Zuzahlung und Befreiung

Die wichtigsten Zuzahlungen im Überblick

LeistungZuzahlung
Verordnete Arznei- und Verbandmittel10 Prozent des Preises, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, auf keinen Fall mehr als die Kosten des Mittels
Fahrkosten zur stationären Behandlung
(zum Beispiel Rettungsfahrten ins Krankenhaus)
10 Prozent der Kosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro je Fahrt, auf keinen Fall mehr als die Kosten der Fahrt
Häusliche Krankenpflege10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr und 10,00 Euro je Rezept
Haushaltshilfe10 Prozent der Kosten je Kalendertag, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro
Heilmittel
(zum Beispiel Krankengymnastik)
10 Prozent der Behandlungskosten und 10,00 Euro je Rezept
Hilfsmittel
(zum Beispiel Einlagen)
10 Prozent der Kosten, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Hilfsmittel (Ausnahme: Zum Verbrauch genutzte Hilfsmittel wie Inkontinenzwindeln. Hier beträgt die Zuzahlung 10 Prozent pro Verbrauchseinheit - höchstens 10,00 Euro pro Monat je Indikation)
Krankenhausaufenthalttäglich 10,00 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
(Kur)
täglich 10,00 Euro, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
Außerklinische Intensivpflege10% der Kosten zuzüglich 10,00 Euro je Verordnung (Zuzahlung im häuslichen Bereich)
10,00 Euro je Kalendertag, maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr (Zuzahlung außerhalb des häuslichen Bereichs)

Befreiung von Zuzahlungen

Damit Sie durch die Zuzahlungen nicht zu stark belastet werden, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen. Die Höhe der Zuzahlungen, die Versicherte leisten müssen, sind begrenzt: in einem Jahr auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Oberhalb dieser Grenze übernimmt die Innovationskasse Ihre Kosten für alle Zuzahlungen zum Beispiel für Arznei- und Heilmittel.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausgenommen davon sind lediglich die Zuzahlungen zu Fahrtkosten.

Berechnung der jährlichen Bruttoeinnahmen

Um die tatsächlichen jährlichen Einnahmen zu berechnen, werden die Einkünfte aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, und zwar neben dem Gehalt, einschließlich Weihnachtsgeld, zum Beispiel auch Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Davon werden Freibeträge für einen Ehepartner oder einen Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz und für jedes Kind abgezogen. Die Grenze von 2 bzw. 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen wird anschließend aus diesen Angaben berechnet.

Regelung für schwerwiegend chronisch Kranke

Für schwerwiegend chronisch Kranke ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Versicherte, die wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und auf die zusätzlich eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:

  1. Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3.
  2. Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60% bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% (jeweils zumindest auch durch die Krankheit begründet).
  3. Dauerhafte medizinische Versorgung (z.B. ärztlich, psychotherapeutisch oder mit Arzneimitteln), damit sich die Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung nicht verkürzt oder die Lebensqualität nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.

Wenn dies auf Sie zutrifft und Ihre Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen, wenden Sie sich an die IK. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung vor, dann übernehmen wir für das restliche Kalenderjahr alle weiteren Zuzahlungen.

Gibt es Arzneimittel, für die keine Zuzahlungen zu leisten sind?

10 Prozent des Apothekenverkaufspreises von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Zuzahlung. Dabei ist die Zuzahlung begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Es gibt jedoch Medikamente, die von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind. Die regelmäßig aktualisierte Liste dieser Medikamente, dazu einen Zuzahlungsrechner und eine Suchfunktion finden Sie auf der Internetseite www.aponet.de unter dem Navigationspunkt Zuzahlungsbefreiungsliste für Medikamente

Online-Rechner für Zuzahlung und Befreiung

Mit dem Online-Rechner für Zuzahlungen der Innovationskasse können Sie berechnen, wie hoch die finanzielle Belastung maximal ausfällt. Der Online-Rechner bietet Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, geleistete Zuzahlungen zu speichern und die Berechnung für Ihre Unterlagen auszudrucken.

Downloads

Härtefallanträge
Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen zum Ausfüllen am BildschirmDownload
Antrag auf Gewährung eines doppelten Festzuschusses für Zahnersatz zum Ausfüllen am BildschirmDownload

 

Fotohinweis: © Philip Lange panthermedia.net

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