E-Rezept - das elektronische Rezept

e-Rezeptausdruck Infografik - Fotohinweis: © gematik GmbH

Das E-Rezept ersetzt den "rosa Zettel" für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Es wird von Ihrem Arzt oder Zahnarzt ausgestellt und digital gespeichert. Sie können es über die kostenlose App "Das E-Rezept" von der gematik GmbH auf Ihrem Smartphone abrufen.

Ihr Weg zum E-Rezept

Ihr Arzt oder Zahnarzt stellt ihnen ein elektronisches Rezept aus. Dieses können Sie dann über die E-Rezept App, in Verbindung mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (NFC-eGK) in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Zukünftig soll auch nur die eGK allein für die Einlösung des Rezepts ausreichen.

Wenn Sie die App nicht nutzen können oder wollen, kann Ihnen Ihr Arzt das Rezept auch weiterhin auf Papier, als QR-Code, ausdrucken.

Es besteht auch die Möglichkeit, den QR-Code mit Ihrem Mobiltelefon ab zu fotografieren.

Die E-Rezept-App wird im Laufe des Jahres 2023 noch weitere Funktionen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Möglichkeiten:

  1. Vom Papier eingescannte E-Rezepte auch ohne Anmeldung in der App an eine Apotheke übertragen zu können
  2. Die Verwendung der App ohne eGK, mit einer elektronischen ID (GesundheitsID), dieses jedoch frühestens ab 2024

Nutzung des E-Rezeptes per App

Für die Verwaltung Ihrer Rezepte benötigen Sie eine App. Die E-Rezept App von der gematik ist schon jetzt verfügbar.

Um alle Funktionen der App nutzen zu können, benötigen Sie entweder ein NFC-fähiges Mobilgerät (Smartphone) mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte und einer separaten PIN oder die elektronische Patientenakte (ePA).

Die Innovationskasse empfiehlt aufgrund der nachhaltig eingeschränkten Verfügbarkeit von NFC-fähigen Gesundheitskarten (Ursache: weltweite Knappheit von Halbleitern bzw. Chips und Krisen, die sich weltweit auswirken) die Nutzung der E-Rezept-App über die ePA-Registrierung.

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie die ePA-Akte auch aktivieren und nutzen müssen. Sie nutzen die ePA-App zur Registrierung und Erlangung einer PIN!

Für die ePA-Registrierung können Sie sich mit Ihrer aktuellen Gesundheitskarte gegenüber der Deutschen Post AG per PostIdent oder der eID (Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion) identifizieren und registrieren. Dies ganz bequem an der Haustür.

Eine Alternative zum PostIdent der Deutschen Post AG ist der Aktivierungscode, den Ihnen die IK nach Identifizierung persönlich in einem ServiceCenter aushändigt.

Um die E-Rezept-App in Kombination mit der Registrierung über die ePA zu starten, klicken Sie einfach auf die Verlinkung „Los geht’s“ unter dem Anmeldebutton in der E-Rezept-App und folgen dann den Anweisungen:

  1. Geben Sie die Innovationskasse über das Suchfeld ein.
  2. Drücken Sie dann auf die Innovationskasse.
  3. Melden Sie sich in Ihrer ePA an oder registrieren Sie sich in der ePA.
  4. Wählen Sie Ihre Patientenakte aus.
  5. Sie werden in die E-Rezept-App zurückgeführt

Ohne Smartphone nutzen

Wenn Sie nicht über ein Smartphone verfügen oder dieses nicht benutzen können oder wollen, erhalten Sie in der Arztpraxis den Ausdruck des E-Rezeptes auf Papier.

Damit ist dann die gewohnte Beschaffung in der Apotheke möglich. Der QR-Code auf dem Papier wird von der Apotheke eingescannt und so ist ein Zugriff auf das zentral gespeicherte E-Rezept möglich.

Der Ausdruck möglichst unversehrt in der Apotheke vorgelegt werden, damit ein Auslesen ohne Probleme möglich ist. Also vor Nässe und Schmutz schützen, und nicht knicken.

