Organspende - Ihre Entscheidung zählt
Leben retten durch Organspende
Rund 84 Prozent aller Menschen in Deutschland können sich laut Umfragen vorstellen, nach dem Tod ein oder mehrere Organe zu spenden. Doch nur 36 Prozent besitzen tatsächlich einen Spenderausweis. Während manche schlicht nicht wissen, wo sie den Ausweis bekommen, möchten sich andere - zumindest jetzt - noch nicht mit Thema auseinander setzen.
Denn der Gedanke an Organspende bedeutet auch, sich ganz persönlich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Das Wissen über konkrete Details erleichtert die Entscheidung für oder gegen die Organspende.
Transplantationsgesetz
Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) ab 1.11.2012 die Bedeutung der Organ- und Gewebespende deutlich gestärkt. Wesentliche Änderungen sind unter Anderem die Einführung der sogenannten "Entscheidungslösung" und die regelmäßige Informationspflicht der Krankenkassen.
Die Abgabe einer Erklärung zur persönlichen Entscheidung über die Organspendebereitschaft ist freiwillig und kann jederzeit erfolgen. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig über die Organ- und Gewebespende und stellen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.
Viele Fragen wollen beantwortet werden. Hilfreiche und aufklärende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unter
sowie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) unter
So kommen Sie zu einem Ausweis
Hier können Sie sich den Organspendeausweis direkt von der Website www.organspende-info.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) herunterladen, ausfüllen und ausdrucken und anschließend sollten Sie ihn stets bei sich tragen.
Organspende-Register
Alternativ können Sie Ihre Entscheidung auch online im bundesweiten Organspende-Register dokumentieren. Das Register bietet die Möglichkeit, Ihre Zustimmung, Ablehnung oder individuelle Festlegungen zur Organ- und Gewebespende digital und rechtlich verbindlich zu hinterlegen. Die Registrierung ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Im Ernstfall können berechtigte Ärzte die Erklärung abrufen und Ihren dokumentierten Willen berücksichtigen.
Das sollten Sie wissen
Grundsätzlich kann jeder Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahrs seine Organe nach dem Tod spenden. Eine Altershöchstgrenze gibt es nicht. Auch die Niere eines 65-Jährigen kann einem Dialysepatienten Leben schenken, wenn sie funktionstüchtig ist. Explizit gegen die Organspende kann man sich bereits ab dem 14. Lebensjahr entscheiden. Am besten ist es, seinen jeweiligen Willen schriftlich festzuhalten, zum Beispiel auf dem Organspendeausweis.
Vor einer eventuellen Organentnahme müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des potentiellen Spenders feststellen. Selbstverständlich muss dann geprüft werden, ob die Person der Spende zugestimmt hat oder die Angehörigen entscheiden nach deren vermutlichem Willen. Wenn die Zustimmung zweifelsfrei vorliegt, wird medizinisch überprüft, ob keine Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die einen potenziellen Empfänger gefährden könnten. Generell ausgeschlossen ist die Spende bei einer akuten Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund.
Nach der medizinischen Prüfung wird ein passender Empfänger gesucht. In Deutschland koordiniert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Organspenden. Sie arbeitet dazu mit Krankenhäusern und den Transplantationszentren zusammen, sowie mit der Stiftung Eurotransplant, bei der potentielle Empfänger aus mehreren europäischen Nachbarländern registriert sind. Dabei bleibt der Spender gegenüber dem Empfänger anonym und dieser gegenüber den Angehörigen des Spenders.
Dokumentieren Sie Ihren Willen
Auch wenn es schwer fällt, sollten Sie sich mit der Frage "Organspende: Ja oder Nein?" rechtzeitig beschäftigen. Hilfreich ist es z.B. mit Freunden oder Angehörigen darüber zu sprechen. So können Sie das Für und Wider gegeneinander abwägen und eine sichere Entscheidung treffen.
Für die Angehörigen bedeutet es eine zusätzliche emotionale Belastung, im Ernstfall über eine Organentnahme entscheiden zu müssen. Ganz sicher in Ihrem Sinne können Ärzte handeln, wenn Ihr Wille dokumentiert ist – sei es durch einen Organspendeausweis oder einen Eintrag im Organspende-Register. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Stiftung für Organtransplantation.
Auf dem Organspendeausweis oder im Organspende-Register können Sie festlegen, ob Sie
- generell oder nur für bestimmte Organe einer Spende zustimmen,
- bestimmte Organe von einer Spende ausschließen,
- einer Organ- und Gewebespende widersprechen oder
- die Entscheidung einer benannten Vertrauensperson überlassen möchten.
Ihre Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Wann Lebendspenden möglich sind
Es gibt auch Organe, die von Lebenden gespendet werden können, zum Beispiel die doppelseitig angelegten Nieren. Ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion kann deshalb ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Niere spenden. Auch ein Stück der Leber kann entnommen werden, ohne dass für den Spender gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Laut dem in Deutschland geltenden Transplantationsgesetz sind Lebendspenden nur unter engen Verwandten und persönlich eng verbundenen Personen zulässig.
Kontakt für Fragen zur Organspende
Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 9040400 erreichbar. Das Team des Infotelefons, eine gemeinsame Einrichtung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) beantwortet Fragen zu Organspende und Transplantation. Anrufer erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Experten aus Medizin, Psychologie und Ethik hinzugezogen. Hier können Sie auch weitere Organspendeausweise anfordern.
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