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Selbsthilfeförderung

Die Innovationskasse unterstützt die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.

In freiwilligen Zusammenschlüssen geben sich von Krankheit Betroffene oder deren Angehörige Mut, Rat und Unterstützung.

Die Innovationskasse fördert die Selbsthilfe zu 100% über die Pauschalförderung, auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene.

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Bei der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung fördern die Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Landesorganisationen der Selbsthilfe und die Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam und einheitlich.

Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gründeten die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern. Die Federführerschaft dieser Arbeitsgemeinschaften wechselt jährlich. Im Jahr 2024 liegt die Federführung bei folgenden Krankenkassen:

In Schleswig-HolsteinIn Mecklenburg-Vorpommern
Für SelbsthilfegruppenFür Kontaktstellen und LandesorganisationenFür Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesorganisationen

ARGE
Selbsthilfeförderung
Schleswig-Holstein

c/o Knappschaft Regionaldirektion Nord
Frau Heike Josenhans
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg

ARGE
Selbsthilfeförderung
Schleswig-Holstein

c/o BKK–Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Friesenstraße 3
20097 Hamburg

ARGE
Selbsthilfeförderung
Mecklenburg-Vorpommern

c/o BKK-LV NORDWEST
Frau Turnau
Hatzper Str. 36
45149 Essen

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden und zur Absicherung regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen zur Verfügung gestellt.

Antragsfristen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Für Landesorganisationen und Kontaktstellen bis 31.12. des Vorjahres.
  • Für Selbsthilfegruppen bis 31.1. eines Jahres.
  • Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 1.9.

Antragsfristen in Schleswig-Holstein:

  • Bis 31.1. eines Jahres
  • Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 1.9.
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2022
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Schleswig-Holstein
www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de

Weiterführende Informationen und Downloads

Weitere Informationen können Sie auch den Gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe entnehmen. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Selbsthilfe-Antragsformulare für Mecklenburg-Vorpommern
Die Anträge für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern unter: www.mv-selbsthilfe.de
Selbsthilfe-Antragsformulare für Schleswig-Holstein

Die Anträge für Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de

Fotohinweis: © Wavebreakmedia ltd panthermedia.net

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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