Häufige Fragen an die Innovationskasse
Die IK hat auf dieser Seite die häufigsten Fragen zur Studentenversicherung bei der Innovationskasse und die dazu passenden Antworten für Sie aufbereitet.
Für weitergehende Fragen schreiben Sie uns eine verschlüsselte Nachricht oder nutzen Sie einfach das IK-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0385 6373-830.
Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen Sie mindestens 90% der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen sein und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% Ihrer gesetzlichen Rente. Zusätzlich erhebt die Innovationskasse einen Zusatzbeitrag von 3,1%.
Beitragspflichtig sind Ihre gesetzliche Rente, Betriebsrenten sowie Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträgen sind nicht beitragspflichtig.
Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags. Bei Betriebsrenten und anderen Einnahmen müssen Sie die Beitragszahlung selbst übernehmen.
Der Beitrag zur Pflegversicherung beträgt 3,4% bzw. 4,0%, wenn Sie keine Kinder haben. Ab dem zweiten Kind kann sich der Pflegebeitrag weiter reduzieren.
Ab dem zweiten Kind kann sich der Pflegebeitrag weiter reduzieren.
Bei einem Umzug in ein EU-Land oder ein Land mit Sozialversicherungsabkommen bleibt Ihr Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Bei Umzügen in andere Länder empfehlen wir, vorher mit uns zu sprechen.
Die Anmeldung zur KVdR erfolgt automatisch, wenn Sie einen Rentenantrag stellen.
Fotohinweis: © CandyBox Images panthermedia.net
Nutzungshinweise
Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.
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Hinweis gelesen und einverstanden.
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