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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Senioren im Pflegeheim - Fotohinweis: © AndrewLozovyi PantherMedia.net

Egal, wo Sie in Deutschland leben oder arbeiten, die Innovationskasse ist eine clevere Wahl!

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Rentenzuschläge ab 01.07.2024

Mit dem Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz hat der Gesetzgeber finanzielle Verbesserungen für Rentner beschlossen.

Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat, erhalten ab Juli 2024 ggf. einen Rentenzuschlag. Dies gilt auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente angeschlossen haben. Wenn Sie dazu gehören, informiert Sie der Renten Service der Deutschen Post AG mit einer schriftlichen Mitteilung über die Höhe Ihres Zuschlags.

Die Auszahlung erfolgt automatisch (ohne Antrag) und zunächst getrennt von der laufenden Rente. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente ausgezahlt.

Der Rentenzuschlag ist ab dem 01.07.2024 beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für pflichtversicherte Rentner erfolgt die Beitragsabführung über die Deutsche Rentenversicherung. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst, z.B. als freiwillig versicherter Rentner, dann senden Sie uns bitte eine Kopie der Mitteilung des Renten Service der Deutschen Post AG zu. Wir berechnen anschließend Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Sind Sie familienversicherter Rentner, kann der Rentenzuschlag Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis haben. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Mitteilung des Renten Service der Deutschen Post AG zu. Wir werden Sie informieren, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Sicher und gut versorgt im Ruhestand

Auch im Ruhestand sind Sie mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) der Innovationskasse bestens abgesichert. Diese Pflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie weiterhin von den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren und umfassend gegen gesundheitliche Risiken geschützt sind.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der KVdR

Um Mitglied in der KVdR zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie mindestens 90% der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein, entweder als direktes Mitglied oder über die Familienversicherung. Zudem müssen Sie eine Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Die Versicherungspflicht beginnt automatisch, sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen.

Sollten Sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Innovationskasse zu versichern. Auch die freiwillige Versicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im Ruhestand. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Freiwilligen Krankenversicherung.

Berechnung der Beiträge

Die Höhe der Beiträge zur KVdR richtet sich nach Ihren Einkünften. Beitragspflichtig sind Ihre gesetzliche Rente, Betriebsrenten und ähnliche Versorgungsbezüge sowie Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, wenn Sie weiterhin arbeiten. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträgen, wie Zinsen und Dividenden, sind nicht beitragspflichtig.

Rente und Hinzuverdienst

Aus Ihrer gesetzlichen Rente zahlen Sie Beiträge zur Krankenversicherung. Darüber hinaus sind auch Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit beitragspflichtig. Beitragsfrei sind hingegen Einnahmen bis 538 Euro, die Sie aus einem Minijob erzielen.

Teilzeit oder in Vollzeit

Sie verdienen monatlich mehr als 538 Euro? Dann werden Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Für Ihr Gehalt fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die Ihr Arbeitgeber für Sie abführt. Wenn Sie eine volle Altersrente bekommen, brauchen Sie nun keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu zahlen. Die zahlt nur Ihr Arbeitgeber.

Nicht nur aus Ihrem Gehalt, auch aus Ihrer Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Möglicherweise zahlen Sie deshalb insgesamt höhere Beiträge, als gesetzlich vorgesehen ist. Der Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze) liegt 2025 bei 5.512,50 Euro.

Einmal im Jahr prüfen wir, ob Sie zu viele Beiträge gezahlt haben.

Beitragssätze der KVdR

Die Beiträge zur KVdR setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Krankenversicherungsbeitrag: 14,6% (allgemeiner Beitragssatz) Ihrer gesetzlichen Rente.
  • Zusatzbeitrag der Innovationskasse: 3,1%.
  • Pflegeversicherungsbeitrag: 3,4% bzw. 4,0%, wenn Sie keine Kinder haben. Ab dem zweiten Kind kann sich der Pflegebeitrag weiter reduzieren

Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitrags zur Krankenversicherung sowie des Zusatzbeitrags. Den Pflegeversicherungsbeitrag müssen Sie jedoch vollständig selbst zahlen. Einkünfte aus Betriebsrenten und ähnliche Versorgungsbezüge sowie Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind voll beitragspflichtig und werden nicht durch die Rentenversicherung bezuschusst.

Versicherungsschutz bei Umzug ins Ausland

Sollten Sie ins Ausland ziehen, bleibt Ihr Versicherungsschutz in der Regel bestehen, wenn Sie in ein EU-Land oder ein Land mit einem Sozialversicherungsabkommen umziehen. Bei einem Umzug in ein anderes Land könnte der Versicherungsschutz entfallen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem längeren Auslandsaufenthalt mit uns in Verbindung zu setzen.

Anmeldung zur KVdR

Die Anmeldung zur KVdR erfolgt in der Regel automatisch, sobald Sie einen Rentenantrag stellen. Sollten Sie Fragen oder Unsicherheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt zur IK

Gerne können Sie uns eine Nachricht über das verschlüsselte Kontaktformular senden oder nutzen Sie einfach das IK-Servicetelefon unter der Telefonnummer 0385 6373-830.

Ihre Vorteile bei der Innovationskasse

Mit der Innovationskasse sind Sie auch im Ruhestand umfassend versorgt. Wir bieten vollständige Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie zusätzliche Services und praktische Online-Services.

Fotohinweis: © AndrewLozovyi PantherMedia.net

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Nutzungshinweise

Nikk ist der Chatbot der IKK - Die Innovationskasse. Er beantwortet Ihre Fragen und steht Ihnen täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk befindet sich stetig in Entwicklung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn noch nicht alles funktioniert. Die Antworten sind deshalb nicht rechtsverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung dar. Sie dienen lediglich der ersten Orientierung. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung der IKK.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.


Hinweis gelesen und einverstanden.
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