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Elektronische Gesundheitskarte

Seit 2019 sind die Gesundheitskarten der Generation 2 gültig

Die Gesundheitskarten der Generation 2 erkennt man am Aufdruck G2.1 oben rechts auf der Karte. Nur die neue Kartengeneration G2 entspricht den höheren Sicherheitsanforderungen und wird benötigt, um neue Anwendungen wie die Notfalldaten oder den elektronischen Medikationsplan nutzen zu können.

Bitte helfen Sie mit, den Praxisbesuch so einfach und unproblematisch wie möglich ablaufen zu lassen und verwenden Sie und ihre familienversicherten Angehörigen immer die aktuellste zuletzt von der IK zugesendete Gesundheitskarte.

Im Zweifel sprechen Sie einfach mit Ihrem Kundenberater bei der Innovationskasse, um zu klären, welche die gültige Karte für Sie ist.

Und ohne gültige Gesundheitskarte ...

... wird zumindest in dringenden Fällen trotzdem niemand abgewiesen. Aber dann hat man nur zehn Tage Zeit, eine gültige Gesundheitskarte mit Bild nachzureichen. Nach Ablauf der 10-Tage-Frist kann der Arzt eine Privatrechnung für die Behandlung ausstellen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden kann.

Einführung der Gesundheitskarte für bessere Behandlungsqualität

Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die Vernetzung des Gesundheitswesens in Deutschland galt und gilt nach wie vor als eines der anspruchsvollsten Informationstechnikvorhaben weltweit.

Fast 190.000 Ärzte und Zahnärzte, 21.000 Apotheken, über 2.000 Krankenhäuser und ca. 100 Krankenkassen sollen vernetzt werden. Denn durch bessere Abstimmung und sinnvolle Ergänzungen der ärztlichen Behandlungen kann die Behandlungsqualität verbessert werden.

Schneller gesund dank wichtiger Zusatzdaten

Auf freiwilliger Basis können zusätzlich auch der elektronische Medikationsplan, mit dem die Einnahme von mehreren Arzneimitteln besser aufeinander abgestimmt werden kann und Wechselwirkungen erkannt werden können, oder die Notfalldaten eines Versicherten (wie z.B. Unverträglichkeit von Medikamenten) auf der Karte gespeichert werden.

Damit trägt die elektronische Gesundheitskarte dazu bei, belastende Doppel- und Mehrfach-Untersuchungen zu vermeiden, Behandlungen schneller zu beginnen und im Notfall sogar Leben zu retten - denn Ärzte und andere Behandler können mit ihrem Heilberufsausweis direkt auf die Daten zugreifen. Die Entscheidung, welche Zusatzdaten gespeichert und eingesehen werden können, liegt allein beim Versicherten.

Notfalldaten

Geraten Sie in eine medizinische Notsituation und werden z.B. nach einem Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert, heißt es für den Arzt schnell zu handeln, denn unter Umständen zählt jede Minute. Dabei weiß er von Ihnen als Patient in der Regel sehr wenig - und Sie werden meist nicht alle Angaben über Ihren Gesundheitszustand parat haben oder in der Lage sein, darüber vollständig Auskunft zu geben.

Für die Behandlung sind aber Informationen etwa über chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien ganz wesentlich, um eventuelle Komplikationen beispielweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten vermeiden zu können. Mit den Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat das medizinische Personal z.B. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Krankenhäusern dann im Fall der Fälle schnell einen Überblick über solche wichtigen Gesundheitsdaten.

Weitere Informationen zu den elektronischen Notfalldaten.

Elektronischer Medikationsplan

Wenn Sie es wünschen, können Sie in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, aber auch in der Apotheke Ihren Medikationsplan auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Der elektronische Medikationsplan hat den Vorteil, dass Ihren (Zahn)-Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln und dem Apotheker bei der Einlösung Ihres Rezepts alle relevanten Angaben über die Medikamente, die Sie bereits einnehmen, vorliegen.

Die Informationen über Ihre Medikation kann dann bei der Neuverordnung eines Arzneimittels oder beim Kauf eines rezeptfreien Medikaments in der Apotheke berücksichtigt werden und dadurch die Einnahme von mehreren Arzneimitteln besser aufeinander abgestimmt und Wechselwirkungen erkannt werden. Außerdem können Ärzte aufgrund der Angaben in Ihrem Medikationsplan auch eventuelle Allergien und Wirkstoffunverträglichkeiten beim Verschreiben eines Medikaments mitbedenken. Sie persönlich unterstützt der Medikationsplan bei der richtigen Anwendung der Arzneimittel.

