Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zuhause gepflegt werden muss, Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Bescheinigung auch nach telefonischer Anamnese möglich

Eine ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) kann nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden, wenn das Kind dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt ist und der Vertragsarzt die telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar ansieht.

Diese Regelung gilt bis 30.06.2024.

Voraussetzungen

  • Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet (bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze nicht).
  • Der Arzt bescheinigt, dass das erkrankte Kind Pflege benötigt.
  • Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung nicht übernehmen.
  • Für die Eltern entsteht wegen unbezahlter Freistellung von der Arbeit ein Verdienstausfall. Wird die Freistellung dagegen aufgrund vertraglicher Vereinbarung (z.B. Tarifvertrag) bezahlt, existiert kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Geringfügig Beschäftigte, die bei dem Ehepartner mitversichert sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  • Das Kind ist gesetzlich krankenversichert (familienversichert oder Mitglied).
  • Neu ab 2024: Sie begleiten Ihr Kind ins Krankenhaus oder zur Reha und müssen daher Ihrer Arbeit fernbleiben und erhalten kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber.
  • Antrag auf Kinderkrankengeld bei medizinisch notwendiger stationärer Mitaufnahme:

Dauer des Kinderkrankengeldes

Ab dem 01.01.2024

Bei Erkrankung eines Kindes erhält jedes Elternteil pro Kalenderjahr bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern längstens 35 Arbeitstage.

Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 30 Arbeitstage bei Erkrankung eines Kindes, insgesamt höchstens 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr für alle Kinder.

Sonderregelungen gelten für Eltern, deren Kind schwerstkrank ist.

Bis zum 31.12.2023

Bei Erkrankung eines Kindes erhält jedes Elternteil pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern längstens 25 Arbeitstage.

Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 20 Arbeitstage bei Erkrankung eines Kindes, insgesamt höchstens 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr für alle Kinder.

Sonderregelungen gelten für Eltern, deren Kind schwerstkrank ist.

Höhe des Kinderkrankengeldes

Das Kinderkrankengeld wird ab dem ersten Tag gezahlt, an dem ein Elternteil der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch endet, wenn das Kind während der Erkrankung das 12. Lebensjahr vollendet.

Es werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes gezahlt. Sofern in den vorangegangenen 12 Kalendermonaten Einmalzahlungen geleistet wurden, erhöht sich die Leistung auf 100 Prozent der Nettobezüge. Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze (2024: 172,50 EUR) in der Krankenversicherung nicht übersteigen. Im Jahr 2023 liegt die Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld somit bei 120,75 EUR. Aus dem ermittelten Kinderkrankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt.

Möchten Sie Kinderkrankengeld beantragen, beantworten Sie bitte die Fragen auf der vom behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung (diese erhalten Sie vom behandelnden Arzt) und senden diese an die IK. Ihr Arbeitgeber übermittelt uns die Verdienstbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihren Anspruch.

Fotohinweis: © Wavebreakmedia ltd panthermedia.net

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