Gesundheit von Erwerbslosen stärken - Neue Kooperationsvereinbarung verzahnt Gesundheits- und Arbeitsförderung

    Anhaltende Erwerbslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Deshalb bündeln die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur ihre Kräfte und verzahnen ihre Maßnahmen zur Gesundheits- und Arbeitsförderung.

    Schwerin, 26.7.2018. Anhaltende Erwerbslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor. Bei vielen Betroffenen fallen die Tagesstrukturen weg, sie verlieren soziale Kontakte und damit oft auch das eigene Selbstwertgefühl. So weisen Arbeitslose aufgrund ihrer Lebenssituation ein höheres Erkrankungsrisiko auf, gleichzeitig verringern sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen die Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstieg. Deshalb bündeln die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur ihre Kräfte und verzahnen ihre Maßnahmen zur Gesundheits- und Arbeitsförderung. Die neue Kooperationsvereinbarung der Partner hat das Ziel, erwerbslose Menschen nachhaltig mit Präventionsangeboten zu erreichen und für eine gesunde Lebensführung zu motivieren.

    "Prävention ist generell in der Arbeitsmarktpolitik der wirkungsvollste und gleichzeitig wirtschaftlichste Ansatz. Das gilt natürlich auch für das Thema dieser Kooperationsvereinbarung", sagte Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern erleben tagtäglich, welch wichtige Rolle die physische und psychische Gesundheit für Arbeitslose spielen"

    Das Projekt "Verknüpfung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt" richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II erhalten. Obwohl die Betroffenen Präventionsmaßnahmen bräuchten, um ihre Gesundheit zu erhalten, nutzt diese Gruppe die vorhandenen Angebote der Krankenkassen seltener. Die neue Kooperationsvereinbarung ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zu präventiven Gesundheitsangeboten der Krankenkassen. So ergänzen zukünftig speziell ausgerichtete Angebote der gesetzlichen Krankenkassen in der Region, z.B. zur Stressbewältigung oder zur gesunden Ernährung und Bewegung die Beratungs- und Vermittlungsprozesse der Jobcenter und Arbeitsagenturen in der Regionaldirektion Nord. Darüber hinaus ist die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit eingebunden und organisiert flankierend weitere Präventionsangebote in den Jobcenterstandorten beispielsweise Gesundheitstage oder AktivA-Kurse (Aktive Bewältigung von Arbeitslosigkeit) zur Förderung der psychischen Gesundheit. Arbeitslose sollen so die von ihnen als belastend empfundene Lebenssituation besser meistern.

    Das Modellprojekt wurde 2017 in Deutschland ausgerollt und wird derzeit an bundesweit 129 Standorten umgesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern sind bereits die Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Süd, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und das Hanse-Jobcenter Rostock beteiligt, die ihren Kunden bisher knapp 100 Präventionsangebote anboten. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt und wird wissenschaftlich begleitet. Die anschließende Verlängerung des Projektes ist zu entscheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für die Projektarbeit einen Betrag von 50.000 Euro jährlich je Jobcenter zur Verfügung.

    Die Mitglieder der Landessteuerungsgruppe unterstreichen in ihrer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung von regional vernetzten Präventionsmaßnahmen für die unterschiedlichen Arbeitsmarktmaßnahmen in den Jobcentern. Es müsse ein gemeinsames Ziel bleiben, die anstehende Modellphase bis Ende 2019 zu nutzen, um das gemeinsame Projekt auf der Grundlage der dann gesammelten Erfahrungen weiter zu entwickeln.

    Über das GKV-Bündnis für GESUNDHEIT:
    Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u.a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen.

    Presseinformation zum Download.

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