Häufige Fragen an die Innovationskasse
Die Innovationskasse hat auf dieser Seite die häufigsten Fragen zur Familienversicherung bei der IK und die dazu passenden Antworten für Sie aufbereitet.
Für weitergehende Fragen schreiben Sie uns eine verschlüsselte Nachricht oder nutzen Sie einfach das IK-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0385 6373-830.
Fragen und Antworten zum Thema Familienversicherung
Um die Voraussetzungen für die Familienversicherung prüfen zu können, benötigen wir einen Familienfragebogen und die Geburtsurkunde. Den Familienfragebogen können Sie auf der Seite Familienversicherung am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken.
Nützliche Links: Familienversicherung
Eine kostenfreie Familienversicherung ist u.a. möglich, wenn Ihr Einkommen eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese beträgt 505,00 Euro monatlich. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte ist ein monatliches Gesamteinkommen von 538,00 Euro (Minijob-Grenze) zulässig.
Eine kostenlose Familienversicherung ist möglich, wenn Sie rechtmäßig verheiratet bzw. verpartnert im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) sind. Eine Lebensgemeinschaft hat keine Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerne kann Ihr Freund/Ihre Freundin bei uns Mitglied werden.
Nützlicher Link: Online Mitglied werden
Wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte privat krankenversichert ist, sind für die Durchführung der kostenfreien Familienversicherung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem darf das Einkommen Ihres Ehegatten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Als Nachweis der Einkünfte dient dafür der Steuerbescheid.
Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Prüfung der Familienversicherung unberücksichtigt.
Ja, der Fragebogen zur Familienversicherung ist auf jeden Fall ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Als gesetzliche Krankenkasse ist die IK verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch gegeben sind. Zur Überprüfung dient dabei der unterschriebene Familienfragebogen.
Der Familienfragebogen ist immer vom Mitglied zu unterschreiben. Die Unterschrift des familienversicherten Ehegatten ist nur ausreichend, wenn die Partner getrennt lebend sind.
Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung besteht für Ehegatten. Mit der Scheidung gilt der ehemalige Partner ab dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht mehr als Ehegatte. Die Familienversicherung endet aus diesem Grund am Tag vor Rechtskraft des Urteils.
Fotohinweis: © CandyBox Images panthermedia.net
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