Fragen und Antworten zum Thema Zahnersatz

1. Was hat sich beim Zahnersatz geändert?

Der Zahnersatz ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen unverändert enthalten. Änderungen gab es bei den Zuschüssen der Krankenkassen. Die prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz wurden zum 1.1.2005 durch so genannte befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Implantatgestützten Zahnersatz darf die IK bezuschussen. Jedoch bleiben die chirurgischen Maßnahmen für das Implantat reine Privatleistung.

Der befundorientierte Festzuschuss betragen 60 Prozent von der Regelversorgung und erhöhen sich um 10 (bzw. 15) Prozent, wenn Sie für die letzten fünf (bzw. zehn) Kalenderjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt nachweisen können.

2. Was gilt als Zahnersatz?

Als Zahnersatz gelten Einzelzahnkronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen, Implantate oder Röntgenleistungen.

3. Kann ich Zahnersatz auch privat absichern?

Die Grundversorgung wird über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Sie können jedoch zusätzliche Leistungen beim Zahnersatz privat absichern.

4. Gibt es weiterhin Härtefallregelungen?

Die Härtefallregelungen für Zahnersatz gelten weiterhin, sie werden nun auf Basis der neuen Festzuschussregelung angewandt. Gesetzlich Versicherte, die Zahnersatz benötigen und über ein geringes Einkommen verfügen (zum Beispiel Sozialhilfeempfänger), erhalten von ihrer Krankenkasse einen Betrag bis zur Grenze des doppelten Festzuschusses, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten.

Außerdem können alle Versicherten mit der gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben. Dieser hängt von der Einkommenshöhe über dem gesetzlich vorgegebenem Grenzbetrag ab. Sie müssen bis zum Dreifachen des Betrages selbst leisten, um den ihr eigenes Einkommen vom geringen Einkommen abweicht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung [Link zu: www.die-gesundheitsreform.de]

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