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Außerklinische Intensivpflege

Ältere Dame wird von Pflegekraft gepflegt - Fotohinweis: © NewAfrica PantherMedia.net

Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine spezialisierte Form der häuslichen Krankenpflege, die Patienten mit schweren Erkrankungen oder Verletzungen eine intensive medizinische Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung ermöglicht. Die AKI umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die von qualifiziertem Pflegepersonal erbracht werden, wie zum Beispiel:

  • Beatmung
  • Tracheostomaversorgung
  • Sauerstofftherapie
  • Infusionstherapie
  • Überwachung von Vitalparametern
  • Wundversorgung
  • Medikamentengabe

Die AKI wird von spezialisierten ambulanten Pflegediensten erbracht, die über das notwendige Fachpersonal und die erforderliche Ausstattung verfügen. Die Leistungen werden von einem Arzt verordnet und müssen medizinisch notwendig sein.

Die AKI ermöglicht Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Verletzung auf eine intensive medizinische Versorgung angewiesen sind, in ihrer vertrauten Umgebung zu verbleiben oder die Unterbringung in einer speziellen Einrichtung und trotzdem eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erhalten.

Voraussetzung fürs AKI

Für die Inanspruchnahme von außerklinischer Intensivpflege (AKI) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Die AKI muss medizinisch notwendig sein, das heißt, sie muss zur Behandlung oder Linderung einer Erkrankung oder Verletzung erforderlich sein.
  2. Ärztliche Verordnung: Die AKI muss von einem Arzt verordnet werden. Der Arzt muss die Art und den Umfang der Leistungen festlegen und die Dauer der Behandlung angeben.
  3. Häusliche Umgebung: Die AKI muss in der häuslichen Umgebung des Patienten erbracht werden. Das bedeutet, dass der Patient in seiner Wohnung oder seinem Haus versorgt wird. Eine Versorgung in einer Intensiv-WG oder einem speziellen Pflegeheim ist ebenfalls möglich.
  4. Pflegefachliche Notwendigkeit: Die AKI muss von qualifiziertem Pflegepersonal erbracht werden. Das Pflegepersonal muss über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die erforderlichen Leistungen erbringen zu können.
  5. Kostenübernahme: Die Kosten für die AKI müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Leistungen müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Versicherte die AKI in Anspruch nehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die AKI eine spezialisierte Form der häuslichen Krankenpflege ist und daher nicht für alle Patienten geeignet ist. Die Entscheidung über die Eignung für die AKI wird von einem Arzt getroffen und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beurteilt.

Zuzahlung AKI

Für die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege hängt die Höhe der Zuzahlungen vom Ort der Leistungserbringung ab. Die Zuzahlung beträgt bei der Leistungserbringung außerhalb des häuslichen Bereichs 10,00 € je Kalendertag, maximal für 28 Kalendertage je Kalenderjahr. Die Zuzahlungsregelung bei der Leistungserbringung im häuslichen Bereich ist identisch mit der Regelung der Häuslichen Krankenpflege.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht. Versicherte, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Zuzahlung zu leisten, können eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der Zuzahlung befreit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuzahlungspflicht für die AKI unabhängig von anderen Zuzahlungen ist, die Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen.

Fotohinweis: © NewAfrica PantherMedia.net

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