- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
- Antrag auf Pauschalförderung für Kontakt-und Informationsstellen M-V
- Antrag auf Pauschalförderung für Landesorganisationen M-V
- Antrag auf Pauschalförderung für örtliche Selbsthilfegruppen M-V
- Antrag auf Projektförderung für Landesorganisationen M-V
- Antrag auf Projektförderung für örtliche Selbsthilfegruppen M-V
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Gesamt in M-V 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Landesorganisationen in M-V 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Kontaktstellen in M-V 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Gesamt in S-H 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Landesorganisationen in S-H 2013 bis 2018
- Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Kontaktstellen in S-H 2013 bis 2018
- Kassenindividuelle Förderung der IKK in Mecklenburg-Vorpommern in 2018
- Kassenindividuelle Förderung der IKK in Schleswig-Holstein in 2018
Selbsthilfeförderung

Die IKK - Die Innovationskasse unterstützt die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
In freiwilligen Zusammenschlüssen geben sich von Krankheit Betroffene oder deren Angehörige Mut, Rat und Unterstützung.
Im Rahmen der Selbsthilfe gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Bei der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung fördern die Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Landesorganisationen der Selbsthilfe und die Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam und einheitlich.
Zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung gründeten die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern. Die Federführerschaft dieser Arbeitsgemeinschaften wechselt jährlich. Im Jahr 2022 liegt die Federführung bei folgenden Krankenkassen:
In Schleswig-Holstein | In Mecklenburg-Vorpommern | |
---|---|---|
Für Selbsthilfegruppen | Für Kontaktstellen und Landesorganisationen | Für Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesorganisationen |
ARGE | ARGE | ARGE |
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden und zur Absicherung regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen zur Verfügung gestellt.
Antragsfristen in Mecklenburg-Vorpommern:
- Für Landesorganisationen und Kontaktstellen bis 31.12. des Vorjahres.
- Für Selbsthilfegruppen bis 31.1. eines Jahres.
- Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 1.9.
Antragsfristen in Schleswig-Holstein:
- Bis 31.1. eines Jahres
- Für im Laufe des Jahres gegründete Gruppen bis 1.9.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Im Rahmen der Projektförderung werden Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe unterstützt, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur Pauschalförderung zeichnet sich die Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.
Antragsfrist: Projektanträge können das ganze Jahr über gestellt werden.
Ansprechpartner bei der IKK:
Frau Rhein
IKK - Die Innovationskasse
Greifstraße 107
17034 Neubrandenburg
Telefon 0395 4509-280
Telefax 0395 4509-290
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern |
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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2021 |
Transparenz kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Schleswig-Holstein |
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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung in Schleswig-Holstein 2021 |
Transparenz kassenindividuelle Projektförderung |
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Kassenindividuelle Förderung der IKK in Mecklenburg-Vorpommern 2021 |
Kassenindividuelle Förderung der IKK in Schleswig-Holstein 2021 |
Weiterführende Informationen und Downloads
Weitere Informationen können Sie auch den Gemeinsamen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe entnehmen. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Selbsthilfe-Antragsformulare für Schleswig-Holstein |
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Die Anträge für Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de |
Fotohinweis: © Wavebreakmedia ltd panthermedia.net
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