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Selbsthilfeförderung

Die Innovationskasse unterstützt die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.

In freiwilligen Zusammenschlüssen geben sich von Krankheit Betroffene oder deren Angehörige Mut, Rat und Unterstützung.

Die Innovationskasse fördert die Selbsthilfe zu 100% über die Pauschalförderung, auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene.

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Bei der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung fördern die Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Landesorganisationen der Selbsthilfe und die Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam und einheitlich.

Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung arbeiten die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern eng zusammen. Im Jahr 2026 liegt die Federführung der einzelnen Förderstränge bei folgenden Krankenkassen:

In Schleswig-Holstein
Für KontaktstellenFür LandesorganisationenFür Selbsthilfegruppen
Selbsthilfeförderung
Schleswig-Holstein

BKK-Landesverband
NORDWEST
Selbsthilfeförderung
Schleswig-Holstein

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Selbsthilfeförderung
Schleswig-Holstein

Aufteilung nach Landkreisen, siehe Antragsformulare
In Mecklenburg-Vorpommern
Für KontaktstellenFür LandesorganisationenFür Selbsthilfegruppen
Selbsthilfeförderung
Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Selbsthilfeförderung
Mecklenburg-Vorpommern

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Selbsthilfeförderung
Mecklenburg-Vorpommern

Aufteilung nach Landkreisen, siehe Antragsformulare

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden und zur Absicherung regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen zur Verfügung gestellt.

Antragsfristen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Für Landesorganisationen und Kontaktstellen bis 31.12. des Vorjahres.
  • Für Selbsthilfegruppen bis 31.1. eines Jahres.
  • Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 31.8.

Antragsfristen in Schleswig-Holstein:

  • Bis 31.1. eines Jahres
  • Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 31.8.
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2022
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Schleswig-Holstein
www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de

Weiterführende Informationen und Downloads

Weitere Informationen können Sie auch den Gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe entnehmen. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Selbsthilfe-Antragsformulare für Mecklenburg-Vorpommern
Die Anträge für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern unter: www.mv-selbsthilfe.de
Selbsthilfe-Antragsformulare für Schleswig-Holstein
Die Anträge für Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de

Fotohinweis: © Wavebreakmedia ltd panthermedia.net

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Nutzungshinweise

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Hinweis gelesen und einverstanden.
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