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Studentenversicherung

Zwei tanzene Freundinnen im Wohnzimmer - Fotohinweis © StefaNikolic iStock.com

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten, die Innovationskasse ist eine clevere Wahl!

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Clever versichert als Student

Ein Studium bringt viele Veränderungen mit sich. Neben neuem Wissen was erworben wird, sind auch viele neue Themen präsent, wie zum Beispiel die Krankenversicherung für Studenten. Als innovative Kasse sind wir der clevere Gesundheitspartner an Ihrer Seite und begleiten Sie fit und gesund durchs Studium. Bei der IK profitieren Sie nicht nur von den gesetzlichen Leistungen, sondern darüber hinaus auch von starken Extraleistungen und genießen so die Vorteile einer leistungsstarken Krankenkasse bei günstigen Beiträgen als Student.

Studentische Krankenversicherung

In Deutschland müssen alle Studierenden eine Krankenversicherung nachweisen. Bei der Immatrikulation wird dazu in der Regel der Versicherungsnachweis einer Krankenkasse verlangt, ohne den Sie sich nicht fürs Studium einschreiben können. Diese Versicherungsbescheinigung erhalten Sie von der Innovationskasse. Nach erfolgreicher Immatrikulation wird in der Regel die IK von der Hochschule informiert.

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein: Entweder besteht für Sie eine Familienversicherung, das heißt, Sie sind über die Eltern oder den gesetzlich krankenversicherten Ehegatten mitversichert oder Sie sind als Studierender selber Mitglied einer Krankenkasse.

Kostenfreie Familienversicherung im Studium

Grundsätzlich sind Sie als Student bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Regel über Ihre Eltern oder den gesetzlich krankenversicherten Ehegatten kostenfrei mitversichert. Ist die Aufnahme Ihres Studiums aufgrund von Wehr- oder Zivildienst verzögert, verlängert sich die Mitgliedschaft in der beitragsfreien Familienversicherung um die Dauer des Wehr- beziehungsweise Zivildienstes.

Gewusst? Die kostenlose Familienversicherung über die Versicherung des Ehegatten bzw. des Lebenspartners ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz grundsätzlich auch altersunabhängig möglich, sofern das Gesamteinkommen nicht mehr als 485 Euro monatlich beträgt. Zum Gesamteinkommen zählen u.a. Einnahmen aus einer Beschäftigung, aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten. Grundsätzlich endet die Familienversicherung bei Überschreitung der genannten Einkommensgrenzen.

Wichtig: Sofern Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich 505 Euro (2024) nicht übersteigt, können Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bleiben.

Extraleistungen bei der Innovationskasse

  • DiGA - Digitale Gesundheitsanwendungen jährlich bis zu 350 Euro
  • bis zu 300 Euro für Wearables wie Smartwatch, Smartphone dank Bonusprogramm
  • Sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre bis zu 130 Euro
  • Mit der IK-App bequem viele Anliegen digital erledigen
  • Gesuna@work: das Onlineangebot liefert praktische Bewegungs- und Ernährungstipps mit 50 Euro Bonus für Werkstudenten oder Studenten mit geringfügigem Nebenjob
  • TeleClinic - Online-Arzt 24/7 schnell und bequem erreichbar
  • Zweitmeinung von einem Spezialisten einholen
  • Kostenloser Zahnersatz bei kleinem Einkommen
  • Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre möglich
  • Ärztlich verordnete Verhütungsmittel, z.B. die Pille, bis zum 22.Geburtstag kostenfrei

So werden Sie Mitglied bei der Innovationskasse

Familienversicherung während des Studiums

Sie beginnen bald Ihr Studium und wollen weiterhin die Vorzüge der kostenfreien Familienversicherung genießen? Wenn Sie bereits über die Innovationskasse familienversichert sind und die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, bleibt die Familienversicherung nahtlos bestehen. Zum Nachweis Ihrer Tätigkeit senden Sie uns bitte die Immatrikulationsbescheinigung und aktuelle Studienbescheinigung zu. Hierfür können Sie ganz einfach und digital die IK App der Innovationskasse nutzen.

