Gesundheitsvorsorge

Versicherten der IKK stehen umfangreiche klassische Leistungen - von ärztlicher Behandlung bis Zahnersatz - zur Verfügung. Die Innovationskasse bietet aber mehr. Wir übernehmen die Kosten für diverse Vorsorgeleistungen.
Schutzimpfungen
Versicherte der IKK Innovationskasse können vorbeugend alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen beanspruchen.
Informieren Sie sich auf der Seite Impfungen.
Kuren
Je nach Bedarf im Einzelfall können Sie ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Der Arzt wird mit Ihnen die medizinisch notwendigen Leistungen abstimmen und diese auf einem Leistungsantrag bescheinigen, den Sie bei der IKK erhalten. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bei der IKK - Die Innovationskasse ein. Es wird umgehend über den Antrag entschieden.
Wichtiger Hinweis: Bei Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahmen erfolgt die Beantragung über eine Verordnung des Arztes, diese Formulare liegen den Praxen üblicherweise vor. Weitere Informationen finden Sie Sie unter Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern. |
Bei ambulanten Kuren z.B. empfiehlt Ihnen der Arzt einen geeigneten anerkannten Kurort. Wenn Sie zu diesem oder alternativen Kurorten nähere Informationen haben möchten, berät Sie die IKK Innovationskasse gerne. Haben Sie den Kurort ausgewählt, stellt die IKK für Sie einen Kurarztschein aus. Im Kurort angekommen, Termin und Unterkunft bestimmen Sie selbst, gehen Sie zu einem Kurarzt, der für Sie einen Behandlungsplan aufstellt.
Die Innovationskasse übernimmt 100 Prozent der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 Prozent der Kosten für die so genannten Kurmittel, das sind beispielsweise medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Sie zahlen 10,00 Euro je Verordnung (für die Originalverordnung auf Kurarztschein) dazu. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die IKK 100 Prozent, es fallen auch keine Zuzahlungen an. Außerdem erhalten Sie für Unterkunft und Verpflegung einen Zuschuss. Dieser beträgt pauschal 100,00 Euro bei der Leistungsdauer von mindestens 14 bis 20 Kalendertagen bzw. 150,00 Euro bei einer Leistungsdauer ab 21 Kalendertagen; dabei zählen An- und Abreisetag nicht mit. Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder von 1 bis 5 Jahren beträgt 21,00 Euro pro Kalendertag.
Fotohinweis: © Rowan Jordan iStock.com
Nutzungshinweise
Wartung: Nikk wird am 2.3.2023 zwischen 12.00 und 14.00 Uhr gewartet. Während der Wartungsarbeiten kann es zu Unterbrechungen kommen, in den NIKK kurzzeitig nicht oder eingeschränkt zur Verfügung steht. Im Anschluss können Sie NIKK wieder im gewohnten Umfang nutzen.
Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.
Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.
Hinweis gelesen und einverstanden.
Hinweis gelesen und einverstanden.