Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

SEPA (Single Euro Payments Area)

Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr

Zum 1.2.2014 wurde der Zahlungsverkehr in Deutschland auf den europäischen Standard "Single Euro Payments Area (SEPA) = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum" umgestellt. Dieser Standard ist dann für alle Zahlungen verpflichtend.

Die wesentliche Neuerung ist der Ersatz der bisherigen Kontonummer durch die International Bank Account Number (IBAN = Internationale Kontonummer). In Deutschland hat diese immer 22 Stellen. Die frühere Bankleitzahl wird endgültig durch den Bank Identifier Code (BIC = Schlüssel für das Kreditinstitut) ersetzt.

Seit dem 1.2.2016 ist der BIC nur noch beim SEPA-Zahlungsraum überschreitenden Auslandszahlungsverkehr notwendig. Innerhalb Deutschlands (und dem SEPA-Zahlungsraum) genügt die IBAN und der BIC entfällt.

Diese Umstellungen betreffen alle Zahlungen, egal ob Lastschrift oder Überweisung.

Bankverbindungen der Innovationskasse

Commerzbank AG
IBAN: DE27 2144 0045 0842 2008 00     BIC: COBADEFFXXX
Sparkasse Mittelholstein AG
IBAN: DE08 2145 0000 0000 0306 70     BIC: NOLADE21RDB
Postbank AG
IBAN: DE21 2001 0020 0750 5222 08     BIC: PBNKDEFF200

Umstellung auf SEPA

Bei allen Arbeitgebern und Versicherten, die bei der IK schon vor dem 1.2.2014 am Lastschriftverfahren teilgenommen und eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt haben, wurde diese automatisch in ein so genanntes SEPA-Mandat überführt.

Arbeitgeber und Versicherte, die seit diesem Datum neu am Lastschriftverfahren bei der Innovationskasse teilnehmen wollen, müssen ein SEPA-Mandat (statt der früheren Einzugsermächtigung) erteilen.

SEPA-Mandat

Dieses Mandat unterliegt strengen Formvorschriften und enthält sowohl die Gläubiger-Identifikationsnummer der Innovationskasse als auch eine eindeutige Mandatsreferenz.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die ein Unternehmen als Lastschrifteinreicher und Zahlungsempfänger zusätzlich identifiziert. Sie ist Voraussetzung, um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen zu können. In Deutschland ist die Gläubiger-ID grundsätzlich 18 Stellen lang und beginnt immer mit DE. Daran schließt sich eine 2-stellige Prüfziffer an, gefolgt von einer dreistelligen Geschäftbereichskennung, standardmäßig mit ZZZ belegt. Diese 3 Stellen können vom Inhaber der Gläubiger-ID beliebig gestaltet werden.

Die Gläubiger-ID der Innovationskasse lautet: DE75ZZZ00000198342.

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell zu vergebendes Kennzeichen. Sie darf bis zu 35 Stellen lang sein und nur alphanumerische Zeichen enthalten. Sie dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des der Lastschrift zugrunde liegenden Mandats. Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen möchten, können Sie das Mandat hier downloaden und uns anschließend ausgefüllt sowie unterschrieben zukommen lassen. 

SEPA-Lastschriftmandat für Arbeitgeber

Vorabinformation (Pre-Notification)

Dem Zahler ist im SEPA-Verfahren rechtzeitig vor Fälligkeit (mindestens 14 Kalendertage) mit einer Vorabinformation (Pre-Notification) die Belastung mittels SEPA-Lastschrift anzukündigen.

Eine besondere Formvorschrift gibt es dazu nicht. Allerdings müssen der genaue Betrag und das Fälligkeitsdatum enthalten sein. Es können auch mehrere Lastschrifteinzüge angekündigt werden. Dazu müssen allerdings alle Beträge (wenn veränderlich) und die Fälligkeitstermine genannt werden. Bei letzteren genügt es, wenn der Zahlungspflichtige aus der Formulierung das genaue Datum ermitteln kann, z.B. "…am 1. jeden Monats…".

Beim Einzug von Arbeitgebern ist die Vorabinformation nicht zwingend notwendig, da die Fälligkeitstermine und damit das Datum des Einzugs gesetzlich vorgeschrieben sind. Dennoch werden die Schreiben der IK entsprechende Informationen enthalten, z.B.:

"Der Einzug der Beiträge erfolgt jeweils am drittletzten Bankarbeitstag des Monats mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE75ZZZ00000198342 und der Mandatsreferenz #####."

In allen anderen Fällen wird bei Änderungen der Zahlbeträge oder der Belastungstermine mit dem Bescheid zukünftig auch immer die Vorabinformation über den Betrag und das Fälligkeitsdatum durch die Innovationskasse erfolgen.

"Wir werden die Beiträge jeweils zum 15. des Folgemonats einziehen. Falls der 15. kein Bankarbeitstag ist, erfolgt der Einzug am folgenden Werktag. Der Einzug der Beiträge wird mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE75ZZZ00000198342 und der Mandatsreferenz ##### erfolgen."

Auch bei Einmallastschriften erfolgt durch die Innovationskasse eine Vorabinformation über den Betrag und den Tag des Einzugs.

Fotohinweis: © Peter Jobst panthermedia.net

X

Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
Hinweis gelesen und einverstanden.