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Hohe Fördersummen für ambulante Sterbebegleitung in Mecklenburg-Vorpommern

Fünfzehn Hospizdienste aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten aktuell in 2017 im Rahmen der Förderung der ambulanten Sterbebegleitung für das Vorjahr einen Förderbetrag von insgesamt 1,25 Millionen Euro.

Schwerin, den 10.07.2017. Fünfzehn Hospizdienste aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten aktuell in 2017 im Rahmen der Förderung der ambulanten Sterbebegleitung für das Vorjahr einen Förderbetrag von insgesamt 1,25 Millionen Euro. Die Krankenkassen übernehmen damit einen wesentlichen Teil der notwendigen Personalund Sachkosten für eine würdevolle Betreuung sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden durch Fachkräfte sowie zur Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter.

Im Jahr 2016 haben die geförderten ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 607 ehrenamtlich Tätigen fast 800 Sterbebegleitungen erbracht, überwiegend in Haushalten und Familien sowie Pflegeheimen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein stetiger Anstieg der Sterbebegleitungen und des Fördervolumens zu verzeichnen.

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeit steht die ambulante Betreuung im eigenen Haushalt oder in der Familie, um so ein möglichst würdevolles und selbst bestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Engagement der ehrenamtlich tätigen Hospizhelfer.

Presseinformation zum Download.

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