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Empfängnisverhütung

Paar zusammen in der Hängematte - Fotohinweis: © AleksandarNakic iStock.com

Kupferspirale, Kondom oder die fruchtbaren Tage mit einer Zyklus-App tracken? Verhütungsmittel schützen vor einer ungewollten Schwangerschaft und die Auswahl an empfängnisverhütenden Mitteln ist mittlerweile groß. Die Entscheidung für die passende Empfängnisverhütung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Die Methoden unterscheiden sich in der Zuverlässigkeit, ihrem Wirkprinzip und ihren Nebenwirkungen. Grundsätzlich sind die Methoden der Empfängnisverhütung unterteilt in natürliche, mechanische, hormonelle und chemische Verhütungsmittel. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Arzt, welches für Sie der richtige Schutz ist.

Überblick über die wichtigsten Methoden

Einige Verhütungsmittel wie Pille, Pflaster oder Vaginalring enthalten Hormone, die den weiblichen Zyklus beeinflussen. Andere nicht hormonelle Mittel wie Spermizide z.B. in Form von Salben, Gels, Zäpfchen oder Schaum die mit chemischen Substanzen vor dem Geschlechtsverkehr eingeführt werden, hemmen oder töten die Spermien ab. Wieder andere verhindern mechanisch, dass der Samen zur Eizelle gelangt (sogenannte Barrieremethoden) wie zum Beispiel Diaphragma oder Femidom. Fast alle Verhütungsmittel sind Frauensache. Männer können nach wie vor nur mit Kondomen aktiv verhüten oder sich sterilisieren lassen. Das Femidom und Kondom sind nach wie vor auch die einzigen Verhütungsmethoden, die beide Partner vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen. Trotz der großen Auswahl gibt es kein Verhütungsmittel, das für jede Frau gleich gut geeignet ist. Denn die Ansprüche an die ideale Verhütung sind verschieden. Daher hängt die Wahl des richtigen Verhütungsmittels nicht nur davon ab, wie sicher und verträglich es ist, sondern ob es auch zur jeweiligen Lebenssituation passt.

Der Pearl-Index

Der Pearl-Index gibt an, wie sicher ein Verhütungsmittel ist. Benannt wurde er nach dem US-amerikanischen Wissenschaftler Raymond Pearl. Je kleiner der Pearl-Index ist, desto sicherer ist die jeweilige Verhütungsmethode.

Wenn bei der korrekten Anwendung eines Verhütungsmittels 1 von 1.000 Frauen schwanger wird, so liegt der Pearl-Index bei 0,1. Die Angaben des Indexes sind jedoch nur ein Anhaltspunkt, da einige Pharmaunternehmen den Pearl-Index ohne Anwendungsfehler berechnen, andere wiederum Fehler in der Anwendung miteinbeziehen. So liegt beispielsweise der Pearl-Index der Pille bei 0,1 bis 0,9, der einer Kupferspirale bei 0,3 bis 0,8 und der von Kondomen bei 2 bis 12.

Welche Leistungen übernimmt die Innovationskasse?

Voraussetzung für die Verordnung eines empfängnisverhütenden Mittels ist die Untersuchung und Beratung zu den Methoden der Empfängnisverhütung durch Ihren Frauenarzt. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören zudem eine gynäkologische Untersuchung, ein jährlicher Test auf Chlamydien für Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr sowie die Verordnung von Verhütungsmitteln bis zum vollendetem 22. Lebensjahr. Wir empfehlen jungen Frauen diese Untersuchung jährlich durchführen zu lassen, um Krankheiten durch diese sexuell übertragbaren Bakterien zu verhüten.

Krebsvorsorge für Frauen ab 20 Jahre

Regelmäßige Krebsfrüherkennung kann Gebärmutterhalskrebs vorbeugen und Heilungschancen enorm steigern. Frauen ab 20 Jahren wird eine jährliche Genitaluntersuchung beim Frauenarzt empfohlen, bei der der Gebärmutterhals untersucht wird. Im Rahmen der Untersuchung nimmt der Arzt einen Zellabstrich vom Gebärmutterhals und kann damit bereits in einem frühen Stadium eine eventuelle Erkrankung erkennen und behandeln. Die Gebärmutterhalsuntersuchung ist die zuverlässigste Methode zur Krebsfrüherkennung. Aus diesem Grund empfiehlt die Innovationskasse diese Maßnahme ihren versicherten Frauen und übernimmt selbstverständlich die jährlichen Kosten. Die Abrechnung dabei erfolgt jeweils direkt über die IK-Gesundheitskarte.

Frauen zwischen Ihrem 20. und 34. Lebensjahr können zudem einmal jährlich den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der auf veränderte Zellen hin untersucht wird. Ab dem Alter von 35. Jahren gehört der PAP-Abstrich nicht zur jährlichen Routineuntersuchung. Stattdessen können Sie alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus PAP-Abstrich (Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal) und HPV-Test, in Anspruch nehmen. Bei dieser Kombinationsuntersuchung wird ein Abstrich entnommen und sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen (Pap-Abstrich) untersucht. Die Abrechnung erfolgt direkt über die IK-Gesundheitskarte.

Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Viren) ist eine Standardimpfung, die nach aktueller Schutzimpfungs-Richtlinie für Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen) im Alter von 9 bis 14 Jahren vorgesehen ist und noch bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden kann. Hierbei erfolgt die Impfung als Sachleistung unter Vorlage der eGK.

Brust-Krebsvorsorge für Frauen ab 30 Jahre

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Umso wichtiger ist, den Krebs früh zu erkennen und so die Heilungschancen zu verbessern. Frauen ab dem Alter von 30 Jahren haben Anspruch auf eine Brust-Krebsvorsorge, der Frauenarzt tastet dabei die Brust, Achselhöhlen und die benachbarten Lymphknoten ab und achtet dabei auf Veränderungen. Außerdem leitet der Arzt die Patientin zur Selbstuntersuchung der Brust an. Die Leistung gehört zum gesetzlichen Krebs-Früherkennungsprogramm – ist also für Sie kostenlos. Zudem empfiehlt die Innovationskasse außerdem, die Brustkrebsvorsorge einmal im Monat selbst in die Hand zu nehmen. Ihr Arzt kann Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Brust richtig abtasten. Je früher der Brustkrebs erkannt wird, desto besser.

Die Innovationskasse belohnt ihre Kunden bei der Eigeninitiative der Gesundheitsvorsorge ganz besonders. Denn das Bonusprogramm der IK ist nämlich nicht nur super einfach, sondern auch ganz besonders gut gefüllt und mit dem Nachweis der jährlichen Krebsvorsorge oder/und zur Brust-Krebsvorsorge sind Sie Ihrer Prämie schon ein Stück näher.

Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Dazu gehören zum Beispiel die Pille, die Spirale (mit und ohne Hormone), Verhütungspflaster oder der Vaginalring. Hierfür ist ein Kassenrezept notwendig. Das Verhütungsmittel muss vorher von dem Arzt als geeignet und medizinisch notwendig eingeordnet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie ab 18 Jahre eine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen, die 10% des Verkaufspreises ausmacht, das sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Das IK-Team berät Sie dazu gern.

Mehrleistung für Versicherte ab dem 22. Geburtstag

Nach Abschluss des 22. Lebensjahres übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten mehr für Verhütungsmittel. Versicherte müssen die Kosten für die Verhütung selbst tragen. Die Innovationskasse beteiligt sich darüber hinaus auch ab dem 22. Lebensjahr jährlich an den Kosten. Im Rahmen des attraktiven wie ebenso einfachen IK-Bonusprogramms werden die Kosten für ein ärztlich verordnetes Verhütungsmittel in Höhe von bis zu 150 Euro im Kalenderjahr bezuschusst. Einfacher geht’s nicht: Bonusheft anfordern, aktuelle Vorsorgeuntersuchungen bestätigen lassen und Bonus kassieren! Los geht‘s: Zuschuss sichern und mehr Sicherheit erhalten - mitmachen lohnt sich doppelt. Sobald Sie die Kosten für das Verhütungsmittel bezahlt haben und Sie erfolgreich am IK-Bonusprogramm teilgenommen haben, so reichen Sie bitte die Rechnung sowie Ihr persönliches Bonusheft bei uns ein. Bitte nutzen Sie dafür auch gern die IK-App oder den passwortgeschützten Bereich von unserem Online-Servicecenter auf unserer Webseite. Wir überweisen unseren Zuschuss dann umgehend auf Ihr Konto. Sie nehmen noch nicht an unserem IK-Bonusprogramm teil? Dann downloaden Sie sich ganz einfach Ihr persönliches Bonusheft.

Verhütungsmittel mit Hormonen

Hormonelle Verhütungsmittel sind verschreibungspflichtig. Sie enthalten verschiedene Hormonkombinationen, die den Eisprung hemmen oder die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter verhindern. Werden hormonelle Verhütungsmittel richtig angewendet, schützen sie sicher vor einer ungewollten Schwangerschaft.

Manche Frauen klagen bei hormoneller Verhütung über Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Unterleibsschmerzen oder Stimmungsschwankungen. Zudem erhöhen östrogenhaltige Kombinationspräparate das Risiko, dass Blutgerinnsel, sogenannte Thrombosen, entstehen. Aus dem Grund wechseln immer mehr junge Frauen auf viele Alternativen. Damit verliert die klassische Pille als Verhütungsmittel bei den Mädchen und Frauen immer mehr an Bedeutung. Das liegt vor allem an der wachsenden Informiertheit und einem größeren Bewusstsein, um die Nachteile der klassischen Pille. Stattdessen zeigt sich ein neuer Trend bei der Verhütung, nämlich bei risikoärmeren Pillen. Als risikoärmer gelten kombinierte orale Kontrazeptiva, die unter anderem die Gestagene Levonorgestrel, Norethisteron und Norgestimat enthalten. Frauen, die Kombinationspräparate nicht vertragen, können alternativ die Minipille nehmen. Diese enthält dann ausschließlich Gestagen. Ein ärztliches Gespräch klärt vor der Entscheidung der Empfängnisverhütung offene Fragen und hilft, das passende Verhütungsmittel zu finden.

