Jetzt zur IKK - Die Innovationskasse wechseln

Reisender Mann guckt aufs Handy - Fotohinweis: © svetikd iStock.com

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten, die Innovationskasse ist eine clevere Wahl!

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Wann können Sie Mitglied der IKK werden?

Jeder Versicherte einer anderen Krankenkasse kann seine Mitgliedschaft nach Erfüllung der Bindungsfrist (durchgehende Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten) kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Wann können Sie sofort Mitglied der IKK werden?

In bestimmten Fällen ist auch ein sofortiger Beitritt möglich, z.B. wenn Ihr aktuelles Versicherungsverhältnis endet. Mit Eintritt einer neuen Versicherungspflicht oder -berechtigung können Sie sofort zur IKK wechseln.

Ihr Beitritt ist sofort möglich:

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • bei einem Arbeitgeberwechsel bzw. bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung
  • bei Beginn einer Ausbildung
  • bei Ende der Familienversicherung
  • als Student, wenn eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist
  • bei Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld
  • bei Beginn der Selbstständigkeit
  • bei sonstigen Änderungen, die zu einer neuen Versicherungspflicht oder -berechtigung führen

Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist in dem Monat gekündigt werden, in dem der Beitrag erhöht wurde. Die Kündigung wird auch hier zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Einfaches und besonders schnelles Wechseln mit unserem Onlineformular

  1. IKK-Mitgliedschaftsantrag ausfüllen
    Schnell und einfach den Onlineantrag ausfüllen, die IKK erledigt den Rest.
  2. Die IKK kümmert sich um den Kassenwechsel
    Die IKK nimmt mit Ihrer aktuellen Krankenkasse Kontakt auf, um den Wechsel abzuschließen. Sobald alles perfekt ist, werden Sie informiert.
  3. Arbeitgeber oder Hochschule informieren
    Jetzt ist der Weg frei, um Arbeitgeber, Hochschule oder Agentur für Arbeit über die Wahl der neuen Kasse zu informieren.

Fotohinweis: © svetikd iStock.com ((Heroimage Seitenkopf); © Krankenkassennetz.de GmbH (Siegel)

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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