Häufige Fragen an die Innovationskasse

Die IK hat auf dieser Seite die häufigsten Fragen zur Versicherung bei der Innovationskasse und die dazu passenden Antworten für Sie aufbereitet.

Für weitergehende Fragen schreiben Sie uns eine verschlüsselte Nachricht oder nutzen Sie einfach das IK-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0385 6373-830.

Fragen und Antworten zum Thema Versicherung

Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, bei der Innovationskasse versichert zu werden. Die häufigsten sind:

  1. die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung gegen Arbeitsentgelt,
  2. der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
  3. die Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule,
  4. der Bezug bzw. Antrag einer Rente von bzw. bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ist keine sogenannte Pflichtversicherung gegeben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung in Betracht kommen. Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, kranken-und pflegeversichert sein. Sollten Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gern telefonisch.

Ihr Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung usw. sind verpflichtet, sobald Sie Arbeitsentgelt oder Geldleistungen erhalten, Sie bei der Krankenkasse anzumelden. Als pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind Sie automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert. Zuständig ist die Pflegekasse der Krankenkasse, bei der Sie krankenversichert sind. Auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich Beiträge abgeführt. Dabei ist ausschlaggebend, welcher Personengruppe Sie angehören.

Wenn Sie einen Minijob ausüben, bei dem Sie monatlich bis zu 450,00 EUR verdienen, sind Sie grundsätzlich darüber nicht versichert. Erst bei Bezug eines höheren Lohnes werden Sie von Ihrem Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet. Sollten Sie noch andere Einkünfte oder Geldleistungen beziehen, können Sie ggf. darüber versichert werden. Ansonsten kommt ggf. eine Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung in Betracht. Bei Auszubildenden oder auch Praktikanten ist die Höhe des Arbeitsentgeltes für das Eintreten der Versicherungspflicht unerheblich. Auch für Studenten, wenn Sie während ihres Studiums beschäftigt sind, gelten Sonderregelungen. Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns gern an.

Fragen und Antworten zum Thema Krankenversicherung der Rentner

Wenn Sie einen Rentenantrag bei der deutschen Rentenversicherung gestellt haben, sind Sie grundsätzlich auch darüber versichert. Es bestehen jedoch Ausnahmen. Wie Sie als Rentenantragsteller versichert werden und ob Sie in dieser Zeit Beiträge zahlen müssen, richtet sich danach, wie Sie bisher versichert waren. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie in der Zeit der Rentenantragstellung beitragsfrei. Gern beraten wir Sie dazu telefonisch in einem individuellen Gespräch.

Wenn Sie die überwiegende Zeit Ihres Berufslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, Sie die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen, werden Sie versicherungspflichtig als Rentner und werden vom Rentenversicherungsträger bei der IK angemeldet. Ist die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann eine freiwillige Versicherung oder ggf. auch eine Familienversicherung für Sie in Betracht kommen. Gern beraten wir Sie dazu telefonisch in einem individuellen Gespräch.

Sie dürfen neben Ihrem Rentenbezug arbeiten. Es gelten für die verschiedenen Rentenarten bezüglich der Rentenkürzung unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Lassen Sie sich dazu ggf. von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Ob Sie weiterhin als Rentner oder als Arbeitnehmer versichert werden, hängt davon ab, in welchem Umfang Sie die Beschäftigung ausüben.

Fotohinweis: © CandyBox Images panthermedia.net

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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