Das digitale Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
Seit dem 18.3.2024 besteht mit dem neuen digitalen Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende eine zusätzliche Möglichkeit, seine Bereitschaft oder Ablehnung zur Spende eines Organs zu hinterlegen.
Auf der Webseite www.organspende-register.de kann sich jeder kostenlos registrieren, der mindestens 16 Jahre alt ist. Dafür wird ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und die Krankenversicherungsnummer benötigt. Ab Juli 2024 soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, die Sie von der Innovationskasse bekommen.
Auch bei dieser Willenserklärung können nicht mehr Organe entnommen werden, als zugestimmt wurde. Die Entnahme ist nur beim Hirntod (1% der Sterbefälle) möglich. Das prüfen insgesamt zwei Ärzte unabhängig voneinander. Natürlich ist es möglich, seine hinterlegte Entscheidung jederzeit abzuändern. Bitte beachten Sie, dass der alte Organspendeausweis, wie auch die Patientenverfügung, weiter seine Gültigkeit behält. Es zählt das letzte ausgefüllte Dokument.
Die Daten im Register sind laut dem BfArM "absolut sicher". Die Server stehen in Deutschland. Abrufen dürfen sie nur berechtigte Krankenhaus-Mitarbeiter.
Weiterführende Informationen:
- Weitere, allgemeine Informationen finden Sie auf der Informationsseite zur Organspende.