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Beitragssätze und Rechengrößen

Frau am Laptop - Fotohinweis: © PeopleImages iStock.com

Daten für 2026 auf einen Blick

Die wichtigsten Beitragssätze und Rechengrößen für 2026 als PDF zum Downloaden:

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Beitragssätze Krankenversicherung 2026

SachverhaltSatz
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz14,0 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag der IK4,3 %
Bundesweiter durchschnittlicher Zusatzbeitrag
(gilt für bestimmte Personengruppen)
2,9 %
Krankengeld 15 (KG 15) mehr
(nur bei Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige, Künstler, unständig Beschäftigte und kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer)
1,9 %

Beitragssätze Pflegeversicherung 2026

SachverhaltSatz
Pflegeversicherung3,60 %
 Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose
(nur arbeitnehmerfinanziert)
0,60 %
gilt für Kinder unter 25 JahreAbschlag 2. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert)0,25%
gilt für Kinder unter 25 JahreAbschlag 3. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert)0,50%
gilt für Kinder unter 25 JahreAbschlag 4. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert)0,75%
gilt für Kinder unter 25 JahreAbschlag ab 5. Kind (nur arbeitnehmerfinanziert)1,00 %

Beitragssätze Sozialversicherung 2026

VersicherungszweigSatz
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Rentenversicherung18,6 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %

Erstattung und Beitragssätze - Umlage U1 und U2 2026

Betriebe bis zu 30 Mitarbeitern nehmen an der Umlage 1 und Umlage 2 teil - alle anderen Betriebe nehmen an der Umlage 2 teil!

SachverhaltErstattungBeitragssatz
Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen75 %3,25 %
Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen60 %2,70 %
Umlage 1 für Krankheitsaufwendungen40 %1,65 %
Umlage 2 für Mutterschaftsaufwendungen100 %0,58 %

Pauschalbeitrag bei geringfügig Beschäftigten 2026

VersicherungszweigSachverhaltSatz
KrankenversicherungMinijobs13,0 %
RentenversicherungMinijobs15,0 %
Krankenversicherungim Privathaushalt5,0 %
Rentenversicherungim Privathaushalt5,0 %

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2026

Versicherungszweig / RechtskreisBetrag
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750,00 Euro / Jahr
5.812,50 Euro / Monat
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung101.400,00 Euro / Jahr
8.450,00 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze für gesetzlich Krankenversicherte77.400,00 Euro / Jahr
6.450,00 Euro / Monat
Versicherungspflichtgrenze für die am 31.12.2002 privat Krankenversicherten69.750,00 Euro / Jahr

Beitragszuschuss für Beschäftigte 2026

Freiwillig bei der Innovationskasse krankenversicherte BeschäftigteBetrag
Zuschuss zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld424,31 Euro* / Monat
Zuschuss zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld406,88 Euro* / Monat
Zuschuss zur Pflegeversicherung (bundeseinheitlich, außer Sachsen)
höchstens die Hälfte des Betrages, der für die private Pflegeversicherung zu zahlen ist
104,63 Euro* / Monat

*Hinzu kommt der halber individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Aktuell beträgt dieser bei der IK 4,3 Prozent.

Bezugsgrößen 2026

RechtskreisBetrag
Bezugsgröße47.460,00 Euro* / Jahr
3.955,00 Euro* / Monat

*bundeseinheitlich für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Geringfügigkeitsgrenzen und Gleitzonenfaktor 2026

SachverhaltBetrag bzw. Faktor
Geringfügigkeitsgrenze603,00 Euro / Monat
Geringverdienergrenze für Auszubildende325,00 Euro / Monat
Übergangsbereich - Faktor F0,6619

Änderungen beim eAU-Verfahren ab 1.1.2025

Zum 1. Januar 2025 gibt es einige Neuerungen im elektronischen Verfahren zur Krankmeldung (eAU). Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber im Überblick:

  • Arbeitgeber werden informiert, wenn ein Mitarbeiter tatsächlich aus dem Krankenhaus entlassen wird.
  • Zeiten für Vorsorge- und Rehamaßnahmen werden jetzt miterfasst und übermittelt.
  • Art und Dauer der Krankmeldung werden detaillierter übermittelt.
  • Auch teilstationäre Behandlungen und weitergeleitete Infos von anderen Krankenkassen werden angezeigt. So sollen fehlende Krankmeldungen seltener vorkommen.
  • Wenn Differenzen zwischen Arzt und Krankenkasse geklärt sind, erhält der Arbeitgeber eine Rückmeldung.
  • Wenn es Nachweise für eine Arbeitsunfähigkeit gibt, die nicht über das eAU-Verfahren übermittelt werden können, wird der Arbeitgeber informiert.

Alle Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand: 15.12.2025

Fotohinweis: © PeopleImages iStock.com

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