Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch

Junges Paar bei ärztlicher Beratung - Fotohinweis: © alexraths PantherMedia.net

Beratungsstellen

Eine Schwangerschaft kann für manche Schwangere mit schwierigen persönlichen oder emotionalen Konflikten verbunden sein. Wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nachdenken, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung Pflicht. Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird von staatlich anerkannten Beratungsstellen angeboten. In der Beratung erhalten Sie ausreichend Zeit und Gelegenheit, sich mit der Situation offen auseinanderzusetzen. Die Beratung erfolgt kostenfrei und mit höchster Diskretion. Das Beratungsstellenpersonal unterliegt der Schweigepflicht. Ein paar Anlaufstellen zur Beratung hat die IK Ihnen nachfolgend aufgelistet:

Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Gründe bleibt straffrei, wenn er innerhalb von bis zu zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird und vor dem Eingriff eine Beratungsstelle aufgesucht wurde. Über die Beratung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die vor dem Eingriff dem Arzt vorgelegt werden muss.

Kostenübernahme

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden übernommen, wenn für die Schwangere eine lebensbedrohliche oder schwerwiegende Gefährdung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit besteht (medizinische Indikation) oder wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat (kriminologische Indikation) entstanden ist.

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch, der medikamentös oder operativ erfolgen kann, werden direkt über die Versichertenkarte mit der Innovationskasse abgerechnet. Einer Antragstellung bedarf es hierfür nicht.

Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die Kosten eines solchen Eingriffs von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Ausnahmsweise übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch im Auftrag der Bundesländer aber dann, wenn Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch die finanzielle Belastung der Kosten des Eingriffs unzumutbar sind. Die Mitarbeiter der IK können daher prüfen, ob Sie diese gesetzlichen Einkommensgrenzen unterschreiten.

Der Antrag auf Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs muss unbedingt im Vorfeld bei der IK zur Prüfung eingereicht werden. Neben dem schriftlichen Antrag sind auch ein Nachweis der persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, zum Beispiel aktuelle Gehaltsbescheinigungen oder Kontoauszüge, einzureichen. Bei einem Leistungsanspruch erhalten Sie eine gesonderte Kostenübernahmebescheinigung und ein Abrechnungsformular für den Arzt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundes.

Fotohinweis: © alexraths PantherMedia.net

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