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Häusliche Krankenpflege

Pflegekraft hilft älteren Mann aus dem Bett - Fotohinweis: © ridofranz PantherMedia.net

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die es Versicherten ermöglicht, medizinische Versorgung und pflegerische Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Die häusliche Krankenpflege umfasst eine Vielzahl von Leistungen, wie zum Beispiel die Versorgung von Wunden, die Verabreichung von Medikamenten, die Überwachung von Vitalparametern oder die Unterstützung bei der Körperpflege.

Die häusliche Krankenpflege wird von speziell geschultem Pflegepersonal erbracht, das in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst gestellt wird. Die Kosten für die häusliche Krankenpflege werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn die Leistung medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde.

Die häusliche Krankenpflege ist eine wichtige Unterstützung für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, eine stationäre Behandlung in Anspruch zu nehmen oder die lieber in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden möchten.

Voraussetzungen für die häusliche Krankenpflege

Für die Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Die häusliche Krankenpflege muss medizinisch notwendig sein, das heißt, sie muss zur Behandlung oder Linderung einer Erkrankung oder Verletzung erforderlich sein.
  2. Ärztliche Verordnung: Die häusliche Krankenpflege muss von einem Arzt verordnet werden. Der Arzt muss die Art und den Umfang der Leistungen festlegen und die Dauer der Behandlung angeben.
  3. Häusliche Umgebung: Die häusliche Krankenpflege muss in der häuslichen Umgebung des Patienten erbracht werden. Das bedeutet, dass der Patient in seiner Wohnung oder seinem Haus versorgt wird. Anspruch besteht auch an sonstigen geeigneten Orten, an denen sich der Patient regelmäßig wiederkehrend aufhält.
  4. Pflegefachliche Notwendigkeit: Die häusliche Krankenpflege muss, sofern der Patient und auch keine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung nicht selbstständig durchführen kann, von qualifiziertem Pflegepersonal erbracht werden. Das Pflegepersonal muss über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die erforderlichen Leistungen erbringen zu können.
  5. Kostenübernahme: Die Kosten für die häusliche Krankenpflege müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Leistungen müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Versicherte die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen.

Behandlungspflege

Behandlungspflege ist eine Form der Pflege, die medizinische Maßnahmen umfasst und von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt wird. Die Behandlungspflege wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und ist Teil der häuslichen Krankenpflege.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Wundversorgung
  • Injektionen
  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung
  • Katheterwechsel
  • Stomaversorgung

Die Behandlungspflege wird von speziell geschultem Pflegepersonal erbracht, das in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst gestellt wird. Die Leistungen werden von einem Arzt verordnet und müssen medizinisch notwendig sein.

Die Behandlungspflege ist eine wichtige Unterstützung für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung medizinische Maßnahmen benötigen, die von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt werden müssen.

Grundpflege als Satzungsleistung

Die Grundpflege ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die von einigen gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten wird. Die Grundpflege umfasst pflegerische Maßnahmen, die zur Sicherung der Grundbedürfnisse des Patienten erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe bei der Ernährung (Essen und Trinken)
  • Hilfe bei der Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Umsetzen)
  • Hilfe bei der Ausscheidung (Toilettengang, Inkontinenzversorgung)

Die Grundpflege wird von speziell geschultem Pflegepersonal erbracht, das in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst gestellt wird. Die Leistungen werden von einem Arzt verordnet und müssen medizinisch notwendig sein.

Die Grundpflege als Satzungsleistung bedeutet, dass die Krankenkasse diese Leistung freiwillig anbietet und nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Die Leistungen können je nach Krankenkasse und Region unterschiedlich sein.

Die IK erbringt häusliche Krankenpflege auch dann, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die häusliche Krankenpflege umfasst zusätzlich zur Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen Umfang und wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens für 4 Wochen, erbracht. Nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nicht gewährt.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Leistung für einen längeren Zeitraum bewilligt werden, wenn der Medizinische Dienst aufgrund besonderer Umstände die Notwendigkeit befürwortet. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird auf längstens 26 Wochen befristet.

Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte direkt über das Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne zu den genauen Leistungen und Bedingungen zur Grundpflege.

Hauswirtschaftliche Versorgung als Satzungsleistung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die von der Innovationskasse als Satzungsleistung in Verbindung mit der Grundpflege angeboten wird. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einkaufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege
  • Betten machen

Die hauswirtschaftliche Versorgung wird von speziell geschultem Personal erbracht, das in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst gestellt wird. Die Leistungen werden von einem Arzt verordnet und müssen medizinisch notwendig sein.

Die hauswirtschaftliche Versorgung als Satzungsleistung bedeutet, dass die IK diese Leistung freiwillig anbietet und nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Gesetzliche Zuzahlung

Für die häusliche Krankenpflege müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro je Verordnung sowie 10 Prozent der Kosten. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage im Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass Versicherte maximal 280 Euro im Jahr für die häusliche Krankenpflege zuzahlen müssen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht. Versicherte, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Zuzahlung zu leisten, können eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der Zuzahlung befreit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuzahlungspflicht für die häusliche Krankenpflege unabhängig von anderen Zuzahlungen ist, die Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen.

Fotohinweis: © ridofranz PantherMedia.net

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