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Sportmedizinische Untersuchung

Junger durchtrainierter Mann bei der Sportmedizinischen Untersuchung - Fotohinweis: © Tashi-Delek Istock.com

Für aktive Sportler, aber auch für Wiedereinsteiger und Sportanfänger mit Risikofaktoren (beispielsweise erhöhtes Körpergewicht, erhöhter Blutdruck, allgemeine Vorerkrankungen*) ist es ratsam, sich sportmedizinisch untersuchen zu lassen.

Dabei soll insbesondere Herz-Kreislauf- oder orthopädischen Erkrankungen vorgebeugt, diese frühzeitig erkannt oder ihre Verschlimmerung vermieden werden. Auch für aktive Sportler macht eine regelmäßige sportärztliche Überprüfung Sinn, um Defizite oder einseitige Überlastungen aufzudecken. So können Sie Ihre sportlichen Aktivitäten genau Ihren persönlichen Voraussetzungen anpassen.

* Die vollständige Aufzählung finden Sie in unserer Satzung.

Ablauf einer sportmedizinischen Untersuchung

Der Hausarzt bescheinigt einen (oder mehrere) der oben aufgeführten Risikofaktoren und überweist an einen zugelassenen Vertragsarzt oder berechtigten Leistungserbringer mit der Zusatzweiterbildung "Sportmedizin". Dieser führt die Untersuchung durch und stellt dafür zunächst eine Privatrechnung aus. Diese Rechnung kann dann bei der IK zur Erstattung eingereicht werden. Der Sportarzt entscheidet dann gemeinsam mit Ihnen, welche Untersuchungen entsprechend Ihres Alters und Ihres Gesundheitszustandes sinnvoll sind.

Zum Ablauf der sportmedizinischen Untersuchung gehört als erstes die Basisuntersuchung, zu der eine Anamnese, eine Erhebung des Ganzkörperstatus und ein Ruhe-EKG gehören. Die Untersuchung zielt darauf ab, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und Sie entsprechend Ihrer persönlichen Fitness zu beraten. So können Sie Ihre sportlichen Aktivitäten gezielt anpassen. Stellt der Arzt spezielle Risiken fest, folgen weitere medizinisch notwendige Untersuchungen. Dazu zählen ein Belastungs-EKG, eine Lungenfunktionsprüfung und eine Laktatbestimmung.

Ihr Vorteil

Im Rahmen der besonderen Extraleistungen erstattet die Innovationskasse ihren Versicherten die Untersuchungskosten für die sportmedizinische Untersuchung bis zu einer Höhe von max. 130 Euro. Den Zuschuss erhält man alle zwei Jahre.

Wie funktioniert die Erstattung?

Senden Sie die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Untersuchung sowie die Rechnung zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung an unsere zentrale Postadresse:

IKK - Die Innovationskasse
Digitalisierungszentrum
23591 Lübeck

Sollten Sie vorab Fragen haben, berät Sie das IK-Team gern über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0385 6373-945.

Anfragen zur Sportmedizinische Untersuchung

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Gut zu wissen

Die Innovationskasse unterstützt ihre Versicherten aktiv dabei, gesund und fit zu bleiben - auch finanziell. Über das Bonusprogramm können Mitglieder einen Zuschuss zu ihren Beiträgen im Sportverein oder Fitnessstudio erhalten. Dafür müssen lediglich das persönliche Bonusheft beantragt, altersgerechte Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen sowie ein Aktivcheck (z.B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio) und ein Vitalcheck (z.B. Nichtraucherstatus) erbracht werden. Dadurch sind jährlich bis zu 350 Euro Bonus möglich - und als besonderes Extra wird die Prämie im dritten Bonusjahr auf bis zu 700 Euro verdoppelt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite vom Bonusprogramm.

Darüber hinaus profitieren Versicherte auch unabhängig vom Bonusprogramm: Die Innovationskasse bezuschusst jährlich Präventionskurse und Gesundheitsreisen mit bis zu 240 Euro. Das Angebot umfasst eine Vielzahl an Kursen aus der Datenbank der Zentralen Prüfstelle für Prävention - darunter auch zahlreiche Outdoor-Formate wie "Nordic Walking – aber richtig!" oder "Fitness Vital – funktionelles Training". Mehr dazu finden Sie auf der Seite zu den Präventionskursen.

Fotohinweis: © Tashi-Delek Istock.com

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Nutzungshinweise

Der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Der Chatbot befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn in seltenen Fällen nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IK.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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