In Ausnahmefällen können Sie auch Ihre Arztpraxis bitten, sofern die Apotheke an das KIM-System (Kommunikation Im Medizinwesen) angebunden ist, den E-Rezept-Code direkt in die von Ihnen gewählte Apotheke zu senden. Dort holen Sie dann Ihre Medikamente ab.

Nutzung nur mit der eGK

Das vom Arzt erstellte E-Rezept kann in der Apotheke auch nur mit eGK eingelöst werden.

Nutzung ohne die eGK

Der vom Arzt erstellte QR-Code kann über die Kamerafunktion des Smartphones aufgenommen und in der E-Rezept App zur Vorlage in der Apotheke gespeichert werden.

Einlösung des E-Rezeptes

Das E-Rezept kann grundsätzlich in jeder Apotheke eingelöst werden. Neben den Ärzten besteht auch hier eine verpflichtende Teilnahme.

Ab Sommer 2023 können Versicherte E-Rezepte auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ganz ohne PIN einlösen.

Das heißt: Weniger Papier und vor allem weniger Aufwand für alle Beteiligten, denn die Patienten kommen für Folgerezepte seltener in die Praxis. Mit dieser neuen Möglichkeit gibt es zeitnah eine dritte, von vielen (Zahn)ärzten gewünschte Option, um ein E-Rezept einzulösen.

Mit "Option2 Kassen-App" ist ausschließlich die ePA gemeint.


E-Rezepte für die Familie

Wenn der Versicherte den jeweiligen Ausdruck des QR-Codes hat, kann man diesen wie bisher auch für andere Familienmitglieder in der Apotheke einlösen. In der E-Rezept-App der gematik steht ebenfalls eine Familienfunktion zur Verfügung. Mit dieser können Versicherte in der eigenen E-Rezept-App die Rezeptcodes für Angehörige (Kinder, Eltern) oder Bekannten, auf deren ausdrücklichen Wunsch hin, aufrufen und in der Apotheke einlösen.

Kostenfreie Nutzung

Die Erstellung und Nutzung des E-Rezeptes sind ebenso wie die bisherigen rosa Muster-16-Rezepte kostenfrei.

Bei der Anwendung der E-Rezept-App der gematik fallen derzeit ebenfalls keine Kosten für die App selbst an.

Die Nutzung des E-Rezeptes kann auch mit Apps von jeweiligen Drittanbietern erfolgen. Zusätzliche Funktionen können hier ggf. mit Kosten verbunden sein.

Eigenanteil

Der Eigenanteil (Zuzahlung und ggf. Mehrkosten) der Arzneimittel bleibt unabhängig von der Verordnung mittels E-Rezeptes oder rosa (Muster-16-)Rezeptes gleich und fällt in der Apotheke wie bisher an.

Gültigkeit nach Ausstellung

Das E-Rezept ist ebenso wie die das (Muster-16-)Rezept 28 Tage gültig.

Datenschutz und Datensicherheit

Das E-Rezept wird innerhalb des gesicherten Gesundheitsnetzwerkes der Telematikinfrastruktur zentral verschlüsselt auf deutschen Servern gespeichert. Nur Versicherte, die den individuellen Rezept-QR Code haben, können das E-Rezept von den Servern abrufen und entschlüsseln. Den E-Rezept-Code erhält der Versicherte vom Arzt auf das Smartphone durch die Nutzung der E-Rezept-App oder papiergebunden als Ausdruck. Durch die Weitergabe des QR-Codes kann die Apotheke auf das E-Rezept zugreifen. Der Datenaustausch erfolgt dabei verschlüsselt und mit systemgeprüften Programmen.

Weitere Informationen

  • Mit der kostenlosen E-Rezept-App der gematik können Rezepte elektronisch empfangen und eingelöst werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur E-Rezept-App.
  • Die IK hat die häufigsten Fragen zu den klassischen Leistungen der Innovationskasse und die dazu passenden Antworten für Sie aufbereitet.

Fotohinweis: © gematik GmbH

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Nutzungshinweise

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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