Versicherung nach der Vollendung des 25. Lebensjahres

Sie sind aktuell über Ihre Eltern familienversichert, werden aber bald 25, liegen über der Einkommensgrenze oder möchten für Ihr Studium zur IK wechseln und müssen sich selber versichern? Dann füllen Sie bitte den Online-Antrag der IK am Ende der Seite aus. Wichtig: Bitte informieren Sie unbedingt Ihre Hochschule über die Wahl zur Innovationskasse.

Krankenkassenwechsel während des Studiums

Sie sind als Student bereits selber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und möchten zu uns wechseln? Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse ist ganz einfach: Eine Kündigung bei der bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig, denn darum kümmert sich jetzt die IK. Somit haben Sie keinen Aufwand und mehr Zeit fürs Studium.

So einfach werden Sie Mitglied bei der Innovationskasse

  1. Online IK-Antrag ausfüllen: Adresse, Uni, Kontaktdaten eintragen und auf "Senden" klicken. Den Rest erledigt die Innovationskasse.
  2. Sie können sich entspannen: Die IK kündigt die Versicherung bei Ihrer aktuellen Krankenkasse und klärt mit ihr den Wechselwunsch zur Innovationskasse zum geplanten Datum ab.
  3. Hochschule informieren: Jetzt ist der Weg frei, dass Sie Ihre Uni über die Wahl zur IK informieren können.

Wichtiges zur Versicherung?

Schon bei der Immatrikulation müssen Sie nachweisen, dass Sie entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Bis zum 25. Geburtstag können Kinder von IK-Versicherten grundsätzlich kostenfrei über z.B. einen Elternteil familienversichert werden. Besteht für Sie kein Anspruch auf Familienversicherung mehr, können Sie sich kostengünstig selbst als Studierender bei der IK versichern, sofern Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung dafür ist die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule.

Gut zu wissen

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule innerhalb der EU eingeschrieben sind und Sie sich nur vorübergehend und zum Zwecke des Studiums im Ausland aufhalten. Wenn sich Ihre Studiendauer aus familiären oder persönlichen Gründen nachweislich verlängert hat, zum Beispiel durch Erkrankung, Schwangerschaft, Wehr- oder Zivildienst, ist eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten auch über den beschriebenen Zeitraum hinaus möglich. Für die Zeit danach bietet Ihnen die Innovationskasse die freiwillige Mitgliedschaft an.

Krankenkassen-Beiträge während des Studiums

Studenten unter 25 können sich über ihre Eltern familienversichern und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. BAföG-Empfänger können jedoch einen Zuschuss von bis zu 122 Euro im Monat erhalten. Diesen müssen sie beim BAföG-Amt beantragen.

 KV-Beiträge monatlichPV-Beiträge monatlich
Ab dem 1.11.2024 für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr113,89 €29,07 € / 34,20 €*
Danach ist eine freiwillige Versicherung für Studierende möglich. Der Mindestbeitrag beträgt seit dem 1.11.2024:201,50 €40,06 € / 47,13 €*

*Erhöhter Beitragssatz für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 4,0 Prozent statt 3,40 Prozent.

Die Studentenversicherung für alle Fälle

Weitere Fragen rund um die studentische Krankenversicherung beantworten wir in den FAQs.

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Seien Sie immer up to date mit unserem Magazin iHochZwei. Hier dreht sich alles um inspirierende Menschen mit guten Ideen und natürlich um Gesundheit.

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Einfach und schnell den Online-Antrag ausfüllen und Mitglied bei der Innovationskasse werden.

Fotohinweis: © StefaNikolic iStock.com (Heroimage Seitenkopf); © Krankenkassennetz.de GmbH (Siegel)

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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