- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
- Antrag auf Pauschalförderung für Kontakt-und Informationsstellen M-V
- Antrag auf Pauschalförderung für Landesorganisationen M-V
- Antrag auf Pauschalförderung für örtliche Selbsthilfegruppen M-V
- Antrag auf Projektförderung für Landesorganisationen M-V
- Antrag auf Projektförderung für örtliche Selbsthilfegruppen M-V
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Gesamt in M-V 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Landesorganisationen in M-V 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Kontaktstellen in M-V 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Gesamt in S-H 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Landesorganisationen in S-H 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Kontaktstellen in S-H 2013 bis 2018
- Kassenindividuelle Förderung der IKK in Mecklenburg-Vorpommern in 2018
- Kassenindividuelle Förderung der IKK in Schleswig-Holstein in 2018
Selbsthilfeförderung
Die Innovationskasse unterstützt die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
In freiwilligen Zusammenschlüssen geben sich von Krankheit Betroffene oder deren Angehörige Mut, Rat und Unterstützung.
Die Innovationskasse fördert die Selbsthilfe zu 100% über die Pauschalförderung, auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Bei der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung fördern die Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Landesorganisationen der Selbsthilfe und die Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam und einheitlich.
Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gründeten die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern. Die Federführerschaft dieser Arbeitsgemeinschaften wechselt jährlich. Im Jahr 2024 liegt die Federführung bei folgenden Krankenkassen:
In Schleswig-Holstein | In Mecklenburg-Vorpommern | |
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Für Selbsthilfegruppen | Für Kontaktstellen und Landesorganisationen | Für Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesorganisationen |
ARGE | ARGE | ARGE |
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden und zur Absicherung regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen zur Verfügung gestellt.
Antragsfristen in Mecklenburg-Vorpommern:
- Für Landesorganisationen und Kontaktstellen bis 31.12. des Vorjahres.
- Für Selbsthilfegruppen bis 31.1. eines Jahres.
- Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 1.9.
Antragsfristen in Schleswig-Holstein:
- Bis 31.1. eines Jahres
- Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 1.9.
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern |
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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2022 |
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Schleswig-Holstein |
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www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de |
Weiterführende Informationen und Downloads
Weitere Informationen können Sie auch den Gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe entnehmen. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Selbsthilfe-Antragsformulare für Mecklenburg-Vorpommern |
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Die Anträge für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern unter: www.mv-selbsthilfe.de |
Selbsthilfe-Antragsformulare für Schleswig-Holstein |
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Die Anträge für Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de |
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