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Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Bis zu 250 Euro für die Zahngesundheit

Rothaarige Frau mit schönem Lächeln - Fotohinweis: © CoffeeAndMilk iStock.com

Was ist eine professionelle Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine Intensivreinigung der Zähne. Ziel ist es, alle krankmachenden oder kosmetisch störenden Belege auf der Zahnoberfläche zu entfernen, erläutert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrer Patienteninformation1 zur professionellen Zahnreinigung. Durch diese intensive Reinigung kann der Entstehung von Karies und Parodontitis wirkungsvoll vorgebeugt und gleichzeitig das Aussehen der Zähne verbessert werden. Durch die Bakterienreduktion wird auch ein wichtiger Beitrag zur Vorbeugung und unterstützenden Behandlung von allgemeinmedizinischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen (COPD), Magen-Darm-Erkrankungen bis hin zur Vermeidung von Frühgeburten geleistet. Besonders Menschen mit empfindlichem Zahnfleisch sowie mit einem erhöhten Risiko für Karies und Parodontitis profitieren von der professionellen Reinigung. Auch älteren Patienten, Trägern von Brücken, Kronen und Implantaten oder Kindern, die Zahnspangen tragen, wird eine PZR besonders empfohlen.

Wie sinnvoll ist die professionelle Zahnreinigung?

Neben regelmäßigen Kontrollen beim Zahnarzt trägt diese wirkungsvolle Prophylaxebehandlung, die nach den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer ausgeführt wird, nicht nur zur Erhaltung der Zahngesundheit bei und vermindert das individuelle Karies- und Parodontose-Risiko, sondern kann auch die Haltbarkeit von Füllungen und Zahnersatz verlängern. Ganz nebenbei sorgt sie auch noch für weiße Zähne. Denn neben Zahnstein werden auch ästhetisch störende Verfärbungen wie Tee- oder Kaffeeflecken entfernt. Sie ersetzt zwar das tägliche Zähneputzen nicht, kann aber eventuelle Defizite in der häuslichen Mundhygiene ausgleichen. Sie ist also das beste Mittel, um Ihre Zähne langfristig gesund zu halten.

Ablauf der Zahnreinigung

Zunächst prüft der Zahnarzt die Zähne und das Zahnumfeld, indem die Mundhöhle und das Zahnsystem gründlich untersucht wird. Dabei werden insbesondere vorhandene Zahnbeläge, Blutungen des Zahnfleisches sowie beginnende oder fortschreitende Zahnfleischtaschen erfasst. Daran anschließend wird die PZR vom Zahnarzt oder geschultem Praxispersonal durchgeführt und umfasst folgende Leistungen:

  • Entfernen von harten und weichen Belegen.
  • Polieren
  • Fluoridieren

Erklärvideo zum Ablauf der PZR

Urheber Video: Initiative proDente e.V., Aachener Straße 1053-1055, 50858 Köln, www.prodente.de

Häufigkeit

Nach Empfehlung der BZÄK sind jährliche bzw. halbjährliche Termine im Rahmen einer Prophylaxebetreuung üblich, wenn ein niedriges Karies- oder Parodontoserisiko und eine geringe Neigung zu harten und weichen Belägen vorliegt. Bei vorhandenen Zahnfleischtaschen, ungünstigen Mundhygienebedingungen und starker Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und unschönen Verfärbungen können kürzere Zeitintervalle sinnvoll sein. Auch Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, regelmäßige Medikamenteneinnahme oder Lebenssituationen mit hohem Stressfaktor können die Mundgesundheit beeinträchtigen und eine häufigere PZR empfehlenswert machen. Ihr Zahnarzt wird deshalb ein individuelles Zeitintervall vorschlagen.

Kosten

Die professionelle Zahnreinigung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist abhängig von Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand und kostet in der Regel zwischen 50 und 120 Euro.

Wer lächelt gewinnt

Obwohl die professionelle Zahnreinigung keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, übernimmt die Innovationskasse die Kosten in Höhe von bis zu 100 Euro im Jahr. Zusätzlich ist eine Erstattung von bis zu 150 Euro im Jahr über das Bonusprogramm möglich. Downloaden Sie dazu ganz einfach unser kostenloses Bonusheft.

 

Fotohinweis: © CoffeeAndMilk iStock.com

1) Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Patienteninformation zur Professionellen Zahnreinigung, https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/bzaekdgzmk/2_03_pzr.pdf, aufgerufen am: 24.7.2017

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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