Die bekanntesten Verhütungsmittel mit Hormonen sind: Kombi-Pille, Mikropille, Vaginalring, Hormonpflaster, Hormonspirale, Dreimonatsspritze sowie sogenannte Langzeitkontrazeptiva (z.B. Hormonstäbchen).

Verhütungsmittel ohne Hormone

Femidom, Kondom oder Diaphragma verhindern zum Beispiel, dass Spermien in die Gebärmutter eindringen, und schützen so vor einer ungewollten Schwangerschaft. Sie sind nicht verschreibungspflichtig. Wirklich sicher sind die Methoden aber nur, sofern sie korrekt angewendet werden. Zu den hormonfreien Mitteln gehören auch chemische Verhütungsmittel (Spermizide). Sie werden in Form von Salben, Gels, Zäpfchen, Schaum oder Sprays vor dem Geschlechtsverkehr in die Scheide eingeführt. Sie sollen ebenfalls Spermien davon abhalten, die Eizelle zu erreichen oder zu befruchten. Diese gelten nur als sicher, wenn sie in Kombination mit z.B. einem Diaphragma angewendet werden.

Verhütungsmittel ohne Hormone greifen nicht in den natürlichen Zyklus der Frau ein. Nebenwirkungen bleiben daher meist aus. Bestehen Allergien, zum Beispiel gegen Latex oder Silikon, dann lassen Sie sich zu anderen Verhütungsmitteln ärztlich beraten.

Die bekanntesten Verhütungsmittel ohne Hormone sind Diaphragma, Femidom, Kondom, Kupferspirale, Kupferkette und Kupferperlenball.

Natürliches Verhütungsmittel

Zyklus-Apps liegen voll im Trend und sollen für die Anwenderinnen bestimmen, wann der nächste Eisprung stattfindet oder die nächste Periode einsetzt. Diese natürlichen Methoden zur Verhütung oder Familienplanung werden immer beliebter. Schließlich greifen sie nicht in den weiblichen Zyklus ein und haben keine Nebenwirkungen. Sie schützen jedoch nicht sicher vor einer Schwangerschaft. Außerdem erfordern sie viel Disziplin und Erfahrung, um den eigenen Körper richtig einzuschätzen. Bei der natürlichen Verhütung geht es darum, die fruchtbaren Tage der Frau zu ermitteln und dann entweder auf Sex zu verzichten oder gezielt mit alternativen Verhütungsmitteln wie Kondomen & Co. zu verhüten. Hinweis auf die fruchtbaren Tage im Monatszyklus geben zum Beispiel die Körpertemperatur, die Konsistenz des Scheidensekrets oder die Beschaffenheit des Muttermunds.

Sterilisation

Zusätzlich gibt es für Frauen, die mit der Familienplanung abgeschlossen haben oder bei denen es medizinisch notwendig ist, noch die Möglichkeit der Sterilisation.

Ihre Frauenarztpraxis ist die wichtigste Anlaufstelle, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden zu besprechen und die für Ihre Lebenssituation und Ihren Körper geeignetste Methode zu bestimmen.

Pille danach - Verhütung für den Notfall

Die Pille danach ist ein Notfallverhütungsmittel. Sie kann eine ungewollte Schwangerschaft verhindern, wenn eine Verhütungspanne passiert ist oder die Verhütung vergessen wurde. Sie enthält Wirkstoffe, die den Eisprung hemmen oder verzögern. Die Pille danach ist rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Bis zum 22. Geburtstag zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch die ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Notfall-Kontrazeptiva "Pille nach". Für Versicherte bis zum 22. Geburtstag kann der Arzt ein Kassenrezept für das Medikament ausstellen. Wird die "Pille danach" ohne Rezept in der Apotheke gekauft, ist keine Kostenerstattung möglich - auch nicht bei Versicherten unter 22 Jahren. Bitte beachten Sie, dass die Pille danach ausschließlich für den Notfall gedacht ist und sollte bei der Verhütung nicht zur Regel werden. Wird die Pille rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen, kann die Befruchtung der Eizelle verhindert werden. Daher gilt, je früher die Pille nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird, desto besser.

Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei einem Abbruch der Schwangerschaft aus medizinischen und kriminologischen Gründen. Bei einem Abbruch der Schwangerschaft aus sozialen Gründen nach der sogenannten Beratungsregelung werden die Kosten bei finanzieller Bedürftigkeit der Frau von der Krankenkasse zunächst übernommen. Diese Kosten werden der Krankenkasse von den Ländern erstattet. Wichtig: Der Antrag zum Abbruch einer Schwangerschaft muss immer bei der Krankenkasse gestellt werden, bei der man auch selbst versichert ist.

Fotohinweis: © AleksandarNakic iStock.com

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