Jetzt zur Innovationskasse wechseln

Reisender Mann guckt aufs Handy - Fotohinweis: © svetikd iStock.com

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten, die Innovationskasse ist eine clevere Wahl!

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Wann können Sie Mitglied der IK werden?

Jeder Versicherte einer anderen gesetzlichen Krankenkasse kann seine Mitgliedschaft nach Erfüllung der Bindungsfrist (durchgehende Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) wechseln. Der Wechsel kann in der Regel zum Ende des übernächsten Kalendermonats vorgenommen werden. Seit dem 1. Januar 2021 brauchen Sie sich um die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse nicht mehr selbst kümmern. Dieses übernimmt die IK für Sie.

Wann können Sie sofort Mitglied der IK werden?

In bestimmten Fällen ist auch ein sofortiger Beitritt möglich, z.B. wenn Ihr aktuelles Versicherungsverhältnis endet. Mit Eintritt einer neuen Versicherungspflicht oder -berechtigung können Sie sofort zur IK wechseln.

Ihr Beitritt ist sofort möglich:

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • bei einem Arbeitgeberwechsel bzw. bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung
  • bei Beginn einer Ausbildung
  • bei Ende der Familienversicherung
  • als Student, wenn eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist
  • bei Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld
  • bei Beginn der Selbstständigkeit
  • bei sonstigen Änderungen, die zu einer neuen Versicherungspflicht oder -berechtigung führen

Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist in dem Monat gekündigt werden, in dem der Beitrag erhöht wurde. Ein Wechsel kann auch hier zum Ende des übernächsten Kalendermonats vorgenommen werden.

Einfaches und besonders schnelles Wechseln mit unserem Onlineformular

  1. IK-Mitgliedschaftsantrag ausfüllen
    Schnell und einfach den Onlineantrag ausfüllen, die IK erledigt den Rest.
  2. Die Innovationskasse kümmert sich um den Kassenwechsel
    Die Innovationskasse nimmt mit Ihrer aktuellen Krankenkasse Kontakt auf, um den Wechsel abzuschließen. Sobald alles perfekt ist, werden Sie informiert.
  3. Arbeitgeber oder Hochschule informieren
    Jetzt ist der Weg frei, um Arbeitgeber, Hochschule oder Agentur für Arbeit über die Wahl der neuen Kasse zu informieren.

Fotohinweis: © svetikd iStock.com ((Heroimage Seitenkopf); © Krankenkassennetz.de GmbH (Siegel)

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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