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Künstliche Befruchtung

Damit der Kinderwunsch in Erfüllung geht

Kostenübernahme

Die IK übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung für bei der Innovationskasse versicherten Ehepartner. Das gilt auch für die in Zusammenhang mit der Behandlung verordneten Arzneimittel. Dieser Kostenanteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Für eine Kostenbeteiligung an der künstlichen Befruchtung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die IK muss den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigen.
  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein.

Der behandelnde Arzt muss gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Nach drei erfolglosen Versuchen ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr wahrscheinlich.

Das Paar wird durch einen Arzt beraten der nicht selbst die Behandlung durchführt, Leistungen werden von Vertragspartner erbracht.

Der Arzt beurteilt, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen.

Der Bund und einige Bundesländer zahlen weitere Zuschüsse. Informationen dazu erhalten Sie auf dem "Informationsportal Kinderwunsch" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der verbleibende Restbetrag ist durch das Paar selbst aufzubringen.

Behandlungsmethoden

Insemination

Diese Methode wird häufig angewandt, wenn beim Mann eine zu geringe Samenmenge oder eine mangelnde Qualität des Spermas festgestellt wurde, sowie bei Zyklusstörungen oder Störungen im Bereich des Gebärmutterhalses der Frau.

Über einen dünnen Schlauch (Katheter) werden die Spermien zum Zeitpunkt des Eisprungs direkt in die Gebärmutter eingeleitet. Dazu muss das Sperma zuvor aufbereitet werden.

In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Diese Methode bietet sich an, wenn z.B. die Eileiter irreparabel geschädigt sind, eine Endometriose vorliegt, die Zeugungsfähigkeit des Mannes deutlich eingeschränkt ist, die Sterilität durch die Bildung von Antikörpern bedingt ist oder keine Ursache gefunden werden konnte.

Bei dieser Form der Behandlung erfolgt die Befruchtung außerhalb des Mutterleibes: Ei- und Samenzellen werden in einer Glasschale zusammengebracht und nach der Befruchtung über einen dünnen Schlauch (Katheter) zurück in die Gebärmutter gegeben.

Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Diese ist eine Weiterentwicklung der IVF-Methode und wird häufig angewandt, wenn bei einem Mann die Samenwege verschlossen sind oder nur wenige Spermien produziert oder die vorhandenen wenig beweglich sind.

Auch hier werden der Frau reife Eizellen entnommen. Unter einem speziellen Mikroskop wird dann ein einzelnes Spermium mittels Pipette direkt in die Eizelle eingebracht.

Für Fragen zum Thema Künstliche Befruchtung stehen Ihnen die Expertinnen der Innovationskasse unter Tel.: 0385 6373-945 oder per E-Mail unter aerzte@die-ik.de zur Verfügung.

Fotohinweis: © pavelg panthermedia.net

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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