Elektronische Ersatzbescheinigung
Die elektronische Gesundheitskarte bleibt weiterhin die vorrangige Methode
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ist eine zusätzliche Möglichkeit und löst die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht ab. Dies hat mehrere Gründe:
- Auf der eGK sind personenbezogene Daten gespeichert, wie z.B. die Adresse und Telefonnummer. Bei einem Arzttermin werden diese Daten abgerufen und können bei Änderungen aktualisiert werden. So bleiben Ihre Daten immer aktuell. Dies ist bei der elektronischen Ersatzbescheinigung nicht möglich.
- Neben den persönlichen Daten werden auf der eGK auch Notfalldaten, wie z.B. Allergien, regelmäßig eingenommene Medikamente oder aktuelle Diagnosen gespeichert. Damit diese Daten im Notfall aktuell sind, sollten die Angaben auf der eGK regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.
- Über den Chip der eGK kann die Arztpraxis auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen, sofern der Versicherte diesem nicht explizit widersprochen hat. Bei der Behandlung kann der Arzt somit auf wichtige Befunde von anderen Ärzten zugreifen, die für die Behandlung relevant sind, und auch eigene Dokumente, wie z.B. Medikationspläne und Laborergebnisse, in der ePA speichern. Diese Dokumente könnten bei einer späteren Behandlung wichtig werden. Mit einer elektronischen Ersatzbescheinigung hat der Arzt keinen Zugriff auf die ePA und kann somit die Vorteile nicht nutzen. Weitere Informationen zu den Vorteilen und zur Nutzung der ePA finden Sie auf der Informationsseite zur elektronischen Patientenakte.
- Die elektronische Gesundheitskarte kann auch in vielen Ländern außerhalb von Deutschland genutzt werden, wenn eine ärztliche Behandlung im Ausland erforderlich ist. Eine Übersicht der Länder sowie weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite. Die elektronische Ersatzbescheinigung reicht im Ausland leider nicht als Nachweis aus. Sollten Ihnen die elektronische Gesundheitskarte abhandengekommen sein, wenden Sie sich bitte unbedingt vor der Auslandsreise an die IK.
Voraussetzungen für die eEB
Um die elektronische Ersatzbescheinigung anfordern zu können, benötigen Sie den Zugang in die App der Innovationskasse. Diesen erhalten Sie mit dem IK-Account. Da in der App sensible gesundheitsbezogene Daten verwaltet und bearbeitet werden können, ist eine Identifizierung und Authentifizierung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum IK-Account.
Die elektronische Ersatzbescheinigung bietet Ihnen eine neue Möglichkeit, um Ihren Krankenversicherungsschutz beim Arzt nachzuweisen. Sollten Sie die elektronische Gesundheitskarte nicht dabei haben oder ließ sich die Karte beim Arzt nicht einlesen, musste die eGK bisher innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden. Wurde diese Frist nicht eingehalten, konnte der behandelnde Arzt eine Privatrechnung ausstellen. Viele Arztpraxen lehnten ohne die Vorlage der eGK eine Behandlung komplett ab. Seit dem 01.07.2025 sind die Arztpraxen verpflichtet, auch die neue elektronische Ersatzbescheinigung als Nachweis zum Versicherungsschutz anzunehmen.
Nutzen der eEB
- Auch ohne die elektronische Gesundheitskarte kann mit der neuen elektronischen Ersatzbescheinigung die Behandlung direkt erfolgen.
- Ein nachträgliches Einlesen der eGK ist nicht mehr erforderlich. Damit sparen Sie sich viel Zeit, besonders wenn die Arztpraxis eine weite Anfahrt hat.
- Unabhängig von den Öffnungszeiten der IK, können Sie jederzeit Ihren Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Aber auch für die Arztpraxen haben die neuen elektronischen Ersatzbescheinigungen Vorteile. Der Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung wird im Vergleich zur herkömmlichen Ersatzbescheinigung geringer und es reduziert Papierdokumente sowie Bearbeitungszeit.
Wie funktioniert es?
Die elektronische Ersatzbescheinigung können Sie über die IK-App unter dem Bereich Service anfordern. Damit die eEB dem behandelnden Arzt übermittelt werden kann, erhalten Sie von der Praxis einen QR-Code. Dieser QR-Code muss über die App eingescannt werden. Anschließend wird die eEB automatisch generiert und innerhalb von wenigen Minuten an die Arztpraxis zugestellt.
Kontakt
Fragen rund um die elektronische Ersatzbescheinigung beantwortet die IK unter der Telefonnummer 0385 6373-830 oder per E-Mail an mail(at)die-ik(dot)de.
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