Rekordbeitrag für Selbsthilfeförderung in Schleswig-Holstein

    Kiel/Lübeck/Hamburg, 27.05.2021. Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit über drei Millionen Euro.

    Mehr als zwei Drittel der zur Verfügung gestellten Mittel kommen den Selbsthilfegruppen, den Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie den Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zugute. Die Krankenkassen unterstützen das große Engagement der Akteure in der vielfältigen Selbsthilfearbeit zum Wohle der betroffenen Patienten und deren Angehörigen.

    Für die Selbsthilfegruppen stehen in diesem Jahr 638.000 Euro bereit. Hier schließen sich Betroffene und ihre Angehörigen in Eigeninitiative zusammen, um durch den direkten Austausch und durch gegenseitige Hilfe die Folgen chronischer Erkrankungen zu meistern.

    Für die vielfältigen Aufgaben der Landesorganisationen der Selbsthilfe gibt es 2021 weitere 898.000 Euro von den Krankenkassen. Die Landesorganisationen beraten und vernetzen die lokalen oder regionalen Selbsthilfegruppen, die es zu einem bestimmten Krankheitsbild in Schleswig-Holstein gibt. Sie organisieren Schulungen, Seminare und Konferenzen für ihre Mit-glieder, erstellen Informationsmaterialien und nehmen als Interessenvertreter der Selbsthilfe Stellung zu wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Themen.

    Neben den Selbsthilfegruppen und den Landesorganisationen wird auch die wichtige Arbeit der 14 Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell gefördert - in diesem Jahr mit rund 792.000 Euro. Die Kontaktstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen in ihren Regionen die Selbsthilfegruppen bei der Gründung und in der täglichen Arbeit. Sie sind Ansprechpartner für alle an der Selbsthilfe Interessierten, vermitteln Betroffenen den Kontakt zu geeigneten Gruppen und bieten Schulungen an. Gleichzeitig fördern die Kontaktstellen die Kooperation der Selbsthilfegruppen untereinander sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Kliniken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens.

    Mit der Bewilligung der oben genannten Beträge ist das Förderjahr 2021 für die kassenartenübergreifenden Pauschalförderung abgeschlossen. In diesem Jahr wird die Digitalisierung stärker als zuvor gefördert. Damit wird es vielen Gruppen ermöglicht, sich unter Einhaltung der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen zumindest digital weiter zu treffen.

    Außer der Pauschalförderung, mit der die routinemäßigen Aufgaben in der Selbsthilfearbeit unterstützt wird, stellen die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Schleswig-Holstein zusätzlich noch einmal knapp 893.000 Euro für viele neue und innovative Selbsthilfeprojekte zur Verfügung. Diese individuelle Projektförderung ermöglicht es den Akteuren in der Selbsthilfe, zeitlich begrenzte Vorhaben außerhalb des normalen Selbsthilfealltags durchzuführen. Informationen zum Thema Selbsthilfeförderung und die aktuellen Antragsformulare sind abrufbar unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de.

    AnsprechpartnerInnen:

    AOK NORDWEST
    Jens Kuschel
    Telefon: 0800 2655-505528
    E-Mail: presse@nw.aok.de

    BKK-Landesverband NORDWEST
    Thomas Fritsch
    Telefon: 040/251505-258
    E-Mail: presse@bkk-nordwest.de

    IKK - Die Innovationskasse
    Angelika Stahl
    Telefon: 0381/367-2806
    E-Mail: angelika.stahl@ikk-nord.de

    KNAPPSCHAFT
    Kristina Gottschlich
    Telefon: 040/30388-1825
    E-Mail: kristina.gottschlich@kbs.de

    SVLFG
    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
    Martina Opfermann-Kersten
    Telefon: 0561/785-16183
    E-Mail: kommunikation@svlfg.de

    Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Schleswig-Holstein
    Florian Unger
    Telefon: 0431/97441-16
    E-Mail: florian.unger@vdek.com

    Presseinformation zum Download.

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