Anforderung eines Auslandkrankenscheins

EHIC statt Auslandskrankenschein

Die Innovationskasse stellt ihren Versicherten die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) anstelle des bisherigen Auslandskrankenscheins für Aufenthalte im Ausland auf der Rückseite der Gesundheitskarte zur Verfügung. Für Reisen in diese Länder benötigen Sie also keinen besonderen Auslandskrankenschein.

Die EHIC ist in den folgenden Ländern gültig:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien/
    Nordirland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Lichtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
    (griechischer Teil)

Auslandskrankenscheine nur für Abkommensstaaten

Mit einigen weiteren Staaten bestehen Abkommen über die Behandlung von EU-Bürgern. Den Auslandskankenschein für diese Länder können Sie einfach mit dem Formular unten auf dieser Seite anfordern. Dazu ein Hinweis für Sie: In allen übrigen Staaten besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

  • Bosnien-Herzegowina
  • Türkei
  • Tunesien

Darum unser Tipp für Sie: Zusätzlich zu Ihrer EHIC auf der Gesundheitskarte oder zum Auslandskrankenschein empfehlen wir in jedem Fall eine private Reisekrankenversicherung, z.B. für einen Rücktransport aus Krankheitsgründen. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen diese Aufwendungen nicht übernehmen.

Anforderung Auslandskrankenschein

Anforderung Auslandskrankenschein

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Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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