Vertragspartner für Hilfsmittel

Mann mit Hörgerät - Fotohinweis: © alexraths pantherMedia.net

Durch den Einsatz von Hilfsmitteln können beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzt, erleichtert, ergänzt oder auch erst ermöglicht werden. Sie brauchen Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Blutzuckermessgeräte, Inkontinenzvorlagen oder Stomaartikel? Ob Sonderanfertigung oder serienmäßiges Produkt: Die Innovationskasse hilft Ihnen. Dabei stehen der IK Vertragspartner aus vielen Produktbereichen zur Seite. Auch bei der Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels, notwendigen Änderungen, Instandsetzungen, Ersatzbeschaffungen können Sie sich an den Vertragspartner der IK wenden. Nur Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, wie z.B. Heizdecken, Kissen oder Haushaltsgeräte, übernimmt die IK nicht.

Die Innovationskasse schließt nicht mit allen Leistungserbringern Verträge. Die Partner, wie zum Beispiel Sanitätshäuser oder Apotheken, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Deshalb werden sie regelmäßig durch sogenannte Präqualifizierungsstellen geprüft. Anschließend wird ein Zertifikat für den jeweiligen Leistungserbringer ausgestellt. Dieses bescheinigt die Eignung. So werden Ihre Hilfsmittel zweckmäßig und funktionsgerecht hergestellt, an Sie weitergegeben und bei Bedarf angepasst.

Ihr Leistungserbringer muss Sie beraten. Jede Versorgungssituation ist individuell. Und so muss auch die Beratung erfolgen. Deshalb stellt Ihnen der Leistungserbringer fachlich qualifiziertes Personal zur Seite.

Der Leistungserbringer muss Ihre Versorgung gewährleisten.

Der Leistungserbringer ist verpflichtet, Sie zweckmäßig und funktionsgerecht auszustatten. Dies betrifft alle Prozesse von der Herstellung Ihres Hilfsmittels über die Abgabe bis hin zur Anpassung. Ihr Leistungserbringer muss Sie frühzeitig über Termine informieren. Auch bei einem Hausbesuch bzw. einer Lieferung wird Ihr Leistungserbringer Sie möglichst früh über den Zeitraum des Besuches informieren. Der Termin wird dabei vorab zeitlich begrenzt.

Ihr Leistungserbringer muss Verzögerungen vermeiden. Er ist verpflichtet, ein Lager für die angebotenen Hilfsmittel zu besitzen, um die Versorgung ohne verzögerte Abläufe zu ermöglichen. Außerdem bewahrt Ihr Leistungserbringerbringer ebenfalls genügend Zubehörteile auf. Dadurch kann er gegebenenfalls anfallende Reparaturen und Umrüstungen auch kurzfristig durchführen.

Gerne können Sie mit einer Verordnung direkt einen Leistungserbringer kontaktieren. Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern der Innovationskasse. Wenn Sie Ihren gewünschten Leistungserbringer direkt kontaktieren, stellt dieser den Antrag bei der IK. Mit der Suche am Ende der Seite können Sie einen geeigneten Vertragspartner finden.


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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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