Weitere Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP).


Gesetzgeber schreibt ein Foto für die Karte vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers muss auf der Karte immer ein Foto abgebildet sein, das den Karteninhaber eindeutig ausweist und so Missbrauch vorzubeugen hilft (§ 291 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch [SGB V]).

Ausnahmen von der Lichtbildpflicht

Das Sozialgesetzbuch regelt abweichend davon, dass Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist (Person ist bettlägerig, befindet sich in einer geschlossenen Einrichtung oder ist aus vergleichbaren Gründen daran gehindert) eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten können.

Gesundheitskarten nur mit Bild

Vielfach stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz erlischt, wenn Versicherte kein Foto für die Gesundheitskarte zur Verfügung stellen. Selbstverständlich besteht unabhängig davon der Versicherungsschutz bei der Innovationskasse weiter. Nur die Ausgabe einer neuen elektronischen Gesundheitskarte wird von den Ausnahmen abgesehen ohne Foto leider nicht möglich sein.

Unter Umständen kann es dann in der Praxis zu organisatorischen Problemen vor einer Behandlung bei Arzt- oder Zahnarztbesuchen kommen, wenn keine gültige Versichertenkarte vorgelegt werden kann. Versicherte ohne Karte werden dann als Privatpatienten zu behandeln sein und von ihrem Arzt oder Zahnarzt eine private Rechnung für die erfolgte Behandlung erhalten.

Lichtbild online

In dem exklusiv und sicher für Kunden der IK eingerichteten Upload-Bereich können Sie Ihr Passbild für die neue Karte schnell und unbürokratisch laden und der Innovationskasse elektronisch und verschlüsselt übermitteln. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Bild per Internet mit dem IK-Service Lichtbild online zuzusenden.

Und so ist das Bild richtig!

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos verwendet werden kann, muss es ein paar Qualitätskriterien erfüllen:

  • Das Passbild muss aktuell, sauber und unbeschädigt sein und Sie deutlich erkennbar abbilden; es muss zudem scharf, klar und kontrastreich sein.
  • Optimal ist ein Passbild in 35 x 45 Millimeter Größe (ohne Rand gemessen); das Gesicht darauf sollte mindestens 32 Millimeter hoch sein.
  • Der Hintergrund sollte einfarbig und ohne störende Gegenstände sein.
  • Beim Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen muss das Gesicht dennoch deutlich erkennbar sein

Lebenslange Nummer für die Gesundheitskarte

Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte erhält jeder Versicherte in Deutschland auch eine neue Krankenversichertennummer. Diese bleibt im Gegensatz zur jetzigen Regelung ein Leben lang bestehen - auch bei einem Krankenkassenwechsel wird die Nummer beibehalten. Dazu wird ein neues bundeseinheitliches Nummernsystem eingeführt.

Die neuen Krankenversichertennummern werden über ein sicheres Verschlüsselungsverfahren auf Basis der vorliegenden Rentenversicherungsnummer erstellt. Dabei werden selbstverständlich strenge Datenschutzbestimmungen berücksichtigt. Künftig gilt: Versicherte, die keine Rentenversicherungsnummer besitzen, können auch keine Krankenversichertennummer erhalten.

Fragen rund um die elektronische Gesundheitskarte

Fragen rund um die elektronische Gesundheitskarte beantwortet die IK unter der Telefonnummer 0385 6373-830 oder per E-Mail an mail(at)die-ik(dot)de . Selbstverständlich halten wir Sie auch an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Zusätzlich finden Sie auch im Internet weitere Informationen. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet unter www.bundesgesundheitsministerium.de neben allgemeinen Informationen zu Funktionen und Datensicherheit auch einen Frage-/Antwort-Bereich mit Hintergrundinformationen wie zum Beispiel zu den zukünftigen Anwendungen der Gesundheitskarte.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie daneben auf der Internetpräsenz der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik), die mit der Durchführung des Projekts betraut ist: www.gematik.de.

 

Webcode: EGK1000

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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