen) höchstens die Hälfte des Betrages, der für die private Pflegeversicherung zu zahlen ist | 99,23 Euro* / Monat |
*Hinzu kommt der halber individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Aktuell beträgt dieser bei der IK 4,3 Prozent.
Bezugsgrößen 2025
| Rechtskreis | Betrag |
|---|---|
| Bezugsgröße | 44.940,00 Euro* / Jahr 3.745,00 Euro* / Monat |
*bundeseinheitlich für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Geringfügigkeitsgrenzen und Gleitzonenfaktor 2025
| Sachverhalt | Betrag bzw. Faktor |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze | 556,00 Euro / Monat |
| Geringverdienergrenze für Auszubildende | 325,00 Euro / Monat |
| Übergangsbereich - Faktor F | 0,6683 |
Rechtskreistrennung
Ab dem 1.1.2025 entfällt die Unterscheidung zwischen den Rechtskreisen Ost und West in den Meldungen. Für Meldezeiträume bis einschließlich 31.12.2024 ist das Kennzeichen "W" oder "O" jedoch weiterhin erforderlich. Auch Jahresmeldungen für 2024 müssen noch mit der entsprechenden Kennzeichnung versehen sein.
Wichtig: Im Beitragsnachweis bleibt die Trennung nach Rechtskreisen zunächst bestehen. Arbeitgeber müssen also weiterhin getrennte Beitragsnachweis-Datensätze für Ost und West erstellen, mindestens bis zum 31.12.2025. Diese Trennung ist notwendig, um den Bundeszuschuss für die Rentenversicherung und bestimmte Finanzstatistiken korrekt zu ermitteln.
Änderungen beim eAU-Verfahren ab 1.1.2025
Zum 1. Januar 2025 gibt es einige Neuerungen im elektronischen Verfahren zur Krankmeldung (eAU). Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber im Überblick:
- Arbeitgeber werden informiert, wenn ein Mitarbeiter tatsächlich aus dem Krankenhaus entlassen wird.
- Zeiten für Vorsorge- und Rehamaßnahmen werden jetzt miterfasst und übermittelt.
- Art und Dauer der Krankmeldung werden detaillierter übermittelt.
- Auch teilstationäre Behandlungen und weitergeleitete Infos von anderen Krankenkassen werden angezeigt. So sollen fehlende Krankmeldungen seltener vorkommen.
- Wenn Differenzen zwischen Arzt und Krankenkasse geklärt sind, erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung.
- Wenn es Nachweise für eine Arbeitsunfähigkeit gibt, die nicht über das eAU-Verfahren übermittelt werden können, wird der Arbeitgeber informiert.
Alle Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand: 12.12.2024
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