- Informationen für die Abrechnung
- Betriebsnummern und Institutions-Kennzeichen der IKK
- Rechtskreiszuordnung der Bundesländer
- Maschinelle Meldungen und Beitragsnachweise
- Bankverbindungen der IKK - Die Innovationskasse
- Fälligkeitstermine 2023
- Beitragszahlung per Scheck
- Arbeiten im Ausland (Entsendung)
- Arbeitgeber-Seminarunterlagen zum Download
Informationen für die Abrechnung
Betriebsnummern und Institutions-Kennzeichen der IKK
Sachverhalt | Nummer |
---|---|
Betriebsnummer - Rechtskreis Ost und West | 142 285 71 |
Institutions-Kennzeichen - Rechtskreis West | 101 300 129 |
Institutions-Kennzeichen - Rechtskreis Ost | 100 202 549 |
Rechtskreiszuordnung der Bundesländer
Rechtskreis | Bundesländer |
---|---|
West | Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein |
Ost | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
Maschinelle Meldungen und Beitragsnachweise
Sachverhalt | Adresse / Nummer |
---|---|
DEÜV-Empfänger-Betriebsnummer (Daten-Annahmestelle bei der BITMARCK Service GmbH) | 379 125 80 |
Postadresse | BITMARCK Service GmbH Friedrich-Ebert-Straße 51429 Bergisch Gladbach |
E-Mail-Adresse | ag(at)gkv-daten(dot)de |
Bankverbindungen der IKK - Die Innovationskasse
Bankverbindung |
---|
Commerzbank AG IBAN: DE27 2144 0045 0842 2008 00 BIC: COBADEFFXXX |
Sparkasse Mittelholstein AG IBAN: DE08 2145 0000 0000 0306 70 BIC: NOLADE21RDB |
Postbank AG IBAN: DE21 2001 0020 0750 5222 08 BIC: PBNKDEFF200 |
Fälligkeitstermine 2023
Einreichung Beitragsnachweise 1) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
1. Halbjahr | 25.1. | 22.2. | 27.3. | 24.4. | 24.5. | 26.6. |
2. Halbjahr | 25.7. | 25.8. | 25.9. | 24.10. | 24.11. | 21.12. |
Zahlung Beiträge 2) | ||||||
1. Halbjahr | 27.1. | 24.2. | 29.3. | 26.4. | 26.5. | 28.6. |
2. Halbjahr | 27.7. | 29.8. | 27.9. | 26.10. | 28.11. | 27.12. |
Hinweis: Maßgeblich ist der Hauptsitz der Einzugsstelle (Krankenkasse). Sitz der IKK - Die Innovationskasse ist die Hansestadt Lübeck in Schleswig-Holstein.
1) Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestes 23.59 Uhr bei der IKK vorliegen.
2) Sowohl der 24. als auch der 31.12 gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.
Beitragszahlung per Scheck
Zentrale Annahmestelle | Hinweis |
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IKK - Die Innovationskasse Finanzbuchhaltung Postfach 110 146 17041 Neubrandenburg | Bitte senden Sie Ihre Schecks unabhängig vom Betriebssitz oder Beschäftigungsort der Arbeitnehmer nur an unsere zentrale Verarbeitungsstelle |
Erläuterungen |
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Die Beitragsforderung ist eine sog. Bringschuld (§ 270 Abs. 1 BGB). Der Beitragsschuldner trägt das Risiko des Zahlungsweges. Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle. |
Deshalb gelten für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstages auch die Verhältnisse am Sitz der jeweiligen Einzugsstelle (Hauptverwaltung). Dies gilt auch in den Fällen, in denen einer der drei letzten Bankarbeitstage auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt. |
Bei der Feststellung der drei letzten Bankarbeitstage ist zu berücksichtigen, dass sowohl der 24. als auch der 31.12 eines Jahres nicht als bankübliche Arbeitstage gelten. |
Arbeiten im Ausland (Entsendung)
Sachverhalt | Link |
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Merkblätter und Vordrucke zum Thema Arbeiten im Ausland (Entsendung) bei Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland beim GKV-Spitzenverband |
Arbeitgeber-Seminarunterlagen zum Download
Beschreibung | Dokument |
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Seminar-Unterlagen 2020/2021 | Download |
Seminar-Unterlagen 2019 / 2020 | Download |
Seminar-Unterlagen 2018 / 2019 | Download |
Seminar-Unterlagen 2017 / 2018 | Download |
Seminar-Unterlagen 2016 / 2017 | Download |
Seminar-Unterlagen 2015 / 2016 | Download |
Seminar-Unterlagen 2014 / 2015 | Download |
Nutzungshinweise
Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.
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Hinweis gelesen und einverstanden.
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