Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft - U2

Erläuterungen zum Antrag

Das hier zur Verfügung stehende Online-Formular können Sie unmittelbar am Bildschirm ausfüllen und sofort per Mausklick absenden. Sie sparen Kosten für ein Telefonat oder einen Brief. Übrigens: Die Daten werden natürlich verschlüsselt an die Innovationskasse übertragen und somit vor dem Zugriff Unbefugter gesichert.

Erläuterungen zum Antrag

Wichtige Hinweise für Arbeitgeber

  1. Bei Erstattungsanträgen für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld kann als Nachweis die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag oder ggf. die Geburtsurkunde des Kindes dienen.
  2. Bei Beschäftigungsverboten ist ein Nachweis beizufügen (ärztliches Zeugnis bzw. Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde).
  3. Erstreckt sich der Erstattungszeitraum über das Ende eines Kalenderjahres, so sind zwei Anträge - getrennt nach Kalenderjahren - einzureichen.
  4. Es sind nur abgerechnete und zurückliegende Kalendermonate zu beantragen.

AAG U2 Online

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E-Mail-Formular

Angaben zum Arbeitgeber

Angaben zum Arbeitnehmer

Hinweis zu den Bestimmungen des MuSchG

Das Entgelt ist nach den Bestimmungen des MuSchG gezahlt. Die Erstattung erfolgt seitens der Krankenkasse unter dem Vorbehalt der späteren Prüfung. Zu Unrecht erstattete Beträge werden zurückgezahlt. Der Erstattungsanspruch kann mit einem estehenden Beitragsrückstand verrechnet werden. Die Angaben sind richtig, vollständig und stimmen mit den Entgeltunterlagen überein. Umlagebeträge werden abgeführt.

Verrechnung des Erstattungsbetrags

Der Erstattungsbetrag

Erklärung und Einverständnis

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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