Klarer Vorteil für Arbeitgeber der IKK Nord, vier Erstattungssätze im Ausgleichsverfahren U1, 80-prozentiger Umlagesatz wird zum Jahresanfang gesenkt
Mit dem Umlageverfahren U1 zur Entgeltfortzahlung wird innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dafür gesorgt, dass die finanziellen Belastungen eines Betriebes durch Krankheit der Mitarbeiter abgefedert werden: Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Fixbetrag an die Krankenkasse. Diese springt dann ein, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss.
Mit dem Umlageverfahren U1 zur Entgeltfortzahlung wird innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dafür gesorgt, dass die finanziellen Belastungen eines Betriebes durch Krankheit der Mitarbeiter abgefedert werden: Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Fixbetrag an die Krankenkasse. Diese springt dann ein, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss.
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für Betriebe, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Rund 24.000 Arbeitgeber der IKK Nord nutzen die Vorteile, zwischen einer Erstattungshöhe von 40 bis zu 80 Prozent wählen zu können.
Hierzu IKK Nord-Vorstand Ralf Hermes: "Wir bieten seit knapp zehn Jahren unseren Arbeitgebern die Möglichkeit, zwischen vier breit gestreuten Umlage- und Erstattungssätzen zu wählen. Im Verfahren sind Sätze von 40 bis 80 Prozent. Interessant für unsere Arbeitgeber ist hierbei der Erstattungssatz von 40%, denn er ist unser Alleinstellungsmerkmal."
Zum Jahresanfang senkt die IKK Nord den monatlichen Beitrag für den 80-prozentigen Umlagesatz auf dann 3,55%.
Beispiel: Für einen Arbeitnehmer, der bei der IKK Nord versichert ist und ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.900,00 Euro erzielt, ergäben sich bei der IKK Nord ab 1.1.2019 folgende monatliche Umlagebeiträge bzw. Erstattungsansprüche im Krankheitsfall für einen vollen Kalendermonat.
| Verfahren* | monatlicher Beitrag | Erstattungsanspruch bei vollem Monat Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung |
|---|---|---|
| 40% | 23,75 Euro | 760,00 Euro |
| 60% | 45,60 Euro | 1,140,00 Euro |
| 75% | 66,50 Euro | 1.425,00 Euro |
| 80% | 67,45 Euro | 1.520,00 Euro |
*Die Auswahl des maßgeblichen Verfahrens muss hierbei stets im Voraus für das Folgejahr erfolgen, kann somit aber jährlich den Bedürfnissen des Betriebes angepasst werden.
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