Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)
Mehr als drei Medikamente
Gesetzlich Krankenversicherte haben seit dem 1.10.2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Dies regelt das vom Bundestag beschlossene E-Health-Gesetz.
Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird auf Wunsch des Patienten vom behandelnden Arzt ausgestellt, wenn mindestens drei Medikamente gleichzeitig eingenommen bzw. anwendet werden und wenn dies über einen Zeitraum von mehr als 28 Tagen erfolgt.
Den Plan erstellt in der Regel der Hausarzt. Gibt es keinen Hausarzt kann auch ein Facharzt die Dokumentation übernehmen.
Das Ziel des Planes ist es, den an der Behandlung Beteiligten einen Überblick über die aktuelle Medikation eines Patienten zu ermöglichen. Damit sollen gefährliche Wechselwirkungen möglichst ausgeschlossen werden. Dies ist gerade für ältere oder chronisch kranke Menschen sinnvoll.
Alle Arzneien kommen auf den Medikationsplan
Im Medikationsplan werden darum alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel vermerkt. Hinzu kommen auch die Arzneien, die der Patient in Selbstmedikation einnimmt. Zu jedem der Arzneimittel werden der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise im Plan dokumentiert.
In einem zusätzlich aufgedruckten Barcode sind alle diese Daten ebenfalls enthalten, so dass der Medikationsplan bei Bedarf elektronisch per Scanner schnell und einfach erfasst werden kann. Das vermeidet zeitaufwändige Erfassungsarbeiten und Fehler bei der Übernahme der Daten in einer anderen Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke. Dort kann der Plan auch aktualisiert werden, wenn sich etwas an der Medikation ändert.
Der Medikationsplan muss mit
Der Medikationsplan ist bundeseinheitlich und standardisiert aufgebaut. Er wird zur Zeit nur auf Papier erstellt. Ab 2019 soll es aber zusätzlich möglich sein, den Medikationsplan auch auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Darüber entscheidet der Patient dann selbst.
Wer über einen Medikationsplan verfügt, sollte ihn unbedingt zu jedem Arztbesuch oder ins Krankenhaus mitnehmen. Das gleicht gilt, wenn ein Rezept in der Apotheke eingelöst wird oder wenn dort ein rezeptfreies Medikament ohne Absprache mit dem Arzt gekauft wird.
Muster des Medikationsplans
Muster des Medikationsplans zum Download
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Fotohinweis: © ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, www.abda.de
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