Bonusprogramm
Urheberhinweis: © Davies Meyer
Sie möchten am attraktiven Bonusprogramm der Innovationskasse teilnehmen? Dann werden Sie Mitglied bei der IK und profitieren von vielen starken Extraleistungen.
Der IK Superbonus
Individuell und einfach: Wer am neuen IK-Bonusprogramm teilnimmt, bekommt bereits ab der ersten Maßnahme einen Bonus. Jeder, der aktiv Vorsorge- und Gesundheitsbonus kombiniert, erhöht seinen Bonus weiter. Alle, die mit Ausdauer dabeibleiben, können ihren Bonus sogar verdoppeln.
Der Vorsorgebonus
So einfach ist der Start ins neue IK-Bonusprogramm: Ob Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge oder Schutzimpfungen. Sie können bereits ab der ersten Vorsorgemaßnahme einen Bonus ausgezahlt bekommen.
Alter | 1. + 2. Vorsorgemaßnahme | ab 3. Vorsorgemaßnahme | ab 5. Vorsorgemaßnahme |
---|---|---|---|
bis 15 Jahre | 15 Euro Bonus je Maßnahme | 10 Euro Bonus je Maßnahme | |
ab 16 Jahren | 40 Euro Bonus je Maßnahme | 30 Euro Bonus je Maßnahme | 20 Euro Bonus je Maßnahme |
Bitte beachten Sie, dass nach Einreichen der Nachweise keine weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden können. Damit Sie einen höchstmöglichen Bonus ausgezahlt bekommen, reichen Sie bitte alle Nachweise zu den wahrgenommenen Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen gesammelt ein.
Der Gesundheitsbonus
Wer im Sportverein oder Fitnessstudio fit bleibt und im Vitalcheck auf seinen Körper achtet, wird mit einem Gesundheitsbonus von bis zu 50 Euro im Bonuszeitraum belohnt.
Aktivcheck | Bonus | Vitalcheck | Bonus | |
---|---|---|---|---|
Sportverein oder Fitnessstudio | 25 Euro | + | BMI | 10 Euro |
Präventionskurs (auch online) | 25 Euro | Nichtraucher | 10 Euro |
Der Kombibonus
Vorsorgebonus + Gesundheitsbonus = Kombibonus! Einfach den Vorsorgebonus mit dem Gesundheitsbonus kombinieren und doppelt profitieren. Wer an allen altersgerechten Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt und zusätzlich einen Aktivcheck (z.B. Mitglied im Fitnessstudio) sowie einen Vitalcheck (z.B. Nichtraucher) nachweist, wird mit dem höheren Kombibonus belohnt.
Der IK Superbonus
Das Beste kommt zum Schluss. Ihre Treue zahlt sich aus, denn die IK führt das SuperBonusjahr ein. Dadurch wird Ihr Kombibonus zum IK Superbonus. Wenn Sie dabeibleiben, verdoppelt sich einmalig im 3. Jahr Ihr Bonus.
Der Kombibonus | 1. Bonusjahr | 2. Bonusjahr | 3. SuperBonusjahr |
---|---|---|---|
bis 15 Jahre | 100 Euro | 100 Euro | 200 Euro |
zwischen 16 und 34 Jahren | 300 Euro | 300 Euro | 600 Euro |
ab 35 Jahren | 350 Euro | 350 Euro | 700 Euro |
Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem Patienten-Rechtsschutz, einer besonderen Serviceleistung ohne zusätzliche Kosten. Alternativ zur bestehenden Gruppen-Patientenrechtsschutzversicherung können Bonusprogramm-Teilnehmer bei einer vorhandenen (Patienten-Rechtsschutz-)Versicherung auf Antrag einen Zuschuss von 5 EUR erhalten.
Es gilt die Satzung der Innovationskasse.
Bestellen Sie Ihr persönliches Bonusheft
Mit Anforderung Ihrer Bonushefte beginnt ab dem Folgemonat Ihr individueller Bonuszeitraum.
Vorsorgeangebote für den Bonus im Überblick
Im Zeitjahr sind die für das jeweilige Lebensalter empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Einen Überblick über die Früherkennungsleistungen und in welchem Lebensalter welche Untersuchungen anstehen, erhalten Sie in den folgenden Tabellen (scrollen oder anklicken):
Weitere Informationen finden Sie auch unter Vorsorgeleistungen und unter Präventionskurse.
Vorsorgeangebote für Frauen | |
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ab 16 Jahre | Zähne: halbjährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
ab 18 Jahre | Zähne: jährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes Gesundheitsvorsorge: Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres |
ab 20 Jahre | Krebsvorsorge Geschlechtsorgane: (jährlich) Klinische Untersuchung (jährlich) Pap-Abstrich (jährlich) |
ab 30 Jahre | Krebsvorsorge: Brust (jährlich) |
ab 35 Jahre | Krebsvorsorge: Haut (alle 2 Jahre) Pap-Abstrich und HPV-Test (alle 3 Jahre) Gesundheitsvorsorge: ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (alle 3 Jahre) |
ab 50 Jahre | Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre oder 2 Koloskopien im Abstand von 10 Jahren) Mammographie: (alle 2 Jahre, bis zum vollendeten 75. Lebensjahr) |
Vorsorgeangebote für Männer | |
---|---|
ab 16 Jahre | Zähne: halbjährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
ab 18 Jahre | Zähne: jährliche Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes Gesundheitsvorsorge: Ärztliche Untersuchung (beinhaltet Anamnese, Erhebung des Ganzkörperstatus, Untersuchungen aus dem Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus und Beratung) einmalig ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres |
ab 35 Jahre | Krebsvorsorge: Haut (alle 2 Jahre) Gesundheitsvorsorge: ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (alle 3 Jahre) |
ab 45 Jahre | Krebsvorsorge: Geschlechtsorgane (jährlich) Prostata (jährlich) |
ab 50 Jahre | Krebsvorsorge: Darm, okkultes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre oder 2 Koloskopien im Abstand von 10 Jahren) |
ab 65 Jahre | Gesundheitsvorsorge: Screening Bauchaortenaneurysma (einmalig) |
Vorsorgeangebote für Kinder | |
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bis 12. Monat | Kindervorsorge U1 bis U6: zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden Schutzimpfungen: Impfstatus |
ab 13. Monat | Schutzimpfungen |
bis 24. Monat | Kindervorsorge U7 |
bis 36. Monat | Kindervorsorge U7a |
bis 48. Monat | Kindervorsorge U8 |
bis 64. Monat | Kindervorsorge U9 |
ab 6 Jahre | Zähne: halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen im Kalenderjahr, Vorlage des Zahnarzt-Bonusheftes |
bis 14 Jahre | Jugenduntersuchung J1: zur Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes gefährden Impfberatung |
Für Neugeborene und Schwangere (Baby-Bonus) | |
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während der Schwangerschaft | Mutter- und Früherkennungsuntersuchungen: aus dem Mutterpass |
bis 12. Monat | Kindervorsorge U1 bis U6: zur Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes gefährden |
bis 12. Monat | Schutzimpfungen: für das erste Lebensjahr |
Weitere Informationen zum Baby-Bonus finden Sie auf der Informationsseite.
Fotohinweis: © Andrey Kiselev stock.adobe.com
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