Freiwillige Mitgliedschaft

Junger Mann mit Handy am Laptop - Fotohinweis: © svetikd iStock.com

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten, die Innovationskasse ist eine clevere Wahl!

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Freiwillig krankenversichert. Was bedeutet das?

Rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert.

Die meisten davon sind versicherungspflichtig.

Und bestimmte Personen, für die die Versicherungspflicht nicht eintritt, können sich ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenkasse wie der Innovationskasse freiwillig versichern.

Dies Angebot gilt für Personen, die versicherungsfrei sind oder werden, weil sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ihr Einkommen über der (allgemeinen) Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 69.300,00 Euro liegt oder weil ihre Familienversicherung endet. In jedem Fall ist eine bestimmte Vorversicherungszeit zu erfüllen.

Freiwillig Versicherte erhalten natürlich dieselben Leistungen wie pflichtversicherte Mitglieder. Hierbei ist nur zu berücksichtigen, dass freiwillige Mitglieder, die nicht in einem Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis stehen oder die selbstständig erwerbstätig sind, ohne Krankengeld versichert sind. Hauptberuflich selbstständig Tätige können aber über einen attraktiven Wahltarif einen zusätzlichen Versicherungsschutz mit Anspruch auf Krankengeld abschließen. Informieren Sie sich hier über den Wahltarif Krankengeld 15.

Beiträge

Die Beiträge richten sich nach den jeweiligen Bruttoeinnahmen. Dabei werden alle Einkünfte berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen - maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175,00 EUR. Bestimmte freiwillig Versicherte erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.

Kassenwechsel

Sie sind bislang noch bei einer anderen Krankenkasse freiwilliges Mitglied und möchten zur Innovationskasse wechseln? Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten können Sie zur IK wechseln. Teilen Sie uns Ihren Wechselwunsch einfach mit einer Mitgliedschaftserklärung mit. Wir werden Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechselwunsch informieren. Ein Wechsel ist nur nach Ablauf einer Bindungsfrist von 12 Monaten möglich.

Jetzt online Mitglied werden!

Einfach, schnell und unkompliziert online Mitglied der IK-Familie werden und von den Vorteilen der Innovationskasse profitieren.

Fotohinweis: © svetikd iStock.com ((Heroimage Seitenkopf); © Krankenkassennetz.de GmbH (Siegel)

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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