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Patienten-Rechtsschutz

junge Urlauber - Fotohinweis: nd3000 stock.adobe.com

Die Innovationskasse bietet ab sofort...

  • jedem Teilnehmer am Bonusprogramm
  • automatisch
  • einen Patienten-Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler.

Hintergrund: Patientenrechtegesetz seit 26.2.2013 in Kraft

Am 26.2.2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, das den Schutz von Patienten verbessern und deren Rechte gut sichtbar und verständlich machen soll.

Das heißt, aus Patienten, die ihren Ärzten blind vertrauen und kaum Nachfragen stellen, sind selbstbewusste und kritische Verbraucher geworden = Arzt und Patient sollen sich auf Augenhöhe begegnen können.

Anspruch

Das Gesetz kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fördert die Fehlervermeidungskultur, stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern und stärkt die Patientenbeteiligung. Hervorzuheben sind zudem die umfassenden Aufklärungs- und Informationspflichten des behandelnden Arztes.

Das Patientenrechtegesetz führt zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten der Versicherten und Patienten auf. Welche das im Einzelnen sind, erläutern wir Ihnen ausführlich in unserem Themenspecial Patientenrechte und Patienten-Rechtsschutzversicherung bei der IK.

Unser Extra: Patienten-Rechtsschutzversicherung der Innovationskasse

Krankenkassen sollen ihre Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen, damit diese mögliche Schadenersatzansprüche beim Verursacher des Behandlungsfehlers geltend machen können. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird - z.B. mit medizinischen Gutachten - geschehen.

Dies kann auch eine Patienten-Rechtsschutzversicherung leisten

Die Innovationskasse bietet ab sofort jedem Teilnehmer am Bonusprogramm automatisch eine Patienten-Rechtsschutzversicherung wegen Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlern an. Sie beinhaltet u.a. eine umfassende rechtliche Beratung und eine Kostenübernahme im Rechtsschutzfall von bis zu 1 Million EUR.

Fotohinweis: © nd3000 stock.adobe.com

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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