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Organspende

Leben retten durch Organspende

Rund 84 Prozent aller Menschen in Deutschland können sich laut Umfragen vorstellen, nach dem Tod ein oder mehrere Organe zu spenden. Doch nur 36 Prozent besitzen tatsächlich einen Spenderausweis. Während manche schlicht nicht wissen, wo sie den Ausweis bekommen, möchten sich andere - zumindest jetzt - noch nicht mit Thema auseinander setzen.

Denn der Gedanke an Organspende bedeutet auch, sich ganz persönlich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Das Wissen über konkrete Details erleichtert die Entscheidung für oder gegen die Organspende.

Transplantationsgesetz

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) ab 1.11.2012 die Bedeutung der Organ- und Gewebespende deutlich gestärkt. Wesentliche Änderungen sind unter Anderem die Einführung der sogenannten "Entscheidungslösung" und die regelmäßige Informationspflicht der Krankenkassen.

       

Die Abgabe einer Erklärung mit der persönlichen Entscheidung über die Organspendebereitschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf dem Organspendeausweis erfolgen. Die Krankenkassen sorgten erstmals im Jahr 2013 dafür, dass alle Versicherten ab 16 Jahren eine Information mit Aufklärungsmaterial und einen Organspendeausweis erhielten. Die Information der Krankenkassen über die Organspende wird künftig alle zwei Jahre wiederholt.

Die Versicherteninformation der Innovationskasse zum Thema Organspende können Sie hier herunterladen. Download

Obwohl die Krankenkassen über Organ- und Gewebespende informieren, wird die persönliche Erklärung weder durch die Krankenkassen selbst noch durch ein anderes Register erfasst. Langfristig ist lediglich geplant, die Entscheidung auf Wunsch auch auf der Elektronischen Gesundheitskarte speicherbar zu machen.

Viele Fragen wollen beantwortet werden - hilfreiche und aufklärende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Stiftung Organspende unter

www.dso.de

Wichtige und interessante Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Neuregelungen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter

www.organspende-info.de oder

www.organpaten.de

So kommen Sie zu einem Ausweis

Hier können Sie sich den Organspendeausweis direkt von der Website www.organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Anschließend müssen Sie ihn nur noch unterschreiben und am besten bei sich tragen.

Ausweis herunterladen oder bestellen

Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Seit dem 18.3.2024 besteht mit dem neuen digitalen Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende eine zusätzliche Möglichkeit, seine Bereitschaft oder Ablehnung zur Spende eines Organs zu hinterlegen. Auf der Webseite www.organspende-register.de kann sich jeder kostenlos registrieren, der mindestens 16 Jahre alt ist. Dafür wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und die Krankenversicherungsnummer benötigt. Ab Juli 2024 soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, die Sie von der Innovationskasse bekommen.

Auch bei dieser Willenserklärung können nicht mehr Organe entnommen werden, als zugestimmt wurde. Die Entnahme ist nur beim Hirntod (1% der Sterbefälle) möglich. Natürlich ist es möglich, seine hinterlegte Entscheidung jederzeit abzuändern. Bitte beachten Sie, dass der alte Organspendeausweis, wie auch die Patientenverfügung, weiter seine Gültigkeit behält. Es zählt das letzte ausgefüllte Dokument.

Die Daten im Register sind laut dem BfArM "absolut sicher". Die Server stehen in Deutschland. Abrufen dürfen sie nur berechtigte Krankenhaus-Mitarbeiter.

Das sollten Sie wissen

Grundsätzlich kann jeder Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahrs seine Organe nach dem Tod spenden. Eine Altershöchstgrenze gibt es nicht. Auch die Niere eines 65-Jährigen kann einem Dialysepatienten Leben schenken, wenn sie funktionstüchtig ist. Explizit gegen die Organspende kann man sich bereits ab dem 14. Lebensjahr entscheiden. Am besten ist es, seinen jeweiligen Willen schriftlich festzuhalten, zum Beispiel auf dem Organspendeausweis.

Vor einer eventuellen Organentnahme müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des potentiellen Spenders feststellen. Selbstverständlich muss dann geprüft werden, ob die Person der Spende zugestimmt hat oder die Angehörigen entscheiden nach deren vermutlichem Willen. Wenn die Zustimmung zweifelsfrei vorliegt, wird medizinisch überprüft, ob keine Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die einen potenziellen Empfänger gefährden könnten. Generell ausgeschlossen ist die Spende bei einer akuten Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund.

Nach der medizinischen Prüfung wird ein passender Empfänger gesucht. In Deutschland koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Organspenden. Sie arbeitet dazu mit Krankenhäusern und den Transplantationszentren zusammen, sowie mit der Stiftung Eurotransplant, bei der potentielle Empfänger aus mehreren europäischen Nachbarländern registriert sind. Dabei bleibt der Spender gegenüber dem Empfänger anonym und dieser gegenüber den Angehörigen des Spenders.

Dokumentieren Sie Ihren Willen

Auch wenn es schwer fällt, sollten Sie sich mit der Frage "Organspende: Ja oder Nein?" rechtzeitig beschäftigen. Hilfreich ist es z.B. mit Freunden oder Angehörigen darüber zu sprechen. So können Sie das Für und Wider gegeneinander abwägen und sicherer für sich entscheiden. Für die Angehörigen bedeutet es eine zusätzliche emotionale Belastung, im Ernstfall entscheiden zu müssen, ob die Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Ganz sicher in ihrem Sinne können die Ärzte handeln, wenn Sie einen Organspendeausweis bei sich tragen. Auf dem Ausweis können Sie eintragen, ob Sie

  • generell oder nur für bestimmte Organe mit einer Spende einverstanden sind,
  • bestimmte Organe ganz ausschließen möchten,
  • einer Spende widersprechen oder
  • die Entscheidung einer anderen Person überlassen.

Wann Lebendspenden möglich sind

Es gibt auch Organe, die von Lebenden gespendet werden können, zum Beispiel die doppelseitig angelegten Nieren. Ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion kann deshalb ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Niere spenden. Auch ein Stück der Leber kann entnommen werden, ohne dass für den Spender gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Laut dem in Deutschland geltenden Transplantationsgesetz sind Lebendspenden nur unter engen Verwandten und persönlich eng verbundenen Personen zulässig.

Kontakt für Fragen zur Organspende

Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9040400 erreichbar. Das Team des Infotelefons, eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) beantwortet Fragen zu Organspende und Transplantation. Anrufer erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Experten aus Medizin, Psychologie und Ethik hinzugezogen. Hier können Sie auch weitere Organspendeausweise anfordern.

Fotohinweis: © Alexander Raths Fotolia.com

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