Verwaltungsrat
Der ehrenamtliche Verwaltungsrat der Innovationskasse ist paritätisch zusammengesetzt aus jeweils 14 Versichertenvertretern und Arbeitgebervertretern. Er hat sich zum 7.7.2023 im Rahmen der Sozialwahlen 2023 neu konstituiert.
Vorsitzende des Verwaltungsrates
Mitglieder des Verwaltungsrates
Arbeitgebervertreter
- Peter Lindemann, Dorf Mecklenburg
- Björn Felder, Pölitz
- Martin Ratzke, Bergen/Rügen
- Rolf Hansen, Behrendorf
- Gabriela Glävke-Münkwitz, Rostock
- Nicole Bünning, Osdorf
- Thoralf Volkens, Pohnsdorf
- Olaf Renz, Kritzkow
- Georg Schareck, Kiel
- Susann Strauß, Güstrow
- Angela Ziemer, Kiel
- Liane Perl, Kemnitz
- Simone Speck, Neumünster
- Roland Setzkorn, Röbel
Versichertenvertreter
- Olaf Knauer, Neubrandenburg
- Jörg Gerling, Flensburg
- Sophie Goebel-Lüdtke, Gudow
- Uwe Gradlowski, Güstrow
- Petra Gradlowski, Güstrow
- Annett Rossa-Koslowski, Rostock
- Tanja Rätsch, Lübeck
- Michael Meß, Göhl
- Kerstin Ecklebe, Schwerin
- Axel Kiebach, Rostock
- Joachim Sopha, Flensburg
- Karl-Heinz Geest-Hansen, Probsteierhagen
- Jennifer Erich, Erfde
- Christian Borgwardt, Thürkow
Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß § 79 der Wahlordnung für die Sozialversicherung
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsausschuss
Transparenz wird bei der Innovationskasse großgeschrieben
Nicht mit jedem Bescheid der IK sind Sie möglicherweise zufrieden, insbesondere, wenn z.B. Leistungsanträge abgelehnt werden oder Beiträge sowie Säumniszuschläge nachberechnet werden. Sie haben aber die Möglichkeit, bei der IK gegen diesen Bescheid schriftlich Widerspruch einzulegen.
Im Jahr 2025 sind bei der IK 2.219 Widersprüche eingegangen, davon 1253 aus der Krankenversicherung und 966 aus dem Bereich der Pflegeversicherung (2024: insgesamt 1.856 davon 1043 aus der Krankenversicherung und 813 aus der Pflegeversicherung). Die Anzahl der Widersprüche ist somit im Vergleich zum Vorjahr im Bereich der Pflegeversicherung gestiegen (plus 153 Widersprüche). In der Krankenversicherung wurden im Vergleich zum Vorjahr 210 Widersprüche mehr eingelegt. Den Widerspruchsausschüssen der IK wurden im Jahr 2025 908 Vorgänge (davon Krankenversicherung 562 und Pflegeversicherung 346) vorgelegt. Von diesen 966 durch Widerspruchsbescheid entschiedenen Vorgängen wurde durch den Widerspruchsausschuss in keinem abgeholfen. 832 Widerspruchsbescheide (Krankenversicherung 528 und Pflegeversicherung 304) sind bindend geworden und 76 Widerspruchsbescheide (davon Krankenversicherung 34 und Pflegeversicherung 42) Widerspruchsbescheide wurden durch Klageerhebung vor dem Sozialgericht angefochten.
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