Empfohlene Impfungen
Rundum geschützt: Impfungen bei der Innovationskasse
Ein kleiner Piks mit großer Wirkung: Rechtzeitiges Impfen schützt nicht nur denjenigen, der geimpft wird, sondern auch seine Umwelt - wie Familie, Freunde und Kollegen. Durch die Impfung wird der Körper angeregt, Abwehrstoffe zu bilden, die die Krankheitserreger bei einer Infektion erfolgreich bekämpfen können.1
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) gibt fortlaufend Empfehlungen zu medizinisch notwendigen Impfungen ab.1 Die Innovationskasse sorgt dafür, dass Versicherte diesen wichtigen Schutz unkompliziert erhalten.
Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über die persönliche Gesundheitskarte. Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, die auch in den Schutzimpfungs-Richtlinien aufgenommen wurden, sind für Versicherte kostenfrei.2
Direkte Abrechnung
Legen Sie in der Arztpraxis einfach die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Innovationskasse vor.
| Wichtiger Hinweis |
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| Möchte ein Arzt die empfohlene Impfung einmal nicht gegen Vorlage der Gesundheitskarte vornehmen? Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vor der Inanspruchnahme der Impfung mit der Innovationskasse in Verbindung. Die Innovationskasse berät Sie dazu gerne.2 |
Gut zu wissen: Den aktuellen Impfkalender des Robert Koch-Instituts gibt es nicht nur auf Deutsch – das RKI stellt ihn online in insgesamt 10 Sprachen zur Verfügung.1
Für Weltenbummler: Kostenlose Extraleistungen für die Reisemedizin
Ob Urlaub oder Geschäftsreise - bei Auslandsreisen ist oft ein spezieller Impfschutz oder eine Vorsorge gegen Tropenkrankheiten sinnvoll.3
Damit Versicherte sicher reisen und gesund zurückkehren, bietet die Innovationskasse attraktive Zusatzleistungen an:
Die Innovationskasse erstattet die Kosten von Reiseschutzimpfungen (inklusive Malariaprophylaxe) in Höhe von 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten (Impfstoffe und Arztrechnung).4
So funktioniert es: Reichen Sie die Arztrechnung und das Apothekenrezept nach der Behandlung einfach bei der Innovationskasse ein.
Hinweis zur Reiseplanung
Welche Impfungen für das jeweilige Reiseziel aktuell empfohlen oder vorgeschrieben sind, lässt sich tagesaktuell auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen.3
Fragen zum Impfstatus?
Ob Auffrischimpfung, Grippeschutz oder Fragen zur Reisemedizin - sprechen Sie hierzu gerne Ihren Hausarzt an. Auch das Team der Innovationskasse berät Sie dazu gerne. Sie erreichen die IK über die E-Mail-Adresse aerzte@die-ik.de.
Quellenverzeichnis
1. Zu den allgemeinen Impfempfehlungen und dem Impfkalender:
Quelle: Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI)
Grundlage: Die medizinischen Empfehlungen basieren auf dem jeweils aktuellen Impfkalender und den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin des RKI.
Link zum mehrsprachigen Impfkalender: Robert Koch-Institut – Impfkalender in 20 Sprachen
2. Zur Kostenübernahme und der Abrechnung über die Gesundheitskarte:
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Regelung: Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL). Der G-BA bestimmt auf Basis der STIKO-Empfehlungen, welche Impfungen in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden müssen (§ 20i Abs. 1 SGB V).
Details zur Richtlinie: Gemeinsamer Bundesausschuss – Schutzimpfungs-Richtlinie https://www.g-ba.de/richtlinien/60/
3. Zu den Reiseschutzimpfungen und rechtlichen Reisebestimmungen:
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Grundlage: Länder- und Reiseinformationen sowie länderspezifische Impfvorschriften (z.B. Gelbfieber-Nachweispflichten oder länderspezifische Malaria-Risikogebiete).
Link zu den Reisehinweisen: Auswärtiges Amt – Reise und Sicherheit
4. Zu den Extraleistungen (80 Prozent Erstattung):
Quelle: Satzung der Innovationskasse
Grundlage: Die Erstattung von Reiseschutzimpfungen für Privatreisen ist eine freiwillige Satzungsleistung der Innovationskasse nach § 11 Abs. 6 SGB V.
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