Häufige Fragen an die Innovationskasse
Die IK hat auf dieser Seite die häufigsten Fragen zur "ePA für Alle" und die dazu passenden Antworten für Sie aufbereitet.
Für weitergehende Fragen schreiben Sie uns eine verschlüsselte Nachricht oder nutzen Sie einfach das IK-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0385 6373-830.
Fragen und Antworten zur ePA für Alle
Die ePA für alle ist die neue Regelung zur elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland. Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opt-Out).
Jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland erhält ab dem 15.01.2025 eine ePA. Private Krankenversicherungen können ebenfalls eine ePA anbieten, müssen dies aber nicht.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie haben das Recht, der Einrichtung und Nutzung einer ePA zu widersprechen (Opt-Out). Den Widerspruch können Sie jederzeit bei Ihrer Krankenkasse einlegen.
Sie können Ihren Widerspruch jederzeit schriftlich zurücknehmen oder Sie registrieren/ identifizieren und authentifizieren sich in der ePA-App der Innovationskasse und aktivieren Ihre elektronische Patientenakte.
Zentrale Verwaltung: Alle Gesundheitsdaten sind an einem Ort gebündelt.
Besserer Überblick: Ärzte haben schneller Zugriff auf wichtige Gesundheitsinformationen.
Effizienz: Vermeidung von Doppeluntersuchungen und schnellere Diagnosen.
Patientenautonomie: Patienten haben die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und können diese aktiv verwalten.
Der Patient entscheidet, wer Zugriff auf die ePA hat. Zugriffsrechte können individuell für verschiedene Ärzte, Therapeuten und Einrichtungen erteilt und entzogen werden.
Jeder Zugriff auf die ePA wird protokolliert. Das Protokoll können Sie in Ihrer ePA-App einsehen oder ab dem 15.01.2025 auch bei Ihrer Innovationskasse erfragen.
Es können verschiedene Gesundheitsdaten gespeichert werden, darunter Arztberichte, Röntgenbilder, Laborergebnisse, Impfungen und Medikationspläne.
Ja, Patienten können einzelne Dokumente oder alle Daten aus ihrer ePA löschen.
Die Daten in der ePA sind durch strenge Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Der Zugriff erfolgt in der Regel nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.
Die Daten bleiben solange in der ePA, wie der Patient es wünscht. Es gibt keine automatische Löschung nach einer bestimmten Zeitspanne.
Weitere Informationen zur ePA für alle finden Sie auf den folgenden Websites:
Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte
Gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell
KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/epa.php
Nutzungshinweise
Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.
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Hinweis gelesen und einverstanden.
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